Kreishandwerkerschaft Gießen 'Haus des Handwerks' Ansprechpartner/in Uwe Bock Träger Kreishandwerkerschaft Gießen Kammerbezirk Wiesbaden Anschrift & Kontakt Goethestraße 10 35390 Gießen Tel. : 0641 97490-0 Fax: 0641 97490-60 Bildungsangebote Fort- und Weiterbildungsangebote Kontakt Internat nicht vorhanden Anschrift & Kontakt Goethestraße 10 ÜLU Meistervorbereitung Fort- und Weiterbildungsangebote Sonstige Angebote Fachlehrgänge Technische Lehrgänge Kaufmännische Lehrgänge Rechtliche Lehrgänge
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"Externe" Studienbewerber/innen schicken bitte neben einem formlosen Antrag auch die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen mit: Datenblatt mit den persönlichen Daten - Abschlusszeugnis des vorangegangenen Bachelorstudiums (dieses sollte eine Leistungsübersicht enthalten, wenn nicht, müsste eine Leistungsübersicht zusätzlich hinzugefügt werden), Nachweis der ursprünglichen Hochschulzugangsberechtigung. Falls Sie über das Losverfahren einen Studienplatz bekommen sollten, können damit die Zulassungsvoraussetzungen sofort geprüft und wertvolle Zeit für den Studieneinstieg gespart werden. Bitte informieren Sie sich in unserem Leitfaden, welche studiengangsspezifichen Unterlagen für die Beurteilung der fachlichen Eignung im Zuge der Bewerbung vorgelegt werden müssen. Bitte beachten Sie auch, dass auch studiengangspezifische Voraussetzungen (z. Larisa Bieber und Dr. Martin Schaper, Ihre Hausärzte in Gießen. B. Mindestnote) in manchen Studiengängen gefordert sind. Diese müssen auch im Losverfahren erfüllt werden. "Interne" Studienbewerber/innen, also Studierende, die innerhalb der JLU einen grundständigen Studienabschluss erworben haben oder noch erwerben werden, reichen einen formlosen Antrag mit Angabe der Matrikelnummer ein.
Beide Bewerbergruppen ("interne" und "externe") müssen der Anmeldung zum Losverfahren entweder das Bachelorzeugnis (sofern es bereits vorliegt) oder ein vorläufiges Transcript of Records (nach Möglichkeit mit einer vorläufigen Durchschnittsnote und / oder Prädikat (sofern gefordert - dem Leitfaden zu entnehmen), der momentan erreichten Credit Points sowie die Angabe über die insgesamt zu erreichenden Credit Points und Leistungsübersicht) beilegen. Das endgültige Bachelorzeugnis muss bei Erhalt eines Studienplatzes bis spätestens zum im Zulassungsbescheid genannten Zeitpunkt nachgereicht werden.