Von: Anita Link - Regierung von Mittelfranken, Gewerbeaufsicht Aufzugfahren ist zur täglichen Routine geworden. Aber was ist zu tun, wenn dieser einmal unerwartet stehen bleibt? Wie wird Ihnen in solchen Fällen geholfen? In diesem Beitrag finden Sie Erste Schritte Notrufreaktion Aufzug mit Anschluss an eine Notrufzentrale Moderne Notrufleitsysteme Befreiung Tipps Gesetzliche Grundlage Mehr zum Thema Ob neuer oder alter Aufzug, es muss sichergestellt sein, dass möglichst innerhalb von 30 Minuten den "Steckengebliebenen" geholfen wird, d. h. diese aus ihrer misslichen Lage befreit werden. Damit Hilfe erfolgen kann ist es wichtig, dass Sie die Ruhe bewahren und die Lage überdenken, bevor Sie einen Notfall melden. Aufzüge benötigen Zwei-Wege-Kommunikationssystem - elektro.net. Viele Leute befürchten, dass in einer Aufzugskabine "die Luft ausgehen könnte" und sie ersticken könnten. Diese Angst ist unbegründet, da die Aufzugskabine und der Aufzugsschacht ständig belüftet werden und ein Luftaustausch erfolgt. Jeder Aufzug in Deutschland ist mittlerweile mit einem fest eingebauten Notrufsystem ausgestattet, welches eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Notrufzentrale aufbaut.
1. 2021 in Kraft getreten ist, wird bezüglich der Beförderungshöhe der Aufzüge kein Unterschied gemacht. Ein zentraler Hinweis in der Verordnung ist jedoch folgender: "Wer eine Aufzugsanlage (…) betreibt, in der eine Person eingeschlossen werden kann, hat dafür zu sorgen, dass diese Hilfe herbeirufen kann. " Demnach gelten keine Ausnahmen für Aufzüge mit niedriger Beförderungshöhe. Dass hier ein Sonderfall vorliegt, zeigt sich allerdings darin, dass Anlagen mit einer Förderhöhe von maximal drei Metern der Maschinenraumrichtlinie und nicht der TÜV-Prüfung unterliegen. Das bedeutet, dass weder das Vorhandensein noch die Funktionalität eines Zwei-Wege-Kommunikationssystems kontrolliert werden können. Wo kein Kläger, da kein Richter Solange ihre Aufzüge reibungslos funktionieren, könnte Frau Maier auf die Zwei-Wege-Kommunikationssysteme in ihren Aufzügen verzichten. Jedoch ist Frau Maier Ihrer Betreiberpflicht, dass "Hilfe herbeigerufen werden kann" und Ihrer Pflicht einer Gefährdungsbeurteilung nicht nachgekommen.
Notfalls kann über den Notdienst auch ein Notarzt oder die Feuerwehr gerufen werden. Das alles wäre nicht möglich, wenn beim Drücken des Alarmknopfs nur eine Klingel oder ein anderes akustisches Signal ausgelöst würde, welches nur in unmittelbarer Nähe des Aufzugs selbst zu hören ist. Zu Tagesrandzeiten, am Wochenende und an Feiertagen wird das in Bürohäusern niemand hören. Wenn es ganz schlecht läuft, würden Personen sogar mehrere Tage in der Kabine eingesperrt sein können. Auch ein Einweg-Kommunikationssystem, das den Fahrkorb mit einem Notdienst verbindet, hat seine Tücken, weil für eingeschlossene Personen nicht erkennbar ist, ob der Notruf entgegengenommen und eine Rettung eingeleitet wurde. Auch wenn Aufzüge sichere Transportmittel sind: "Man sollte immer darauf bedacht sein, alle modernen sicherheitstechnischen Einrichtungen zu nutzen, um Gefährdungen zu reduzieren", sagt Axel Stohlmann. "Der nachträgliche Einbau eines solchen Systems ist in allen Anlagen möglich. Fachfirmen können das ohne lange Ausfälle erledigen.