Der bedeutende Islamgelehrte Muhammad Asad, geboren als Leopold Weiss, 1900–1992, eine Leitfigur fortschrittlicher Muslime, übersetzte und kommentierte den Koran für die westliche Welt ins Englische. Seine hervorragende Übertragung ist die einzige, die wiederum in viele andere Sprachen übersetzt wurde. Damit erlangte sie Weltruhm. Erstmals liegt sie nun in deutscher Sprache vor und verschafft dem Koran damit neue Geltung in der modernen Welt. Die Einzigartigkeit der Übersetzung ist darin begründet, dass Muhammad Asad das Klassische Arabisch ebenso beherrschte wie die Dialekte der Beduinenstämme. Die Beduinen waren die ersten Adressaten des Korans. Die kulturellen Traditionen der Nomaden waren seit der Entstehung des Islam unverändert geblieben. Asad, der viele Jahre in Saudi-Arabien lebte, studierte sie eingehend für seine historisch authentische Übertragung der islamischen Schrift. Erscheint lt. Verlag 7. 2. 2022 Übersetzer Ahmad von Denffer, Yusuf Kuhn Verlagsort Ostfildern Sprache deutsch Maße 167 x 235 mm Gewicht 1557 g Einbandart gebunden Themenwelt Geisteswissenschaften ► Religion / Theologie ► Islam Schlagworte Asad • Bedeutung • Islam • Kommentar • Koran • Koran-Ausgaben • Muhammad Asad • Muslim ISBN-10 3-8436-0109-7 / 3843601097 ISBN-13 978-3-8436-0109-2 / 9783843601092 Zustand Neuware
Ahmad von Denffer (Übersetzer), Yusuf Kuhn (Übersetzer) Der bedeutende Islamgelehrte Muhammad Asad, geboren als Leopold Weiss, 1900–1992, eine Leitfigur fortschrittlicher Muslime, übersetzte und kommentierte den Koran für die westliche Welt ins Englische. Seine hervorragende Übertragung ist die einzige, die wiederum in viele andere Sprachen übersetzt wurde. Damit erlangte sie Weltruhm. Erstmals liegt sie nun in deutscher Sprache vor und verschafft dem Koran damit neue Geltung in der modernen Welt. Die Einzigartigkeit der Übersetzung ist darin begründet, dass Muhammad Asad das Klassische Arabisch ebenso beherrschte wie die Dialekte der Beduinenstämme. Die Beduinen waren die ersten Adressaten des Korans. Die kulturellen Traditionen der Nomaden waren seit der Entstehung des Islam unverändert geblieben. Asad, der viele Jahre in Saudi-Arabien lebte, studierte sie eingehend für seine historisch authentische Übertragung der islamischen Schrift.
Übersetzung und Kommentar Der bedeutende Islamgelehrte Muhammad Asad, geboren als Leopold Weiss, 1900–1992, eine Leitfigur fortschrittlicher Muslime, übersetzte und kommentierte den Koran für die westliche Welt ins Englische. Seine hervorragende Übertragung ist die einzige, die wiederum in viele andere Sprachen übersetzt wurde. Damit erlangte sie Weltruhm. Erstmals liegt sie nun in deutscher Sprache vor und verschafft dem Koran damit neue Geltung in der modernen Welt. Die Einzigartigkeit der Übersetzung ist darin begründet, dass Muhammad Asad das Klassische Arabisch ebenso beherrschte wie die Dialekte der Beduinenstämme. Die Beduinen waren die ersten Adressaten des Korans. Die kulturellen Traditionen der Nomaden waren seit der Entstehung des Islam unverändert geblieben. Asad, der viele Jahre in Saudi-Arabien lebte, studierte sie eingehend für seine historisch authentische Übertragung der islamischen Schrift. Mehr Informationen Auflage 7. Auflage 2022 Einband Hardcover Seitenzahl 1264 Format 16, 7 x 23, 5 cm ISBN/EAN 978-3-8436-0109-2 Alte ISBN 978-3-491-72540-9 VGP-Nr. 010109 Schlagwörter Islam Die Welt am Sonntag, 27. September 2009 »Allmählich wird Muhammed Asad, der Kopf eines europäischen Reformislams, auch hierzulande entdeckt.
Der Koran hält für jeden Leser etwas bereit. Es kommt allein darauf an, sich ihm zu öffnen und ihm unvoreingenommen zu begegnen.
Diese spezielle Form der Erwachsenenadoption kommt in Betracht wenn ein minderjähriger Bruder oder eine minderjährige Schwester des Anzunehmenden von dem Annehmenden als Kind angenommen worden ist oder gleichzeitig angenommen wird oder der Anzunehmende bereits als Minderjähriger in die Familie des Annehmenden aufgenommen worden ist oder der Annehmende das Kind seines Ehegatten annimmt oder der Anzunehmende in dem Zeitpunkt, in dem der Antrag auf Annahme bei dem Familiengericht eingereicht wurde, noch nicht volljährig war. Eine solche Erwachsenenadoption mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption darf aber nicht ausgesprochen werden, wenn ihr überwiegende Interessen der leiblichen Eltern des Anzunehmenden entgegenstehen. Für eine Adoption muss im ersten Schritt ein entsprechender Adoptionsantrag vom Annehmenden und Anzunehmenden in notariell beurkundeter Form beim zuständigen Familiengericht¬ eingereicht werden. Was ist bei der Erwachsenenadoption zu beachten?. Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist.
