Kontaktdaten Thüringer Allgemeine Lokalredaktion Hauptstr. 40 99706 Sondershausen 03632 71 32-40 0361 71 32-30 Alle anzeigen Weniger anzeigen Weitere Standorte Alle Standorte anzeigen Weniger Standorte anzeigen Bewertungen Gesamtbewertung aus insgesamt einer Quelle 4. 0 (basierend auf einer Bewertung) Bewertungsquellen In Gesamtnote eingerechnet Die neuesten Bewertungen Die Thüringer Allgemeine ist unsere Lokalzeitung, und ohne diese könnte ich mir ein Frühstück nicht vorstellen. Sie gehört einfach schon seit vielen Jahren dazu. Mir geht es weniger um die große Politik, sondern um die Probleme vor Ort. Da wünsche ich mir schon manchmal etwas kritischeres Herangehen. Ich vermisse außerdem öffentliche Foren oder Gelegenheiten, bei denen sich die Redakteure den Fragen der Leser stellen. Preisausschreiben gibt es auch kaum noch. Vor Jahren hatte ich Glück bei einem Fotorätsel und durfte mir in der Redaktion ein Buch abholen. Termin-Buchungstool Terminvergabe leicht gemacht Jetzt keinen Kunden mehr verpassen Einfache Integration ohne Programmierkenntnisse Automatische Termin-Bestätigung & Synchronisation Terminvergabe rund um die Uhr Branche Zeitungs- und Zeitschriftenverlage Stichworte OTZ, TLZ, TA, ZGT, Redaktion, Anzeigen, Anzeigenverkauf, Leserservice, Zustellservice, Zeitung, Aboservice, Lokalredaktion, Tageszeitung, Zeitungsgruppe, Zeitungsgruppe Thüringen, Zeitungs- u. Zeitschriftenverlage
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Am Dienstagabend gab es im Carl Schröder Saal in Sondershausen ein Thüringen Kontrovers, organisiert von der Thüringer Allgemeine zum Thema Schulnetzplanung im Kyffhäuserkreis. Dazu gab es eine Diskussionsrunde. Im Podium saßen Torsten Blümel von der Fraktion Die Linke - Uwe Vogt - Bürgermeister aus Ebeleben - Moderator Sebastian Tauchnitz - Lokalchef der Thüringer Allgemeine - Holger Häßler stellvertretender Landrat und Henry Hunger von der CDU Fraktion. Zahlreiche Besucher sind auch zu der Podiumsdiskussion gekommen und konnten im zweiten teil viele Fragen stellen. Foto: Nico Kiesel
Bürgermeister Steffen Grimm ist auch mal auf dem Spielplatz zu erleben. Foto: Christoph Vogel / Archiv Sondershausen. Steffen Grimm will sich im Rathaus die Wünsche und Sorgen junger Leute anhören. Mit Fragen "löchern" können Kinder und Jugendliche Sondershausens Bürgermeister Steffen Grimm (parteilos) bei einer extra Sprechstunde am 31. Mai von 17 bis 18 Uhr im Rathaus. Sie soll es auch am 21. Juni, 6. September, 11. Oktober und 29. November geben, kündigt die Stadt an. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Lesen Sie hier mehr Beiträge aus: Sondershausen.
Fachbeitrag Ohne entsprechendes Betriebssystem wie z. B. Windows, UNIX oder iOS läuft kein Computer. Ein Betriebssystem ist also quasi Voraussetzung, damit ein Computer überhaupt zweckgerecht verwendet werden kann. Aus Unternehmenssicht stellt sich im Zeitalter des Web 2. 0 bzw. 3. 0 daher die Frage warum ein Betriebsrat hier überhaupt mitbestimmen können sollte. Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG sieht bei Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen eine Mitbestimmungspflicht ("Der Betriebsrat hat…mitzubestimmen…") des Betriebsrats vor. D. h. der Betriebsrat kann sich nicht aussuchen, ob er mitbestimmen will oder nicht. BR-Forum: Mitbestimmung bei Einführung eines neuen IT-Systems | W.A.F.. Tut er dies nicht, so verletzt er seine Betriebsratspflichten. Bestimmtheit Angesichts der Formulierung "… die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen…" könnte man den Rückschluss ziehen, dass eine Mitbestimmungspflicht nur dann vorliegt, wenn es Intention der technischen Einrichtung ist das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.
