Der Ombudsman befasst sich mit praktisch allen Fragen und Problemen, die zwischen Versicherten und Krankenkassen auftreten können. Weitere Informationen zum Ombudsman finden Sie hier. Unentgeltliche Rechtsauskunft - Ich habe ein rechtliches Problem und würde mich gerne erst einmal kostengünstig und unverbindlich beraten lassen. An wen kann ich mich wenden? Bezirksgericht Uster: Gerichte ZH. In der Stadt Dübendorf befindet sich eine unentgeltliche Rechtsauskunftsstelle, welche für die Einwohnerinnen und Einwohner verschiedener Gemeinden kostenlos zur Verfügung steht. Bei der Dienstleistung handelt es sich um eine Erstberatung, welche von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten angeboten wird. Weitere Informationen finden Sie hier.
00 Uhr - 20. 00 Uhr Telefonische Terminvergabe jeweils eine Stunde vor der Sprechstunde 044 412 03 21 Unentgeltliche Beratungsstellen im Kanton ZH Bülach Spitalstrasse 13, 8180 Bülach jeden Montag, 14. 00 - 19. 00 Uhr jeden Freitag, 14. 00 - 16:30 Uhr (für Personen aus Bülach oder mit Arbeitsort in Bülach) Dübendorf Schulhausstrasse 8, 8600 Dübendorf jeden Donnerstag, 18. 15 - 19. 15 Uhr (für Personen aus Dübendorf, Fällanden, Schwerzenbach, Volketswil und Wangen-Brüttisellen) Horgen Senioren Begegnungszentrum Baumgärtlihof, Baumgärtlistrasse 12, 8810 Horgen etwa jeden 2. Mittwoch, 17. Rechtsdienst – GBKZ – Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich. 00 Uhr, gemäss Website (für Personen aus dem Bezirk Horgen) Küsnacht Unentgeltliche Rechtsauskunft der Gemeinde am Montag, Dienstag und Donnerstag bei Rechtsanwältin Rippmann. 044 208 90 20 (für Personen aus Küsnacht) Niederhasli Industriestrasse 20, 8155 Niederhasli jeden Mittwoch, 18. 00 - 20. 00 Uhr Anmeldung bei der GGBD. Telefonische Rechtsaufkunft jeden Dienstag und Freitag, 14. 00 - 16. 45 Uhr 044 854 88 40 (für Personen aus dem Bezirk Dielsdorf) Zürcher Oberland Sprechstunden in Wetzikon, Effretikon und in Wald ZH können Sie der Website der RZO entnehmen Termine nach telefonischer Voranmeldung Telefonische Sprechstunde: Montag bis Freitag, 08.
Frage Bankenombudsmann vermittelt in Streitfällen - Ich habe ein grosses Problem mit meiner Bank, bei bzw. durch die wir viel Geld verloren haben. Nun ist natürlich niemand Schuld. An wen kann ich mich wenden oder wer kann mir in dieser Situation weiterhelfen? Die Bankenombudsstelle schlichtet zwischen Banken und Kunden. Dübendorf - Unentgeltliche Rechtsauskunft - Jahresbericht 2018. Diese wurde zwar von der Bankiervereinigung gegründet und wird auch durch diese finanziert, dennoch gilt der Bankenombudsmann als eine neutrale Institution. Darüber wacht ein prominent besetzter Stiftungsrat. Der Ombudsmann hat keine direkte Verfügungsgewalt. Aus Reputationsgründen lenken Banken aber oft ein - vorausgesetzt, dass ein Kunde Fakten vorlegen kann, die belegen, dass die Bank fehlerhaft handelte. Sind Sie überzeugt, ungerecht behandelt worden zu sein, wenden Sie sich mit allen Fakten an den Ombudsmann. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt. Der Ombudsmann nimmt mit der Bank nur Rücksprache, wenn der Kunde damit einverstanden ist. Das Schlichtungsverfahren beim Bankenombudsmann ist kostenlos.
Für Fragen rechtlicher Natur wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Beratungsstelle. Arbeitnehmende mit Wohnsitz oder Arbeit im Kanton Zürich wenden sich für Fragen betreffend Kurzarbeit bitte an die DFA Zürich (044 298 60 80). Die Rechtsberatung findet telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 12 Uhr statt (nur auf Deutsch). Alternativ wenden Sie sich an das Corona Solifon unter 076 620 95 74 (Mo, Mi, Fr: 18-20 Uhr; Di 10-12 Uhr; Do 14-16 Uhr).
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