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Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 28. 02. 2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrte Ratsuchende, Die Annahme eines Volljährigen als Kind mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme wird immer dann zu rechtfertigen sein, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden – wie hier – bereits ein langjähriges Eltern-Kind-Verhältnis besteht (vgl. § 1767 Abs. 1 BGB) und das Kind bereits als Minderjähriger in die Familie des Annehmenden aufgenommen wurde (§ 1772 Abs. 1 Satz 1 lit. B BGB). Für die Beantragung der Volljährigenadoption ist die Einwilligung der Eltern bzw. des Vaters (§ 1747 BGB) gemäß § 1768 Abs. Welche fragen stellt der richter bei erwachsenenadoption von. 1 Satz 2 BGB nicht erforderlich.
Die Eltern sind aber nicht dabei, meistens ist ein Verfahrensbeistand anwesend, wenn das Kind nichts dagegen hat. Der Familienrichter befragt das Kind, allerdings nicht im Gerichtssaal, sondern in einem separaten, kindgerechten Raum. Der Richter will mit seinen Fragen zum Beispiel den Entwicklungsstand des Kindes herausfinden oder auch, ob das Kind von seiner Mutter oder seinem Vater beeinflusst ist. Natürlich geht es vor allem darum, zu erfahren, was dem Wohl des Kindes dient. Wann müssen Richter Kinder anhören? - Deutsche Anwaltauskunft. Darf ein Kind entscheiden, ob es bei der Mutter oder beim Vater wohnen will? Anwaltauskunft: Darf ein Kind entscheiden, bei welchem Elternteil es zum Beispiel Umgangsrechts glaubhaft macht, dass es immer Bauchschmerzen hat, wenn es den anderen Elternteil besuchen soll, wird ein Familienrichter dies bei seiner Entscheidung nicht unberücksichtigt lassen.
Vielleicht werden wir diese abwarten. Dennoch zwei Rückfragen: Sie schreiben von annehmender- und Herkunftsfamilie mit einem jeweiligen Familiennamen. In einem solchen Fall wäre eine verpflichtenden Namensänderung ja noch nachvollziehbar. Wir haben jedoch als unverheiratetes Paar keinen Familiennamen. Auch bleibt das Verhältnis zur Mutter unverändert bestehen. Welche fragen stellt der richter bei erwachsenenadoption in de. Nach der Adoption hat unsere Tochter als Eltern ihre leibliche Mutter und einen Adoptivvater. Wie rechtfertigt der Gesetzgeber die Vorgabe, dass die Tochter den Namen der leiblichen Mutter aufgeben muss, um den Namen des Adoptivvaters anzunehmen? Warum sollte der Name des Adoptivvaters eine größere Bedeutung haben als der Name der leiblichen Mutter? Und dies nach 26 Jahren Namenszugehörigkeit?! Und allgemeiner nur zum Verständnis: Gesetze werden zum Schutz der Bürger erlassen. Bei der hier besprochen Regelung sehe ich jedoch für alle beteiligten ausschließlich Nachteile, insbesondere für die Anzunehmende. Was hat sich der Gesetzgeber dabei gedacht?
Nach welchen Kriterien entscheidet das Gericht über das alleinige Sorgerecht? Stellt ein Elternteil beim Familiengericht einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht, müssen nicht nur die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sein. Maßgeblich ist immer das Kindeswohl. Das Gericht entscheidet deshalb außerdem anhand folgender Kriterien: Kontinuität: Bei wem lebte das Kind während des Trennungsjahres? Zu welchem Elternteil hat das Kind eine stärkere Bindung? Bei wem erhält das Kind eine einheitliche, stabile Erziehung und kann sich ausgeglichen entwickeln? Förderung: Welchen Bildungsstand haben die Elternteile jeweils? Keine Erwachsenenadoption bei vorheriger sexueller Beziehung. Wie ist ihre finanzielle Situation? Wo hat das Kind die bessere Grundlage für eine gute Förderung und Entwicklung? Soziales Umfeld: Bei wem wird das Kind nicht von seinem bisherigen sozialen Umfeld getrennt? Wo war der bisherige Lebensmittelpunkt des Kindes? Wo ist die Schule des Kindes? Wo leben Geschwister, Verwandte und Freunde? Kindeswille: Kinder ab 14 Jahren müssen dazu befragt werden, bei wem sie leben möchten.
Die Annahme als Kind eines Volljährigen wird – ebenso wie beim Minderjährigen – vom Familiengericht ausgesprochen. Annehmender und Anzunehmender müssen einen entsprechenden Antrag stellen. Bei Antragstellung sind einige Dinge zu beachten, anwaltlicher Rat und möglichst Vertretung sind hier schon sinnvoll. Der Antrag muss notariell beurkundet werden. Das Familiengericht prüft, ob die Voraussetzungen für die Adoptionen gegeben sind. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Voraussetzungen für die Volljährigenadoption sind im Gesetz genannt: Die Annahme muss sittlich gerechtfertigt sein; dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist. Welche fragen stellt der richter bei erwachsenenadoption de. Die " sittliche Rechtfertigung " der Annahme ist die einzige Voraussetzung für eine Volljährigenadoption. Das Gericht prüft also, ob zwischen dem Volljährigen und seinen zukünftigen Eltern ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist. Kann es ein bereits entstandenes Eltern-Kind-Verhältnis feststellen, wird die sittliche Rechtfertigung unterstellt, es entfällt eine weitere Prüfung.