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So blieb eine Region im Besitz einer Familie. In der damaligen, adligen Vorstellung wurde man göttlicherweise als Lehnsherr geboren und konnte somit herrschen und walten, wie man wollte – was mancherort in Willkür- oder sogar Schreckensherrschaft gipfelte. Die Fürsten standen über dem niederen Adel und den Grafen. So konnte sich ein Fürst ein Ritterheer unterhalten, aus Rittern, die auch adlig waren. Schwächung des Adels Im 13. Jahrhundert begann dann allmählich eine Krise, in der die Willkür des Adels zurückgeht. Um 1400 wurde die Selbstständigkeit des Adels weiter gemindert, da das Königtum weiter an Bedeutung gewann. Ab dem späten 14. Jahrhundert zog der Adel an die Höfe der Fürsten. Der Landfrieden 1495 beschnitt die letzten Aufgabenfelder des Adels. Diener des Adels Es gab verschiedene "persönliche Diener" der Reichen im Mittelalter: Die Sklaven, die alle möglichen Dienste verrichten mussten und im Hause ihres Herrn wohnten. "Leibeigene" wurden die abhängigen Bauern genannt, die für einen reicheren Herrn das Land bewirtschaftetn.
Planet Wissen. 11. 03. 2019. 02:24 Min.. UT. Verfügbar bis 11. 2024. WDR. Hoher Adel, niederer Adel, Briefadel, Uradel – in der Adelshierarchie kann man schnell den Überblick verlieren. Bis 1919 galten strenge Regeln, wer wem unterstellt war und welche Privilegien man als Mann oder Frau von Adel hatte.
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Suchergebnisse Gefundene Einträge: > 500 | Felder: Volltext | Suchbegriff(e): sexuelle; nötigung Suchbegriff(e) ändern Sortieren nach: Relevanz | Datum | Aktenzeichen BGH 2 StR 435/06, Urteil vom 29. 11. 2006 (LG Frankfurt) Sexuelle Nötigung (Regelbeispiel; besonders schwerer Fall; minder schwerer Fall; Doppelverwertungsverbot); verminderte Schuldfähigkeit; Täter-Opfer-Ausgleich (Stehen zur Tat). § 177 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 21 StGB BGH 2 StR 185/17, Beschluss vom 01. 08. 2017 (LG Gera) Sexuelle Nötigung (Anwendbarkeit des Regelstrafrahmens trotz Vorliegen einer Vergewaltigung). § 177 Abs. 1, Abs. 6 Nr. 1 StGB BGH 1 StR 236/01, Beschluss vom 24. Urteil wegen sexueller Nötigung gekippt: Bill Cosby wurde aus dem Gefängnis entlassen - Gesellschaft - Tagesspiegel. 07. 2001 (LG Augsburg) Vergewaltigung (in der Ehe); Sexuelle Nötigung; Urteilsformel; Beweiswürdigung (Erkennbarkeit des entgegenstehenden Willens; Aussagegenese; Beweiswert der ausgebliebenen Strafanzeige in der Ehe) § 177 StGB; § 267 StPO; § 261 StPO BGH 4 StR 239/18, Urteil vom 25. 10. 2018 (LG Landau) Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs "bei der Tat" liegt in zeitlicher Hinsicht; Einsatz der Waffe oder des gefährlichen Werkzeuges gerade als Nötigung smittel nicht erforderlich; Definition: schwere körperliche Misshandlung); Adhäsionsantrag (Prozesszinsen: Andeutung der Abkehr von bisheriger Rechtsauffassung).
Der Sachverhalt Ein 46jähriger Mann bot einer... 38. Lenk- und Ruhezeiten - aber kein Parkplatz in Sicht! Verkehrsrecht | Erstellt am 21. Dezember 2010... hat sich der Nötigung gemäß § 240 StGB schuldig gemacht. Er hat etliche Kraftfahrer vorsätzlich rechtswidrig gegen ihren Willen am Verlassen des Parkplatzes gehindert, indem er durch seinen LKW ein... 39. "Glatze" zu sagen gilt jetzt als sexuelle Belästigung - Welt | heute.at. Bank organisiert unlautere Anrufe durch Meinungsforscher Recht & Urteile | Erstellt am 25. Februar 2009 Wer schweigt, der bleibt? Nämlich auf der Liste eines Meinungsforschungsinstituts, das ohne Bedenken Bankkunden zu Hause anrufen darf? So jedenfalls hatten es sich fantasiereiche Banker vorgestellt, die...
Nachdem der Kläger in Bezug auf den Rechtsfolgenausspruch den Rechtsweg ausgeschöpft hatte, trat die uneingeschränkte Rechtskraft des Urteils am 11. Oktober 2007 ein.
Es ist von vorneherein klar ersichtlich, dass eine Abmahnung nicht zu einer Verhaltensänderung des Arbeitnehmers führen wird. (2. ) Die Vertragsverletzung des Arbeitnehmers ist so schwerwiegend, dass selbst eine einmalige Tolerierung der Vertragsverletzung durch den Arbeitgeber nicht zumutbar ist und daher offensichtlich – auch für den Arbeitnehmer erkennbar – ausgeschlossen ist. Das Bundesarbeitsgericht hat sich insbesondere mit obiger Variante 2 auseinandergesetzt. Es hat dazu § 3 Abs. 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes herangezogen, wo der Tatbestand der sexuellen Belästigung definiert wird. Danach liegt eine sexuelle Belästigung vor, "wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch sexuell bestimmte körperliche Berührungen und Bemerkungen sexuellen Inhalts gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird. " Bundesarbeitsgericht a. a. Sexuelle Belästigung: Rechtsprechung § 184i StGB. O., juris Rn. 24) Einen sexualbezogenen Übergriff sieht das Bundesarbeitsgericht auch dann als gegeben an, wenn die Genitalien eines anderen unter Missachtung seines Selbstbestimmungsrechts entblößt werden.
1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in zwei tateinheitlichen Fällen, gefährlicher Körperverletzung in 13 Fällen, davon in einem Fall in zwei tateinheitlichen Fällen... Urteile Bundesgerichtshof 4 StR 81/18