Preisliste gültig ab 01. 01. 2022 Podologische Behandlungen: Podologische Komplexbehandlung ab 45, 00 € (mit Privatrezept) Medizinische Fußpflege ab 52, 00 € (ohne Rezept inkl. MwSt. ) Hausbesuche nur auf ärztl. Verordnung Nagelkorrekturspangen Behandlung: Preis auf Anfrage Beratung ab 15, 00 € Onyfix Podostripe (Klebespange) Kombiped (Drahtklebespange) Kontrolle oder Abnahme der Spange
Fußbad mit pflegenden Zusätzen Nagelschnitt, Hornhautabtragung, Behandlung aller sichtbaren Probleme (Hühneraugen, Warzen, etc. ) mit verschiedensten Skalpell-, Hohlmeißel- und Fräsertechniken abschließende Fußmassage mit Pflegepräparaten Preis: 38, 00 Euro mit Privatrezept / 46, 00 Euro ohne Privatrezept Dauer: ca. 45 Minuten Entfernen und Behandeln von Beschwerden (Hühneraugen, eingewachsene Nägel, Hornhautabtragung) Preis: 22, 00 – 33, 00 Euro Dauer: 10 – 25 Minuten Individuell, handgefertigte Drahtspange aus Chrom-Nickel-Stahldraht. Der Nagel wird durch die elastischen Hebelkräfte dazu gezwungen, sich wieder in seine ursprüngliche, gerade Nagelform "zurückzurichten". Ausfüllhilfe Heilmittelverordnung | VERBAND DEUTSCHER PODOLOGEN e.V.. Anwendung bei eingewachsenen und eingerollten Nägeln Preis komplett: bis 250, 00 Euro Dauer: je nach Beschwerdebild kann sich die Behandlungsdauer verkürzen oder verlängern Verschiedenste Klebespangen Preis: bis 40, 00 Euro werden zusätzlich mit 3, 00 Euro zum Behandlungspreis berechnet. Sind Sie Diabetiker und haben Sie von ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung für eine podologische Behandlung erhalten, können Sie dieses Rezept bei uns abrechnen.
Falls Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind, legen Sie uns einfach Ihren Befreiungsausweis vor und wir rechnen mit Ihrer Krankenkasse ab. Wie rechne ich als Patient die Behandlung mit der Krankenkasse ab? Der gesetzlich Versicherte kommt mit einer Heilmittelverordnung seines Arztes zu uns. Daraufhin nehmen wir seine Daten auf, vereinbaren Termine und rechnen direkt mit der Kasse ab. Die Kasse übernimmt aber nicht die Gesamtkosten. Der Versicherte muss als Zuzahlung selbst 10% der Heilmittelkosten als gesetzlichen Eigenanteil leisten. Sie kennen das, wenn sie in der Apotheke Medikamenten kaufen. Wichti g: Diese Zuzahlungen gelten nicht nur für das eigentlichen Heilmittel - die Behandlung - auch für die Kosten des Hausbesuchs, wie z. B. Hauspauschale und Wegegeld. Dieser Eigenanteil ist vollständi g und vor der Behandlun g in der Praxis zu zahlen. Alle Patienten, die einen gültigen Befreiungsausweis von ihrer Krankenkasse haben und diesen auch vorlegen sind von der Zuzahlung befreit.