B. durch Kaufvertrag). Verpflichtungsgeschäfte können aber auch durch einseitige Willenserklärung entstehen. Ein Beispiel hierfür ist die Auslobung eines Finderlohns. Der aus dem Verpflichtungsgeschäft resultierende Anspruch besteht häufig in der Verpflichtung zur Übertragung eines Rechtes. So ist der Kaufvertrag ein Verpflichtungsgeschäft, in dem sich der Verkäufer zur Übertragung des Eigentums an der Kaufsache verpflichtet. Die Eigentumsübertragung selbst ist ein weiteres Rechtsgeschäft, das sogenannte Verfügungs- oder Erfüllungsgeschäft. Der Kaufvertrag ist die causa für die Rechtsübertragung (Rechtsgrund für das Behaltendürfen). Einseitige und zweiseitige Rechtsgeschäfte | IT-Vampir. Es wird daher auch vom Kausalgeschäft gesprochen. Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft unterliegen dem Abstraktions- bzw. Trennungsprinzip. Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Winfried Boecken: BGB – allgemeiner Teil. Kohlhammer, Stuttgart 2007 (2. Auflage 2012), ISBN 978-3-17-018392-6. S. 24 ff. Dieter Medicus: Allgemeiner Teil des BGB. Ein Lehrbuch.
Bei zweiseitigen Verträgen wird folgendermassen unterschieden: Unvollkommene zweiseitige Verträge Begriff Unvollkommene zweiseitige Verträge = Die Leistungen der Parteien stehen nicht im Austauschverhältnis Anwendungsbeispiel Zinsloses Darlehen (OR 312) unentgeltlicher Auftrag (OR 394) Vollkommene zweiseitige Verträge Vollkommene zweiseitige Verträge = Synallagmatische Verträge, Leistung und Gegenleistung stehen im Austauschverhältnis Anwendungsbeispiele Kauf (OR 184 ff. ) Miete (OR 253 ff. ) Arbeitsvertrag (OR 319 ff. Zweiseitig verpflichtende vertrag. ) Werkvertrag (OR 363 ff)
Einseitige Rechtsgeschäfte Einseitige Rechtsgeschäfte entstehen, wenn nur eine Person/Partei eine Willenserklärung abgibt. Beispiele: Kündigung (empfangsbedürftige Willenserklärung – wird erst wirksam, wenn die betreffende Person sie erhalten hat) Testament (erlangt Gültigkeit bereits bei der Niederschrift, auch wenn die Erben nichts von seinem Inhalt wissen) Anfechtung (empfangsbedürftige Willenserklärung – wird erst wirksam, wenn die betreffende Person sie erhalten hat) Zweiseitige Rechtsgeschäfte Zweiseitige Rechtsgeschäfte entstehen durch übereinstimmende Willenserklärungen von mindestens zwei Beteiligten. Diese Willenserklärung nennt man Antrag und Annahme. Durch eine inhaltliche Übereinstimmung entstehen die Verträge. Unterscheiden Sie einseitig und zweiseitig verpflichtende. Verträge können einseitig oder zweiseitig verpflichten. So sind z. B. Schenkungen (der Schenker ist dadurch zum Schenken verpflichtet) und Bürgschaften einseitig, Kaufverträge (beide Seiten haben sich verpflichtet, bestimmte Leistungen zu erbringen z. Ware gegen Geld) oder Ausbildungsverträge jedoch zweiseitig.
Mit der Haftrücklassabrede wird lediglich die Fälligkeit dieses Teils des vom Erwerber geschuldeten Kaufpreises hinausgeschoben. Es soll die Sicherung allgemeiner Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gewährleistet werden und daher das Risiko des Erwerbers, der im Bauträgergeschäft typischerweise vorauszahlungspflichtig ist, reduziert werden. Durch die gesetzliche Bestimmung des § 4 Abs 4 BTVG über den Haftrücklass wird jedoch kein "Sondergewährleistungsrecht" geschaffen. Diese Bestimmung enthält auch keine Regelung über die Beweislast. Mangels einer speziellen Regelung über die Beweislast hat beim Gewährleistungsanspruch im BTVG-Model sohin jede Partei die jeweils für ihren Rechtsstandpunkt erforderlichen Tatsachen zu beweisen; der Erwerber daher Mängel (OGH 25. 6. 2015, 8 Ob 19/15z). Allgemeines zum Zurückbehaltungsrecht nach § 1052 ABGB Das Zurückbehaltungsrecht oder auch Leistungsverweigerungsrecht ist aus der Erwägung hervorgegangen, dass es unbillig wäre, dass ein Vertragspartner zu seiner Leistung verpflichtet wird, während die eigene, ebenfalls fällige Leistung noch aussteht.