Diese wiederum bestimmen Personen aus ihren Reihen, die den Konzernbetriebsrat besetzen. Der Gesamtbetriebsrat ist immer zuständig, wenn eine Angelegenheit mehrere Betriebe des Unternehmens betrifft und von den einzelnen Betriebsräten nicht innerhalb ihrer Betriebe selbst geregelt werden kann. Berührt die Angelegenheit hingegen mehrere Unternehmen des Konzerns und kann sie nicht von den einzelnen Gesamtbetriebsräten geregelt werden, ist der Konzernbetriebsrat zuständig. Die Einführung von neuen IT-Systemen wird regelmäßig zur Zuständigkeit des Gesamt- oder gar Konzernbetriebsrats führen. Das IT-System soll meistens in mehreren Betrieben oder Unternehmen integriert werden, sodass das Bedürfnis nach einer einheitlichen Regelung naheliegt. Mitbestimmung betriebsrat it systeme download. Allerdings kommt es auf den Einzelfall an. 4. Wie kommt eine Einigung zustande? Hat der Betriebsrat bei einer Angelegenheit mitzubestimmen, so kann der Arbeitgeber die Angelegenheit nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrats durchsetzen. Der Betriebsrat muss sich also mit dem Arbeitgeber einigen.
11. 05. 2020 Die Einführung neuer Software im Unternehmen ändert fast immer die Arbeitsorganisation und ist in vielen Fällen mitbestimmungspflichtig. Schließlich besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber damit Leistung und Verhalten der Arbeitnehmer kontrollieren kann. Auch der Datenschutz ist ein wichtiges Thema. Nehmen Sie Ihr Mitbestimmungsrecht ernst – und lassen Sie sich vom Arbeitgeber nicht bremsen. © Michael Traitov / Mitbestimmung. Wenn eine Softwareeinführung ansteht, wiegeln Arbeitgebervertreter gern ab, reden die Dimensionen klein und versuchen die Mitbestimmung des Betriebsrats zu verhindern. Mitbestimmung betriebsrat it systeme video. Die Ausreden sind dabei immer die gleichen – treffende Konter zu finden ist deshalb ein Leichtes. Mitbestimmung des Betriebsrats bei IT-Einrichtungen Immer wenn eine "technische Einrichtung" das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwachen kann, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach BetrVG. Wichtig ist hier das Wort "kann": Der Betriebsrat muss keineswegs nachweisen, dass der Arbeitgeber mit der Software die Arbeitnehmer tatsächlich überwacht.
In Panik muss deshalb aber kein IT-Chef verfallen. Auch die Berater des Betriebsrats wissen, dass eine verzögerte Informationspolitik oft durch Unkenntnis oder Zeitdruck entsteht. Und sie sind sich darüber im Klaren, dass eine vollständige, jedes Detail umfassende Lösung nicht immer möglich ist: "Der Versuch, etwa SAP genau zur Produktivsetzung und umfassend zu regeln, ist unbezahlbar und zeitlich nicht zu vertreten", erklärt Knut Hüneke vom Netzwerk innovative Mitbestimmung in München.
Ob ein solches Vorgehen angesichts der schwer übersehbaren Auswirkungen der Software Sinn macht, sei dahingestellt. Zumindest aber sollte vor allem bei der Einführung von größeren Systemen eine Sensibilität für diese Aufgabenstellungen bestehen. Praktische Hinweise für den Betriebsrat bei IT-Systemen In jedem Fall ist Weitsicht erforderlich, um nicht später den eigenen Interessen nachzulaufen. Sobald die "echte" Mitbestimmung nach § 87 Abs. Mitbestimmung betriebsrat it systeme.de. 6 BetrVG bei der Einführung von technischen Einrichtungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle verbraucht ist, wird das Entgegenkommen des Arbeitgebers in den anderen Bereichen unter Umständen nicht mehr großzügig ausfallen. Es gilt daher, die starke Mitbestimmung strategisch als Verhandlungsmasse einzusetzen und ein übergreifendes Regelungsergebnis zu erzielen. Das Ziel sollte darin bestehen, die Auswirkungen der Systemeinführung auch in personeller und wirtschaftlicher Ebene zu erfassen und, soweit möglich, entsprechende Regelungen zu treffen. Dabei ist zu beachten, dass die Beteiligungsrechte des Betriebsrates nicht in allen Themenfeldern so stark sind wie im Fall von § 87 Abs.
Es gibt mittlerweile einige Schulungsanbieter, die auch vertiefende Kurse zu gängigen Systemen anbieten. Daneben besteht auch immer die Möglichkeit, auf Sachverständige gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG zurückzugreifen. Beide Themen sollten bei einer umfassenden Betriebsvereinbarung Berücksichtigung finden.