Die DRV erstellt wie ein "normaler" Arbeitgeber monatliche Lohn/Gehaltsabrechnungen. Die Beiträge und individuellen Steuern werden von der DRV an die zuständigen Stellen abgeführt. Es wird also vom Gesetz ein Beschäftigungsverhältnis fingiert. Die Verwendung von Wertguthaben ist in § 7c SGB IV geregelt (in Neumanns Fall Absatz 1 Nr. 2a), der typische Fall zur Überbrückung bis zur Rentenmöglichkeit. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht Es fällt ein etwas geringerer Krankenkassenbeitrag für Neumann an, der sog. ermäßigte Beitragssatz. Betriebsrente: Mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen | Verbraucherzentrale.de. Es besteht in diesem besonderen Beschäftigungsverhältnis kein Anspruch auf Krankengeld. Während eines Krankheitsfalls in dieser Phase wird das Wertguthaben von der DRV unverändert weiterhin gezahlt. Möglich auch nach Arbeitslosengeldbezug Neumanns Bruder ist in der ähnlichen Situation, aber zwei Jahre jünger. Kann er sich geringere Teilbeträge auszahlen lassen umso zwei Jahre zu überbrücken? Unabhängig von der Frage, ob er sich das finanziell leisten kann, gibt es hier Grenzen.
08. 2016, 11:54 Nein, die Betriebsrente wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet. Ich persönlich sehe aber die Gefahr, daß die Betriebsrente in der Zukunft mal auf die gesetzliche Rente angerechnet wird, insbesondere dann, wenn Frau Merkel weiterhin Bundeskanzlerin bleibt und eine so expansive Ausgabenpolitik betreibt - wie bisher. 08. 2016, 16:44 Betriebsrenten werden nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet! Da hat der Experte recht. Das ist aber nur die halbe Wahrheit! Denn Betriebsrenten sind zu versteuern und auf Betriebsrenten müssen gesetzlich Krankenversicherte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen. Das können Abzüge von 30%, 40% oder sogar mehr von der Betriebsrente bedeuten. Ob der Staat nun die Betriebsrente über Abzüge direkt kürzt oder die gesetzliche Rente über die Betriebsrente kürzt ist wohl formell ein Unterschied, in materieller Hinsicht bzw. von dem was schließlich in der Brieftasche bleibt macht es keinen Unterschied. Daran sollten sie bei dieser Fragestellung denken und vielleicht auch, wenn sie wieder mal ihr Wahlkreuzchen im Wahllokal machen.
Versorgungsträger hat Informationspflichten Betriebsrenten sind also gar nicht explizit im Gesetz erwähnt? Doch an einer Stelle, die neu ist. Danach muss der Arbeitgeber, wenn er eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, Name und Anschrift dieses Versorgungsträgers nennen. Diese Information entfällt allerdings, wenn der Versorgungsträger selbst dazu verpflichtet ist. Bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen muss der Versicherer die Versicherungsinformation an die versicherte Person, also den Arbeitnehmer, aushändigen. Damit ist in diesen Fällen eine gesonderte Nennung des Versorgungsträgers überflüssig. Bei der Direktzusage steht der Versorgungsträger von vornherein fest, da sie das Unternehmen selbst erteilt. Bleibt nur noch die Unterstützungskasse und die Frage, wie sinnvoll diese neue Regelung im Nachweisgesetz tatsächlich ist. In den sozialen Medien kursierten dennoch bedrohliche Vorhersagen für die Arbeitgeber. In der Tat, so verstiegen sich einige Kommentatoren zur Ankündigung, dass Arbeitgebern ohne Versorgungsordnung ein Bußgeld ins Haus steht.