Dass auf der Arbeit nicht mehr geraucht wird, ist in vielen Berufen längst normal. Doch ist eine E-Zigarette im Büro womöglich eine Alternative? Arbeitsmediziner haben da einen klaren Standpunkt. In den meisten Büros sind Zigaretten längst Geschichte. Für Raucher ist ein Umstieg auf die E-Zigarette dabei auch keine Alternative. Zwar führen viele an, dass E-Zigaretten für die Umgebung ungefährlich sind. Doch ob das stimmt, bleibt zweifelhaft. "E-Zigaretten sind zwar deutlich harmloser als herkömmliche Zigaretten. Aber man kann aus medizinischer Sicht für Innenräume keine Entwarnung geben", sagt Prof. Dennis Nowak. Er ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM). Zwar stießen E-Zigaretten weniger krebserregende Stoffe aus. Aber sie produzieren ebenfalls Partikel, die wie Zigaretten ein allergieauslösendes Potenzial haben. Wer mit einem Raucher zusammen im Büro sitzt, könne deshalb auch bei E-Zigaretten auf Dauer durchaus Probleme mit den Atemwegen oder mit der Haut bekommen.
Obwohl man sich am Arbeitsplatz natürlich primär auf die Arbeit konzentrieren sollte, wird diese Frage erstaunlich oft gestellt: Darf ich am Arbeitsplatz E-Zigarette dampfen oder normale Zigarette rauchen? Bei normalen Zigaretten ist die Situation allseits bekannt und eindeutig: Nein, man darf nicht am Arbeitsplatz rauchen. So möchte der Arbeitgeber seine nichtrauchenden Mitarbeiter schützen. Deshalb gibt es eigentlich in jedem Büro oder in jeder Einzelhandelsfiliale Raucherräume bzw. Raucherbereiche. In vielen Betrieben, wie Werkstätten oder Fabriken, ist das Rauchen ohnehin aufgrund der Betriebssicherheit untersagt. Aber gilt all' das eigentlich auch fürs Dampfen? Denn viele Begründungen für das Rauchverbot greifen bei der E-Zigarette nicht. So wird z. B. kein Tabak verbrannt, sondern es werden Liquids verdampft und auch diese sind nicht zwangsläufig nikotinhaltig. Auch hier ist es vor allem wieder Eines: eine Frage des Einzelfalls, eine Frage der Hausordnung, wie zum Beispiel beim Dampfen in der Bahn, und auch eine Frage der Kollegen und der Vorgesetzten.
Eine andere Ausnahme wäre es, wenn übermäßiger Konsum, z. am Schreibtisch, die Qualität der Arbeitsleistung beeinträchtigt. Solange jedoch weder konkrete Gesetzte existieren oder die Gesundheitsgefahr bewiesen ist, kann ein Arbeitgeber das Dampfen am Arbeitsplatz nicht ohne Weiteres verbieten. Um aber das positive Betriebsklima und die Leistungsqualität zu erhalten, sollte bereits im Vorfeld eine verbindliche interne Vereinbarung getroffen werden. Dazu zählt zum Beispiel – soweit möglich – eine räumliche Trennung der dampfenden und der nicht dampfenden Kollegen. Helfen kann auch die altmodische Regelung, dass die (E)-Zigarette im Büro aus bleibt und nur in einem Raucherbereich verwendet werden darf. Doch hier gibt's für Chefs etwas Wichtiges zu beachten: Sie können nicht einfach das bereits existierende Raucherzimmer zum erweiterten E-Zigaretten-Zimmer erklären. Denn teilweise nutzen Dampfer die Alternative auch, um mit dem Rauchen aufzuhören. Faktisch sind Dampfer Nichtraucher und dürfen auch nicht ohne Weiteres dem Tabakrauch ausgesetzt werden.
Bis der Gesetzgeber sich also zu einheitlichen Regelungen bewegen lässt, bleibt die Angelegenheit kompliziert und fordert vor allem Kommunikation, Verständnis und Empathie der im Einzelfall beteiligten Personen. <<< Zurück zur Haupt-Themenseite " Gesetze & Rechtslage " Bildnachweise: Titelbild: fotolia #120106802 / PhotoSG
Nur andere Mitarbeiter sollten die eigene Arbeit nicht für einen erledigen müssen, da man lieber in der Dampfwolke schwebt. Im Endeffekt bedeutet das, dass zumindest bei Arbeitsverträgen, die auf dem sogenannten Modell der Vertrauensarbeitszeit basieren, das Dampfen eben nicht als Verstoß gegen den Arbeitsvertrag gesehen werden kann. Der Arbeitgeber kann die E-Zigarette verbieten – meistens jedenfalls Allgemein besteht im Moment, mangels gesetzlicher Bestimmungen zur E-Zigarette, gar kein Handlungsbedarf, das Dampfen gesondert und konkret zu untersagen oder zu erlauben. Bis zu einer Aktualisierung der entsprechenden Verordnungen und des Arbeitsschutzgesetzes bleibt es wohl eine Ermessenssache. Allerdings wäre wohl ein allgemeines Verbot nicht rechtens, da ein Verweis auf nicht bewiesene Gesundheitsrisiken als Begründung nicht ausreiche, behaupten einige Juristen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel dann, wenn der Konsum betrieblichen Interessen schaden könnte, also z. in Verkaufsräumen, an Tankstellen und in Restaurants.
