Das ist ärgerlich, denn solange das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, sind Sie der Versicherungsnehmer und mithin haften Sie/Ihre Versicherung für sämtliche Schäden, die der Gebrauchtwagenkäufer mit Ihrem Fahrzeug verursacht. Dabei ist es unerheblich, dass Sie nicht mehr Eigentümer sind. Halter muss nicht gleich Eigentümer sein. Sie haben ihr zugelassenes fahrzeug verkauft je. Nicht nur müssen Sie sodann auch weiterhin die Versicherungsbeiträge bezahlen, bis etwa das Fahrzeug an- oder umgemeldet wird, sondern Sie sind auch verpflichtet, hier die Kfz-Steuern zu entrichten. Je nach Fahrzeug kann das ganz schön ins Geld gehen. Nicht zugelassene Fahrzeuge sind jedoch teilweise nicht einfach an Privatpersonen zu verkaufen, denn diese müssen sich dann um Kurzzulassungskennzeichen kümmern, um das Fahrzeug Probe zu fahren bzw. überführen zu können. Außerdem haben Sie nur die Möglichkeit, das Fahrzeug sicher nicht zugelassen zu verkaufen, wenn Sie entweder über ein eigenes Grundstück verfügen oder aber eine Garage haben, um das Fahrzeug zu parken.
Dies ist oft sehr schwierig und zeitaufwendig. Um diese Probleme zu Ihrer Sicherheit zu vermeiden, empfehlen wir, das Fahrzeug vor dem Verkauf außer Betrieb zu setzen. Informationen zu Problemen nach der Fahrzeugveräußerung Wenn Sie Ihr noch zugelassenes Fahrzeug verkauft haben und der/die Käufer/in der Pflicht zur Umschreibung oder Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges nicht nachkommt, müssen Sie folgendes tun: Teilen Sie uns mit, an wen Sie das Fahrzeug veräußert haben (genauer Name und vollständige Adresse). Autoverkauf - was passiert mit der KFZ-Versicherung?. Melden Sie den Verkauf Ihrer Kfz-Versicherung und veranlassen Sie, dass uns eine Versicherungsanzeige nach § 25 FZV übermittelt wird. Hierdurch wird von der Versicherung der Versicherungsschutz widerrufen. Diese Anzeige benötigen wir, um das Fahrzeug zur Fahndung ausschreiben zu lassen. Unabhängig hiervon können Sie aber auch selbst tätig werden: Versuchen Sie, mit dem/der Käufer/in Kontakt aufzunehmen. Fragen Sie nach, warum die Außerbetriebsetzung bzw. Umschreibung noch nicht erfolgt ist.
Im öffentlichen Straßenverkehr geparkte Fahrzeuge benötigen eine Zulassung und somit auch eine Versicherung. Wer also zur Miete wohnt und nicht Eigentümer über ein Grundstück oder Besitzer einer Garage ist, sitzt hier in einer Zwickmühle. Einerseits möchte man das Fahrzeug verkaufen, andererseits scheut man den Verkauf des Fahrzeugs in zugelassener Weise. Grundsätzlich ist hinsichtlich des Risikos zu empfehlen, das Fahrzeug nicht zugelassen zu verkaufen. Bedenken Sie, wenn Sie das Fahrzeug zugelassen verkaufen, übergeben Sie die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II). Sie haben ihr zugelassenes fahrzeug verkauft deutsch. Sie können das Fahrzeug selbst aber nur abmelden, wenn Sie die Fahrzeugpapiere und die Kennzeichen haben, damit diese durch Sie oder die Amtsperson entwertet werden können. Das heißt, wenn Sie das Fahrzeug verkauft haben und der Käufer ist mit Fahrzeug "abgedampft" und Sie merken, er meldet es nicht in angemessener Frist um, stehen Sie doof da. Auch wenn Sie hier auf einen Teil des von Ihnen erwarteten Erlöses hinsichtlich des Fahrzeugs verzichten müssen, sollten Sie gleichzeitig bedenken, dass Sie sich unter Umständen viel Ärger und Zeit sowie Folgekosten ersparen, wenn Sie das Fahrzeug abgemeldet verkaufen.
Mit gelingt der Autoverkauf erfolgreich und in Windeseile!
Grundsätzlich empfiehlt die Kfz. -Zulassung ein Fahrzeug nur im außer Betrieb gesetzten Zustand zu übergeben. Was Sie beim Gebrauchtwagenkauf beachten sollten – Teil 1: Zugelassen verkaufen?. Alle weiteren Informationen zur Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen (Abmeldung) und Umschreibung von Kraftfahrzeugen finden Sie unter den entsprechenden Links. Rechtsgrundlagen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Weitere Informationen Aktuelle Informationen Außerbetriebsetzung eines KFZ (Abmeldung) Umschreibung eines KFZ Onlinedienstleistungen Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich. zur Anmeldung
Wenn Sie obiges Zitat von Volkswagen gelesen haben, so hat der Konzern scheinbar gar keine Übersicht, welche dieser Fahrzeuge verkauft wurden. Insofern ist Vorsicht geboten.