Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann. Rechtsanwalt Hückelhoven. Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Meldungen Parkhofstraße Mehrere Täter schlagen auf Passanten ein / Zeugen gesucht 13. 07. 2021 - Parkhofstraße Am frühen Dienstagmorgen (13. Juli) kam es gegen 03. 30Uhr zu einer gefährlichen Körperverletzung in der Hückelhovener Innenstadt. Ein 34 Jahre alter Hückelhovener war mit seiner Begleitung zu Fuß auf... weiterlesen Geldbörse aus Handtasche gestohlen 28. 06. 2021 - Parkhofstraße Eine 73-jährige Frau erledigte Samstagabend (26. Juni) gegen 18. 15 Uhr in einem Lebensmitteldiscounter auf der Parkhofstraße ihre Einkäufe. Ihre mitgeführte Handtasche hängte sie hierbei an ihren Eink... weiterlesen Mann ausgeraubt / Zeugen gesucht 28. 2021 - Parkhofstraße Am frühen Freitagmorgen (25. Juni) wurde ein 32-jähriger Mann gegen 00. 30 Uhr Opfer eines Raubes, nachdem er vor einem Eissalon auf der Parkhofstraße mit einer Gruppe Jugendlicher in Streit geraten wa... weiterlesen Ford Fiesta gestohlen 18. 05. 2021 - Parkhofstraße Am Montag, 17. Mai, zwischen 12 Uhr und 15 Uhr, stahlen unbekannte Personen auf der Parkhofstraße einen schwarzen Pkw Ford Fiesta, an dem Kennzeichen aus Heinsberg (HS-) angebracht waren.
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Details Kategorie: Beruf und Arbeit, Europa Erstellt: Dienstag, 15. Oktober 2019 06:30 Förderrichtlinie veröffentlicht: Bundesarbeitsministerium unterstützt Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) in Betrieben Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat als ein federführendes Ressort wesentlichen Anteil an der nationalen KI-Strategie, die vor einem Jahr von der Bundesregierung aufgesetzt wurde. Ziel der Strategie ist es, die Entwicklung und Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) in Deutschland voranzutreiben. Initiative Neue Qualität der Arbeit. Mit der jetzt im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie "Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel" folgt nach der Konzeptionsphase nun die konkrete Umsetzungsphase der KI-Strategie. Mit der Richtlinie hat das BMAS die Voraussetzungen für die Förderung von »Lern- und Experimentierräumen» zur betrieblichen Anwendung KI-basierter Systeme geschaffen. Damit soll Betrieben, Beschäftigten und Sozialpartnern die Möglichkeit gegeben werden, die menschenzentrierte Anwendung von Künstlicher Intelligenz in ihrem Unternehmen zu erproben.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie "Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel" veröffentlicht. Nachdem Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bereits im Juni 2017 den Startschuss für die Einrichtung von betrieblichen Lern- und Experimentierräumen gegeben hatte, können nun auch Fördermittel für die Einrichtung neuer Lern- und Experimentierräume beantragt werden Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie "Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel" veröffentlicht. Nachdem Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bereits im Juni 2017 den Startschuss für die Einrichtung von betrieblichen Lern- und Experimentierräumen gegeben hatte, können nun auch Fördermittel für die Einrichtung neuer Lern- und Experimentierräume beantragt werden. Zukunftsfähige unternehmen und verwaltungen im digitalen wandel. Die Initiative Neue Qualität der Arbeit unterstützt die Entwicklung und Erprobung dieser Innovationen und sichert durch ihre sozialpartnerschaftliche Struktur und die Partnernetzwerke den Transfer dieser Innovationen.
begleitet und evaluiert. Dabei wird in zwei Handlungsschwerpunkte unterschieden: Modellhafte Lern- und Experimentierräume Zu fördernde Vorhaben sind auf eines oder mehrere der folgenden Themenfelder auszurichten: Führung, Partizipation und Arbeitsorganisation, Chancengleichheit und Teilhabe, Gesundheit, sichere gesunde und motivierende Arbeitsgestaltung, Wissensmanagement, Betriebliche Bildung und Qualifizierung. Zukunftsfähige unternehmen und verwaltungen im digitalen wandel in deutschland. Modellhafte Lern- und Experimentierräume KI Zu fördernde Vorhaben beinhalten menschenzentrierte Anwendungen digitaler Systeme, insbesondere KI, und sind auf eines oder mehrere der folgenden Themenfelder auszurichten: Führung Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit Wissen und Kompetenz Die maximale Zuschusshöhe beträgt grundsätzlich bis zu 70%, wobei mindestens 30% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Personal- und Sachausgaben) von den Antragstellenden als Eigenanteil aufzubringen sind. Die Zuwendung im Handlungsschwerpunkt 1 ist auf höchstens jeweils 1, 5 Millionen Euro und im Handlungsschwerpunkt 2 auf höchstens jeweils 3 Millionen Euro im Förderzeitraum (maximal 36 Monate) begrenzt.
Mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Lern- und Experimentierräume der Künstlichen Intelligenz. Im Wege einer Projektförderung können so, bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteilsfinanzierung dazu beitragen, die digitalen Transformationsprozesse, die sozialpartnerschaftlich getragen sind in Unternehmen und Verwaltung stärken. Die Arbeitswelt als wichtiger Lebensbereich der Gesellschaft ist durch die Digitale Transformation tiefgreifend betroffen. Produktionszyklen, Wertschöpfungsketten und Geschäftsmodelle verändern sich rasant. Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel - INQA.de - Initiative Neue Qualität der Arbeit. Mit diesem Förderprogramm sollen die Unternehmen mit ihren Beschäftigten in diesen grundlegenden Veränderungsprozessen gestärkt werden. Betriebliche Lern- und Experimentierräume der künstlichen Intelligenz werden als Orte verstanden, die im digitalen und demografischen Wandel Innovationen fördern, gute Arbeitsbedingungen stärken und die Fachkräftebasis sichert.
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Mit der Anwendung digitaler Technologien und dem Einsatz von KI in Unternehmen entstehen neue Aushandlungsprozesse im sozialen Gefüge der Unternehmen. "Ziel der betrieblichen Lern- und Experimentierräume ist die Förderung von innovativen, passgenauen und konsensualen, sozialpartnerschaftlich getragener Lösungen für Beschäftigte und Unternehmen. " Die im Lern- und Experimentierraum KI gefundenen Lösungen sollen auf die Übertragbarkeit des gesamten Unternehmens getestet werden und einen Beitrag für einen Transfer in andere Betriebe leisten. Mit den Ergebnissen dieser Arbeiten sollen besonders kleine und mittleren Unternehmen weitere Impulse für die Anpassung an den digitalen Wandel erhalten. Das Projekt – Digital Companion für intelligente Beratung und interaktive Erfahrung. Über das INOA - Partnernetzwerk können die Ergebnisse der Lern- und Experimentierräume KI verbreitet werden. Förderfähig im Programmteil "Lern- und Experimentierräume KI" sind modellhafte Vorhaben, die sowohl hochgradig innovative Lösungen für die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt im Interesse der Unternehmen und Beschäftigten entwickeln und erproben, die auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Mitarbeiter*innen sowie deren Interessenvertretung stattfinden.