MuM: Wann können die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers ein Verbot rechtfertigen? Schramm: Ein Verbot der E-Zigarette mag in Einzelfällen in Betracht kommen, wenn durch übermäßigen Konsum etwa die Zeit zur Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung fehlt. Ein weiterer Fall, in dem ein Verbot in Betracht kommt, ist sicherlich der Kundenkontakt. Eine Verkäuferin von Backwaren oder ein Kellner etwa, die während ihrer Tätigkeit E-Zigaretten konsumieren, dürften auf viele Kunden befremdlich und abschreckend wirken. Dies kann der Arbeitgeber daher unterbinden. Getrennte Büros von Rauchern und Nichtrauchern MuM: Was können Arbeitgeber tun, wenn es aufgrund der E-Zigarette unter Kollegen zu Konflikten kommt? Schramm: Auch wenn es am Arbeitsplatz zu Konflikten zwischen Konsumenten und "Passivdampfern" kommt, gilt das bereits Gesagte: Solange nicht durch gesicherte und belegte Erkenntnisse feststeht, dass E-Zigaretten bei Dritten Gesundheitsschäden verursachen können, kommt eine Einschränkung der Grundreche der Konsumenten nicht ohne weiteres in Betracht.
Du setzt deinen Mundschutz auf und deine Brille beschlägt. Kommt dir bekannt vor? Wir erklären dir, woran es liegt und wie du mit ganz einfachen Tricks den Durchblick behältst. Das Tragen eines Mundschutzes während der aktuellen Coronavirus-Pandemie ist eine wichtige Sicherheitsmaßnahme, die es Brillenträgern allerdings nicht unbedingt leicht macht. Viele Brillenträger klagen über beschlagene Gläser, durch die sie nur schlecht sehen können. Warum die Brillengläser beschlagen und mit welchen einfachen Tricks du diesen Effekt umgehen kannst, erfährst du hier. Warum beschlägt die Brille? Beim Tragen einer Nasen- und Mundschutzmaske entweicht die warme Atemluft nicht geradeaus durch die Maske, sondern an den äußeren Rändern der Maske vorbei und somit auch nach oben, eng an den Brillengläsern vorbei. Brille beschlägt beim fahrradfahren en. Wenn die warme Atemluft auf die kühleren Brillengläser trifft, wird sie schlagartig abgekühlt und kann weniger Feuchtigkeit halten. Die jetzt überschüssige Feuchtigkeit kondensiert auf den Gläsern – die Brille ist beschlagen.
Hierbei muss immer der Einzelfall geprüft werden.
Denn extra Wechselgläser nehme ich beim Rennrad fahren nicht mit. Fazit zu meinen Fahrradbrille für Brillenträger Test: Nach 6 Wochen Test fand ich nichts zum Meckern über das Atos C9 Modell von myspexx. Die Korrektur meiner Weitsichtigkeit klappte auf Anhieb. Vielleicht könnte das Wechseln der Gläser simpler gehen. Mit welcher Brillenvariante bist du unterwegs? Schreib mir deinen Kommentar! Brille beschlägt beim fahrradfahren jesus. Hinweis: Myspexx hat mir eine Brille kostenlos zur zum probieren zugeschickt. Das Fazit und der Text sind meine eigene unabhängige Meinung. Hallo ich bin Jörg und helfe Dir, auf meinem Fahrrad Planet, damit du mehr Spaß beim Radfahren hast. Folge mir doch bei facebook oder pinterest. Mehr über mich findest du hier… Leser-Interaktionen
Früher wurde auch Zahnpasta als Hausmittel empfohlen, doch das darin enthaltene Abrasiva, kann die empfindliche Oberfläche heutiger Brillen beschädigen. Die Entspiegelung kann dadurch Schaden nehmen. Brille beschlägt beim fahrradfahren erlaubt. Bringen die Hausmittel nicht den gehofften Erfolg, können Sie auch auf ein Anti-Beschlag-Set zurückgreifen. Solche Sprays sollen gezielt verhindern, dass sich das lästige Kondensat auf den Brillengläsern absetzen kann. Video: Brille reinigen - so einfach geht's Wie Sie Ihre Brille richtig reinigen, haben wir für Sie in einem weiteren Beitrag zusammengefasst.