Wer bereits jetzt seinen Betrieb nach Höferecht übertragen will oder für den Todesfall vorsorgen will, muss selbst aktiv werden. Wer auch nach dem 01. 01. 2024 nicht nach Höfeordnung übergeben möchte, muss ebenfalls Maßnahmen ergreifen. Über die jeweiligen Konsequenzen des einen oder anderen Weges sowie Vor- und Nachteile im Einzelfall beraten wir regelmäßig und gerne.
Das regelt die Höfeordnung Die Höfeordnung gilt in Nordrhein- Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und seit Kurzem auch in Brandenburg und regelt die Vererbung landwirtschaftlicher Betriebe. Sie betrifft Betriebe ab einem Wirtschaftswert von 10. 000€ oder solche, die im Grundbuch als "Höfe im Sinne der Höfeordnung" eingetragen sind – das heißt: die allermeisten. Um die Wirtschaftlichkeit landwirtschaftlicher Betriebe zu erhalten, sieht die Höfeordnung nur einen Erben vor. Gleichzeitig wird den weichenden Erben eine relativ geringe Abfindung zugesprochen: Sie bemisst sich nicht am tatsächlichen Wert des Hofes, sondern am 1, 5-Fachen des Einheitswertes. Dieser ist häufig jahrzehntealt und steht losgelöst von der tatsächlichen Wirtschaftlichkeit des Betriebes. Ein Beispiel: Für einen Betrieb mit 30 ha wird ein Einheitswert von 50. Höfeordnung: Grundstücksvermächtnisse sind nicht nichtig, wenn der Hof im Zeitpunkt des Erbfalls kein lebensfähiger landwirtschaftlicher Betrieb mehr ist | Agrarrecht, Erbrecht, Landwirtschaft. 000€ angesetzt. Multipliziert mit dem Faktor 1, 5 ergibt sich ein sogenannter Hofeswert von 75. 000€. Von diesem dürfen noch die Schulden abgezogen werden.
Bei der weiteren Ausnahme steht die Wirtschaftsunfähigkeit der Einsetzung eines Hoferben dann nicht entgegen, wenn der Hof anderenfalls "verwaist", wenn es also gar keinen wirtschaftsfähigen Nachfolger gäbe (§ 10 HöfeO). Dieser zugegebenermaßen seltene Fall tritt ein, wenn kein gesetzlicher Hoferbe im Sinne von § 5 der HöfeO vorhanden ist. ws
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