Weiterhin ist ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden erforderlich. Es wird regelmäßig zu bejahen sein, wenn ein Zuwarten bis zur Entscheidung in einer etwaigen Hauptsache nicht ohne Eintritt erheblicher Nachteile möglich wäre. Auf die zur vorläufigen Anordnung bzw. zu § 621g ZPO a. Einstweilige Verfügung Archive - Familienrecht by Michael Langhans. ergangene Rechtsprechung kann in diesem Zusammenhang weiterhin zurückgegriffen werden. Der Verfahrenswert für Verfahren der einstweiligen Anordnung beträgt gemäß § 41 FamGKG regelmäßig die Hälfte des Werts einer Hauptsache. Dies gilt sowohl für einstweilige Anordnungsverfahren im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit als auch wegen einer Unterhaltsforderung (OLG Celle 05. 12. 2011 - 10 WF 342/11). Siehe auch Arrestverfahren Eilverfahren Einstweilige Anordnung Einstweilige Verfügung Christl: Einstweilige Anordnungen nach dem FamFG - Risiken und Strategien; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2012, 3334 Eschenbruch/Schürmann/Menne: Der Unterhaltsprozess; 6. Auflage 2013 Fest: Einstweilige Anordnung in Unterhaltssachen; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2012, 428 Gerhardt/von Heintschell-Heinegg/Klein: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht; 9.
Es ist ein der Hauptsacheverhandlung vorgeschalteter Termin. Es werden noch keine Beweise erhoben, Urteile gefällt oder Vergleiche geschlossen. Sie sollten aber zu dem Termin unbedingt erscheinen, denn der im Anhörungstermin festgestellte Sachverhalt fliesst durchaus in den späteren Haupttermin ein. Außerdem wird sich der Richter von beiden Seiten schon einen ersten Eindruck machen. Wenn Sie sich aber von vornherein unkooperativ zeigen würden, würden Sie nur der Ex in die Hände spielen. Ausserdem kann der Richter das Nichterscheinen mit einem Ordnungsgeld ahnden. Mit freundlichen Grüssen Marcus Glatzel Rechtsanwalt Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl. Einstweilige Verfügung, was passiert bei Anhörungstermin?. -Jur.
Gibt es jedoch kein Hauptsacheverfahren, gelten die allgemeinen Vorschriften. Sollte in einer Ehesache ein anderes Gericht für eine einstweilige Anordnung zuständig sein, muss dieses Verfahren an das für die Ehesache zuständige Gericht übergeben werden. Das Amtsgericht kann in besonders dringenden Fällen vorläufig entscheiden, dennoch muss das Verfahren schnellstmöglich an das zuständige Gericht übergeben werden. Beantragung einer einstweiligen Anordnung Eine Antragstellung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist dann notwendig, wenn auch das Hauptverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Dies ist der Fall bei allen Familienstreitsachen, Unterhaltsverfahren, Gewaltschutzsachen oder Versorgungsausgleichsachen. Der einstweilige Rechtsschutz im Familienrecht. Der Antrag muss eine gute Begründung beinhalten und die Voraussetzungen zum Erlass der einstweiligen Anordnung glaubhaft darstellen. Bei Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z. B. Kindschaftssachen wird das Gericht von Amts wegen tätigen. Eine Antragstellung ist in diesen Fällen nicht notwendig, da das Gericht ohnehin in jedem Verfahrensabschnitt überprüft, ob eine einstweilige Anordnung von Nöten ist.
Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar. OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 29. 01. 2020 - 2 UF 301/19 Quelle: OLG Frankfurt am Main, Pressemitteilung v. 20. 02. 2020
Folgende Rechtsbehelfe stehen den Beteiligten zur Verfügung: Antrag auf mündliche Verhandlung Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Hauptsache Abänderungsantrag Grundsätzlich sind Entscheidungen gemäß § 57 FamFG nicht anfechtbar. Ausnahmen bilden hierbei jedoch Erlasse bezüglich der elterlichen Sorge für ein Kind, die Herausgabe eines Kindes an den anderen Elternteil, eine Verbleibensanordnung, ein Antrag nach §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes und ein Antrag auf Zuweisung der Wohnung. Entscheidungen in diesen Gebieten können mit der Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist bei dem Gericht eingelegt werden, dessen Beschluss angefochten wird. Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung Prinzipiell ist eine einstweilige Anordnung so lange gültig, bis eine andere Regelung wirksam wird. Für Familienstreitsachen gilt, dass eine einstweilige Anordnung erst mit Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache außer Kraft gesetzt wird. Tipp: Auch wenn es für Verfahren auf Erlass einstweiliger Anordnungen in der Mehrzahl familienrechtlicher Angelegenheiten keinen Anwaltszwang gibt, ist eine Beratung durch unseren Familienrechtsexperten äußerst ratsam.
Das Familiengericht - Aufgaben und Befugnisse Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?