Meine Beratung ist für Sie kostenlos Sie können mich in unserem Gespräch zum Thema Versicherungen alles fragen, was Sie wissen möchten. Wenn Sie einen Versicherungsvertrag mit mir abschließen, bekomme ich von der Continentale dafür Provision und andere Vergütungen gezahlt. Diese sind bereits im Versicherungsbeitrag oder in der Versicherungsprämie enthalten. Deshalb ist meine Beratung für Sie kostenlos. Warum die Continentale? Häufig gestellte Fragen (FAQs) | Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV). a. G. statt AG Ein kleiner Unterschied mit großer Bedeutung "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" (VVaG) – zugegeben, das klingt sperrig. Doch der Hintergrund dieser Rechtsform macht die Bezeichnung gleich klarer: Vergleichbar mit einer Genossenschaft gehört ein Versicherungsverein seinen Vereinsmitgliedern, also den Versicherten. Und das hat für alle Seiten viele Vorteile. Denn im Unterschied zu Aktiengesellschaften müssen wir uns auch im Zeitalter von Fusionen und unmäßigen Rendite-Erwartungen nicht an Interessen von Aktionären oder anonymen Börsianern orientieren.
Häufig gestellte Fragen zur Heilfürsorge Nr. Frage Antwort 1. Wer hat einen Anspruch auf Heilfürsorge? Grundsätzlich haben nach § 114 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Niedersachsens bei Zahlung der Besoldung Anspruch auf Heilfürsorge. Ebenfalls haben alle aktiven Beamtinnen und Beamten der Fachrichtung Feuerwehr gem. § 115 NBG Anspruch auf Heilfürsorge. Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder haben keinen Anspruch auf Heilfürsorge. 2. Muss ich die Heilfürsorge in Anspruch nehmen oder kann ich in die Beihilfe wechseln? Heilfürsorgeberechtigte können auf ihren Anspruch verzichten. Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Heilfürsorgestelle kundzutun. Ein Wechsel in die Beihilfe ist erst zum Ersten des Folgemonats möglich. Freie Heilfürsorge für Polizeibeamte und Berufssoldaten. Der Widerruf des Verzichts ist ausgeschlossen. 3. Meine behandelnde Ärztin oder mein behandelnder Arzt möchte mir aufgrund der Budgetierung keine Leistungen verordnen. Unterliege ich als heilfürsorgeberechtigte Person auch der Budgetierung?
Sie haben als heilfürsorgeberechtigte Person Anspruch auf Heilfürsorge in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung und Vorbeugung von Krankheiten (§ 1 der Heilfürsorgebestimmungen i. V. m. § 114, 115 NBG). Aus diesem Grund unterliegen Sie nicht der Budgetierung der KV-Niedersachsen. 4. Bin ich zuzahlungsbefreit? Ja, heilfürsorgeberechtigte Personen sind zuzahlungsbefreit. Jedoch ist zu beachten, dass bei Medikamenten oder höherwertigen Hilfsmitteln, die über den Festbetrag hinausgehen, die Kosten selbst zu tragen sind. 5. Muss ich meine Versichertenkarte bei jeder ärztlichen Behandlung vorzeigen? Ja, die Versichertenkarte ist jedes Mal vorzuzeigen, ansonsten werden die ärztlichen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet statt nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Leistungen nach GOÄ sind nicht erstattungsfähig. 6. Meine Anschrift hat sich geändert und/oder meine Karte ist defekt. Beihilfe freie heilfürsorge university. Was kann ich tun? Bitte beantragen Sie über das Formular "Anforderung einer neuen Versichertenkarte" eine neue Versichertenkarte.
Hamburg: Alle aktiven Polizeivollzugsbeamte in Hamburg haben vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt freie Heilfürsorge. Hessen: Hessen ist in diesem Hinblick ein Sonderfall. Polizeivollzugsbeamte haben sowohl im mittleren, als auch im gehobenen Dienst, von Beginn an durchgängig Beihilfe. Freie Heilfürsorge gibt es seit 2014 nichtmehr. Mecklenburg-Vorpommern: Polizeivollzugsbeamte haben in Mecklenburg-Vorpommern durchgängig freie Heilfürsorge - also vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt. Beihilfe freie heilfürsorge jobs. Niedersachsen: Polizeivollzugsbeamte haben in Niedersachsen durchgängig freie Heilfürsorge - also vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt. Nordrhein-Westfalen: Polizeivollzugsbeamte haben in NRW durchgängig freie Heilfürsorge - also vom Karrierestart bis zum Pensionseintritt. Rheinland-Pfalz: In Rheinland Pfalz sind alle Polizisten, vom Karrierestart bis zur Pension, in der Beihilfe. Ausnahme: Als Angehörige der Bereitschaftspolizei hat man nach der Ausbildung Anspruch auf freie Heilfürsorge.