hls031 - Privat- und Wirtschaftsrecht IV: gesetzliche Schuldverhältnisse mit internationalen Bezügen (Vollständige Modulbeschreibung) Modulbezeichnung Privat- und Wirtschaftsrecht IV: gesetzliche Schuldverhältnisse mit internationalen Bezügen Modulkürzel hls031 Kreditpunkte 6. 0 KP Workload 180 h Einrichtungsverzeichnis Department für WiRe (BWL und Wirtschaftspädagogik) Verwendbarkeit des Moduls Fach-Bachelor Comparative and European Law (Bachelor) > Module Zuständige Personen Lehrenden, Die im Modul (Prüfungsberechtigt) Teilnahmevoraussetzungen Kompetenzziele Die Studiere n den werden befähigt sel b s t s t ändig Fälle aus dem Bereich der geset z lich e n Schuldverhä l tnisse mit europare c htlich e n Frag e s tellungen p ro blemorienti e rt zu lösen. Modulinhalte In der Vorlesung "G e s etzlic h e Schuldverhä l tnisse" (zusa m men mit dem Studienga n g Rec ht s w i s s en s c ha ft (Staa t sexam e n)) erlernen di e Studierenden, nachdem s i e bereits verti e fte Kenntnisse im Bereich der vertr a glich e n Schuldverhä lt nisse erlangt h a ben, nun die geset z lich e n Sch u ldverhäl t n i sse: D e lik t s re c ht, Bereicheru n gsrecht und Ges c häftsf ü hrung o hne Auftrag.
Diese Sonderverbindung besteht im Gegensatz zu absoluten Rechten, die gegenüber jedermann geltend gemacht werden können (z. B. dingliche Rechte aus Eigentum), ausschließlich zwischen Gläubiger und Schuldner (sog. Relativität der Schuldverhältnisse). Letzterer wird durch das Schuldverhältnis verpflichtet, eine bestimmte Leistung gegenüber seinem Gläubiger zu erbringen. Wie diese Leistung im Einzelfall aussieht, hängt von der Art und Ausgestaltung des Schuldverhältnisses ab. Je nach der Grundlage, auf der sie begründet werden, unterscheidet man rechtsgeschäftliche und gesetzliche Schuldverhältnisse. Die Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft erfolgt in aller Regel durch einen Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner (vgl. § 311 Absatz 1 BGB), aber auch einseitige Rechtsgeschäfte (z. durch Auslobung, § 657 BGB) und mehrseitige Rechtsgeschäfte (z. durch Gesellschaftsvertrag, § 705 BGB) sind denkbar. Die rechtgeschäftlichen Schuldverhältnisse beruhen daher auf einem autonomen Parteiwillen, sowohl hinsichtlich ihrer Entstehung als auch ihres Inhalts, und die Rechtsfolgen werden von den Parteien bewusst herbeigeführt.
V. m. Bereicherungsrecht, § 684 Satz 1 BGB, der einen besonderen Aufwendungskondiktionsanspruch darstellt Umgekehrt können folgende Ansprüche des Geschäftsherrn gegen den Geschäftsführer entstehen: Schadensersatz bei sog. Ausführungsverschulden, §§ 677, 280 BGB) Schadensersatz bei sog. Übernahmeverschulden, § 678 BGB) Darüber hinaus normiert § 681 BGB einklagbare Nebenpflichten des Geschäftsführers in Form der Anzeige-, Auskunfts- und Herausgabepflicht. Die ungerechtfertigte Bereicherung, §§ 812 ff. BGB Das Bereicherungsrecht regelt in den §§ 812 ff. BGB den Ausgleich für ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen. Erlangt jemand einen Vermögenszuwachs, ohne dass hierfür ein rechtlicher Grund vorliegt, so sieht der Gesetzgeber eine Rückabwicklung vor, indem das erlangte "Mehr" beim Bereicherungsschuldner abgeschöpft wird. Leistet also beispielsweise ein Käufer den vereinbarten Kaufpreis, obwohl der zugrunde liegende Kaufvertrag nicht wirksam ist – also gerade keinen rechtlichen Grund für die Vermögensverschiebung darstellt –, so kann er den Betrag wegen ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 Absatz 1 Satz 1 Alt.
Es wird dringend empfohlen, einen Mindestabstand von 1, 5 Meter zu fremden Personen einzuhalten. Sofern Sie bei Ihrer angemieteten Hütte Nachbarn haben, stellt die Einhaltung von Abständen keinerlei Probleme dar. Auch bei Freizeitaktivitäten wie bspw. dem Wandern oder Radfahren ist mit keinen Einschränkungen oder Infektionsrisiken zu rechnen. Haben Gaststätten und bewirtschaftete Hütten geöffnet und können diese problemlos besucht werden? Die Gaststätten und die bewirtschafteten Hütten haben in Österreich geöffnet. Für den Zutritt gilt ab dem 19. 02. 2022 wieder die 3G-Regel. Alle Gastronomiebetriebe müssen sich ebenfalls an die vorgegebenen Rahmenbedingungen halten. Hierzu zählen bspw. Onlinereservierungssystem der Alpenvereinshütten - Hüttenbesuch - Hütteninfo - Hütten & Touren - Deutscher Alpenverein (DAV). : Abstandsregeln Das Tragen einer FFP2 Maske, bis man am Tisch sitzt Können die Seilbahnen/Sessellifte bzw. die Skilifte während meinem Hüttenurlaub genutzt werden? Während Ihres Hüttenurlaubs können Sie die Bergbahnen in Ihrer Region wie gewohnt nutzen. Auch hier gibt es entsprechende Hygienekonzepte. Als Gast können Sie hierzu durch das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, Desinfektion der Hände sowie die Einhaltung des Mindestabstandes beitragen.
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