Wie lange kann ich einen Laptop von der Steuer absetzen? Ist der Laptop teurer als 800 Euro netto, muss das Gerät drei Jahre lang in der Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden - ebenso die Peripheriegeräte. Ab 2021 verkürzt sich die Zeit der Abscheibung auf ein Jahr. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Absetzung für Abnutzung. Wie wird ein Computer abgeschrieben? Liegt der Preis des PCs unter 952€ brutto, gilt der PC als geringwertiges Wirtschaftsgut und kann vollständig in dem Kalenderjahr als Werbungskosten angesetzt werden. Steuererklärung: Laptops können jetzt leichter von Steuer abgesetzt werden. Bei einem höheren Preis muss der Computer über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben werden. Wie lange kann man einen Computer abschreiben? Zusammenfassung: Ab 2021 Steuern sparen durch Computer, Hardware, Software und Drucker. Ab 2021 können Computer, Hardware, Software und Drucker im Jahr der Anschaffung sofort voll abgeschrieben werden. Dadurch tritt die Steuerersparnis im Anschaffungsjahr ein.
Bis zum Steuerjahr 2017 galt eine Höchstgrenze von 410 Euro (487, 90 Euro brutto). Eine Abschreibung für einen PC, der zum Beispiel im September 2017 für 600 Euro gekauft wurde, sah also so für die Nutzungsdauer so aus: Jahr Abschreibung 2016 66, 67 € 2017 200 € 2018 200 € 2019 133, 34 € Drucker, Scanner, Maus: nicht selbstständig absetzbar Bei diesen Geräten handelt es sich laut Steuerrecht um keine selbstständig nutzungsfähigen Gegenstände, da sie nur zusammen mit einem anderen Gegenstand nutzbar sind. Folglich können Sie diese, auch wenn deren Anschaffungskosten unter 800 Euro netto (bis 2017: 410 Euro netto) liegen, nicht sofort von der Steuer abziehen. Drucker, Scanner, Bildschirm, Tastatur, Maus sowie externe Festplatte zählen zu dem Computer an sich und müssen somit zusammen mit diesen abgesetzt bzw. über drei Jahre abgeschrieben werden. Diese Kosten können Sie vom Studium Ihrer Kinder absetzen | plus. Das heißt alle Kosten der unterschiedlichen Komponenten, die zum Betrieb von dem PC erforderlich sind, werden zusammengefasst und als ein Arbeitsmittel in der Steuererklärung behandelt.
Der Kinderbonus hat den Zweck, diese zusätzlichen Kosten abzudecken. Anschaffungskosten für Notebook und Zubehör Die Ausgaben für technische Arbeitsmittel sind bei alleiniger Nutzung von Schülern steuerlich nicht absetzbar. Das Steuerrecht sieht dafür keine Möglichkeit vor, weil alle Anschaffungen für Schüler mit dem Kinderbonus, dem Kindergeld oder dem Bedarfsfreibetrag als abgegolten gelten. Werden die Geräte jedoch mit den Eltern geteilt und von denen dann noch beruflich genutzt, ist ein anteiliger Steuervorteil möglich. Denn Arbeitnehmer im Homeoffice können ihre beruflich genutzten Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen. Hierzu müssen die Anteile der beruflichen und privaten Nutzung erhoben werden. Für den Anteil der beruflichen Nutzung können die Anschaffungskosten dann geltend gemacht werden. Foto: Syda Productions/
Das bedeutet: Der Betrag wird vollständig abgezogen. Alles, was darüber liegt, müssen Sie über die Nutzungsdauer abschreiben. Hat Ihr Laptop oder PC also über 952 € gekostet, dann müssen Sie dessen Nutzung über 3 Jahre lang belegen. Als Beleg für Laptop und PC reicht in der Regel eine Art Fahrtenbuch für den täglichen Gebrauch. In diesem vermerken Sie alle beruflichen Tätigkeiten mit Datum und Uhrzeit. Weitere Arbeitsutensilien von der Steuer absetzen Auch andere Arbeitsutensilien wie zum Beispiel Drucker, Bürostühle oder Fachlektüre können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Auch bei anderen Utensilien gilt: setzen Sie sie nicht ab, lassen Sie sich Geld entgehen. Allerdings müssen Sie stets nachweisen, welchen unbedingten Zweck die Anschaffung für Ihren Beruf erfüllt. Lehrer können zum Beispiel einen Sessel im Arbeitszimmer damit rechtfertigen, dass sie darin über neue Unterrichtsthemen nachdenken oder Lektüre für den Unterricht lesen und vorbereiten.