Leider wäre dieses Girokonto nicht mehr umsonst gewesen. Daher habe ich mich dann doch mehr mit dem Thema Geschäftskonto für Kleinunternehmer beschäftigt und mir wurde schnell klar, dass es sehr gute Angebote auf dem Markt gibt, welche bei genauer Betrachtung sogar günstiger waren als das Angebot meiner Hausbank. Damit es für dich einfacher ist das passende Konto zu finden und du nicht wie ich Stunden damit verbringen musst, habe ich dir folgenden Vergleichsrechner rausgesucht. Ich kann dir diesen Rechner blind empfehlen, da ich mit dem selben Rechner das für mich beste Geschäftskonto für Kleinunternehmer gefunden habe. Der Geschäftskonto für Kleinunternehmer Vergleichsrechner, was gibt es zu beachten? Jetzt geht daran das für dich beste Geschäftskonto zu finden. Natürlich lasse ich dich hierbei nicht alleine und habe mir Gedanken gemacht, wie ich dich bei deiner passenden Auswahl unterstützen kann. Generell musst du dir bevor es an das Vergleichen der Geschäftskonten geht ein paar Fragen stellen.
Anschließend wird der Antrag zu Kontoeröffnung auf dem Postweg an die Bank gesendet. Gratis Geschäftskonto für Kleinunternehmer eröffnen Fazit zum kostenfreien Geschäftskonto für Kleinunternehmer Als Kleinunternehmer ist es nicht zwingend vorgeschrieben ein eigenes Geschäftskonto zu besitzen. Für die eigene Übersicht, eine professionelle Außenwirkung und um eventuelle Probleme mit Ihrer Bank bei steigenden Umsätzen zu vermeiden, ist es allerdings empfehlenswert. Um unnötige Kosten für das Geschäftskonto einzusparen, gibt es zahlreiche Angebote an kostenlosen Geschäftskonten. Diese stammen meist aus dem Bereich der Online-Banken. Auf einen persönlichen Ansprechpartner der Bank in einer Filiale müssen Sie daher verzichten. Legen Sie dagegen Wert auf eine persönliche Betreuung rund um Ihr Geschäftskonto für Selbstständige, so sollten Sie sich an eine der bekannten Filialbanken wenden. Hier zahlen Sie in der Regel aber auch deutlich höhere Gebühren.
Die gesetzlichen Regelungen dazu haben wir bereits im vorherigen Abschnitt geklärt. Nur Kapitalgesellschaften müssen zwingend über ein Firmenkonto verfügen. Das bedeutet: Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein Geschäftskonto kein Muss, da es sich hierbei um eine Personengesellschaft und nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt. Gleiches gilt für Selbstständige und Freiberufler. Sie können auch ein herkömmliches privates Konto nutzen. Trotzdem ist es ratsam, wenn Sie ein Geschäftskonto für ein Kleingewerbe oder ähnliches eröffnen. So können Sie nämlich Ihre geschäftlichen und privaten Finanzen klar voneinander trennen und haben einen besseren Überblick. Das erleichtert außerdem die Buchhaltung. Ein weiterer Vorteil, wenn Sie ein Geschäftskonto als Freiberufler oder ähnliches führen: Das Finanzamt kann in diesem Fall nicht Ihre privaten Ausgaben einsehen. Wie können Sie bei einer Bank ein Geschäftskonto eröffnen? Für Freiberufler ist ein Geschäftskonto keine Pflicht. Je nachdem, für welchen Anbieter Sie sich entscheiden, können Sie ein Geschäftskonto online eröffnen oder in einer Filiale der betreffenden Bank.
Kleinunternehmer unterliegen der Kleinunternehmerregelung. Sie dürfen im Jahr der Gründung Ihres Unternehmens nicht mehr als 17. 500 Euro und in den folgenden Jahren nicht mehr als 50. 000 Euro verdienen. Als Kleinunternehmer können Sie sich für oder gegen die Umsatzsteuer entscheiden. An Ihre Entscheidung sind Sie fünf Jahre lang gebunden. Entscheiden Sie sich für die Umsatzsteuer, müssen Sie auf Ihre Umsätze die Umsatzsteuer aufschlagen. Bei einer Entscheidung gegen die Umsatzsteuer bekommen Sie die Vorsteuer aus Ihren Anschaffungen nicht erstattet. Das mag ziemlich kompliziert erscheinen. Sie werden sich vielleicht die Frage stellen, ob Sie als Kleinunternehmer ein Geschäftskonto benötigen oder ob das private Girokonto ausreicht. Ihre Tätigkeit als Kleinunternehmer können Sie nicht nur im Haupterwerb, sondern auch im Nebenerwerb, zusätzlich zum Arbeitnehmerverhältnis, ausüben. Kontist – einer der neuen Anbieter von voll digitalen Geschäftskonten Geschäftskonto ist keine Pflicht für Kleinunternehmer Für Kleinunternehmer ist ein Geschäftskonto keine Pflicht.
Frage Ich plane ein Gewerbe als Kleinunternehmer anzumelden (Entspannungscoach und Reiki). Benötige ich dafür ein separates Geschäftskonto oder ist die Abwicklung über mein privates Bankkonto möglich? Wird eine eigene Telefonnummer und Telefonrechnung benötigt oder reicht die private Telefonnummer aus? Sind Barbelege ausreichend oder sind PC -Rechnungen unbedingt erforderlich? Antwort Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, ein gesondertes Geschäftskonto zu führen. Zur klaren Trennung der gewerblichen und privaten Sphäre empfehle ich Ihnen ein Geschäftskonto. Auch hinsichtlich des Telefons gibt es keine gesetzliche Vorgabe. Wenn Sie Ihre private Leitung auch geschäftlich nutzen und hierfür anteilig Betriebsausgaben geltend machen wollen, müssen Sie den Anteil der geschäftlichen Nutzung beispielsweise anhand von Einzelverbindungsnachweisen belegen können. Barbelege sind selbstverständlich zulässig. Hier gelten die üblichen Beleganforderungen. Quelle: Benjamin Schimmel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Dipl.
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