Kommt eine der dabei handelnden Personen zu Schaden, weil gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten wurden, muss mit strafrechtlichen Folgen gerechnet werden. Je nach Fallkonstellation kann das den Hersteller oder Betreiber betreffen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es aufgrund einer manipulierten Schutzeinrichtung zu einem Unfall gekommen ist. Die Herstellfirma ist durch das Produktsicherheitsgesetz dazu verpflichtet, die Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie einzuhalten. Die Schutzeinrichtungen müssen derart ausgeführt sein, dass eine Manipulation auf einfache Weise, das heißt mit leicht verfügbaren Hilfsmitteln (zum Beispiel Draht, Blechstücke, Ersatzbetätiger von Positionsschaltern) nicht möglich ist. STOPP dem Manipulieren von Schutzeinrichtungen.. Zudem darf eine Schutzeinrichtung die Arbeit nicht mehr als nötig behindern. Schon bei der Konstruktion ist also Kreativität und Verantwortungsbewusstsein gefragt. Für die Maschine müssen gegebenenfalls verschiedene Betriebsarten vorhanden sein, die zum Beispiel das gefahrlose Einrichten, Warten und Suchen von Fehlern ermöglichen.
Deshalb: Tolerieren Sie keine einzige Manipulation einer Schutzeinrichtung. Sorgen Sie dafür, dass keine Schutzeinrichtung in Ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt wird. In der Publikation «Die wollen einfach nicht! – wirklich? Tipps für das Motivieren in der Arbeitssicherheit» (Link unten auf dieser Seite) finden Sie als Arbeitgeber und Vorgesetzter nützlich Tipps. Sorgen Sie für Bedienungsfreundlichkeit und Sicherheit Achten Sie darauf, dass Ihre Maschinen und Anlagen bedienungsfreundlich ausgerüstet sind und auch aus prozesstechnischen Gründen nicht manipuliert werden müssen. Wenn dies nicht möglich ist, ziehen Sie den Hersteller oder einen Spezialisten für Maschinensicherheit bei. Best-Practice-Beispiele mit Lösungsvorschlägen finden Sie unten. Kennen Sie das Gesetz? Als Arbeitgeber sind Sie für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeitenden verantwortlich. Überbrückung von Sicherheitseinrichtung gleich Umbau und damit Verlust der CE - CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen - SIFABOARD. Wenn Sie das Manipulieren von Schutzeinrichtungen tolerieren, machen Sie sich strafbar. (Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art.
Es gibt auch zu dem Sicherheitskram reichlich Vorschriften und oft genug müssen wir selbst feststellen das ein jahrelang angewendetes Konzept eigentlich auch jahrelang den Vorschriften gar nicht entsprach. Wenn ich alllerdings so die Verhältnisse in der Produktion vieler Betriebe so ansehe und dazu wie und warum so manche Sachen kaputtgehen dann wundern mich diese teilweise sehr übertriebenen Vorschriften nicht. Und das ist auch sehr häufig nicht einmal das Produktionspersonal sondern auch die übergeordnete Ebene die dann die Verhältnisse unterstützt. Ausnahmen eingeschlossen. DGUV Information 209-053 - Tätigkeiten an Aufzugsanlagen (DGUV Information 209-0... | Schriften | arbeitssicherheit.de. Interessant wird es immer dann wenn etwas so passiert das es keiner mehr vertuschen kann. Mein Spruch dazu immer: Für 2, 50 kriegt man keinen Ingenieur:-(. #15 Heutzutage sollte man besser auch darüber nachdenken geeignete Leute an die Maschinen zu stellen. Technik kann meiner Meinung nach niemals risikolos sein. Ich warte noch auf das Auto mit 100% Sicherheit. Aus Profitgier werden Leute an Maschinen gestellt die keinerlei Risiko sehen können, weil sie zum Beispiel vorher nur Ziegen gehütet haben.
Unter Manipulation versteht man das bewusste und rechtswidrige Umgehen oder unwirksam Machen von Schutzeinrichtungen an Maschinen. Mit welchen Mitteln das erfolgt, ist dabei unerheblich. Manipulierte Schutzeinrichtungen stellen eine immens hohe Unfallgefahr dar – was lässt sich dagegen unternehmen? Leider werden Schutzeinrichtungen nach wie vor unwirksam gemacht. Eine berufsgenossenschaftliche Studie hat gezeigt, dass rund ein Drittel aller Schutzeinrichtungen an Maschinen zeitweise oder permanent manipuliert sind. Dies geschieht unabhängig vom Alter der Maschine und betrifft auch neue Maschinen mit CE-Kennzeichnung. Das Risikobewusstsein ist gering: Während sich 90 Prozent der an betroffenen Maschinen arbeitenden Personen über den manipulierten Zustand der Maschine bewusst sind, erkennen dabei nur knapp 7 Prozent eine erhöhte Unfallgefahr. Tatsächlich aber sind gut ein Viertel aller Arbeitsunfälle an Maschinen auf die Manipulation von Schutzeinrichtungen zurückzuführen. Pflichten der Hersteller und Betreiber Hersteller und Betreiber sind verpflichtet, gesetzliche Vorgaben zum Schutz der mit Aufbau, Inbetriebnahme, Bedienung, Einrichtung, Instandhaltung und Demontage der Maschine betrauten Personen einzuhalten.
Die Betreiber sind verantwortlich für den sicheren Betrieb der Maschine. Für sie gelten die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung. Von zentraler Bedeutung ist die Gefährdungsbeurteilung für Maschinen oder Arbeitsmittel, mit der soweit möglich bereits vor der Beschaffung begonnen werden muss. Schon bei der Beschaffung müssen die verantwortlichen Personen auf ein Schutz- und Bedienkonzept des Herstellers achten, das die Entstehung eines Manipulationsanreizes so weit wie möglich verhindert. Bei bereits im Betrieb genutzten Maschinen sind Manipulationshandlungen an Schutzeinrichtungen zu unterbinden und manipulierte Schutzeinrichtungen wieder in den sicheren Zustand zu versetzen. Auch die Bedienperson ist dazu verpflichtet, Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen. Dazu gehört, Maschinen und ihre Schutzeinrichtungen bestimmungsgemäß zu benutzen. Außerdem müssen festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt oder – sollte dies nicht möglich sein – den Vorgesetzten gemeldet werden.