2 Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend. Art. 59a GG (F) (aufgehoben) (1) Art. 60 GG (F) (Ernennung der Bundesbeamten und Soldaten / Begnadigungsrecht) (1) (1) Der Bundespräsident ernennt und entläßt die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (2) Er übt im Einzelfalle für den Bund das Begnadigungsrecht aus. (3) Er kann diese Befugnisse auf andere Behörden übertragen. (4) Die Absätze 2 bis 4 des Artikels 46 finden auf den Bundespräsidenten entsprechende Anwendung. Art. 61 GG (Anklage vor dem Bundesverfassungsgericht) (1) 1 Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Artikel 69 grundgesetz ke. 2 Der Antrag auf Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden.
Abschnitt IX (Artikel 92–104) befasst sich mit der Rechtsprechung. Die Abschnitte X und Xa (Artikel 104a–115l) regeln das Finanzwesen und befassen sich mit dem Verteidigungsfall. In Abschnitt XI (Artikel 116–146) finden sich Übergangs- und Schlussbestimmungen.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 Satz 2 des Gesetzes vom 29. September 2020 (BGBl. I S. 2048) Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. -22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist. Artikel 69 grundgesetz. Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet. Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: Artikel Präambel 1 - 19 Die Grundrechte 20 - 37 Der Bund und die Länder 38 - 49 Der Bundestag 50 - 53 Der Bundesrat 53a Gemeinsamer Ausschuss 54 - 61 Der Bundespräsident 62 - 69 Die Bundesregierung 70 - 82 Die Gesetzgebung des Bundes 83 - 91 Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung 91a - e Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit 92 - 104 Die Rechtsprechung 104a - 115 Das Finanzwesen 115a - l Verteidigungsfall 116 - 146 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 65a (1) Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. (2) (weggefallen) Erläuterungen zu Art. 65a GG von Rechtsanwalt Thomas Hummel Oberbefehlshaber der Bundeswehr ist in Friedenszeiten der Verteidigungsminister. In Kriegszeiten geht diese Zuständigkeit auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG). Artikel 66 Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Artikel 69 - deutschland4punkt0s Webseite!. Erläuterungen zu Art. 66 GG von Rechtsanwalt Thomas Hummel Die Inkompatibilität von Bundesregierung und Landesregierungen Artikel 67 (1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
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Die Unterkunft Gasthof & Pension Förster in Kulmbach bietet preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten ab 30 € pro Nacht *. Es stehen insgesamt 19 Betten zur Verfügung, evtl. in unterschiedlichen Preiskategorien. Haustiere sind, nach vorheriger Rücksprache mit dem Gastgeber, erlaubt. Bei Anreise mit dem PkW stehen Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Adress- und Kontaktdaten: Gasthof & Pension Förster Leuchau 6 95326 Kulmbach Bayern, Deutschland Inhaber: Fam. Adelheid Schneider Festnetz: +49 (0)9221 74828 +49 (0)9221 4079459 Fax: +49 (0)9221 67410 Übernachtungspreise: * Diese Unterkunft bietet Schlafmöglichkeiten 30 € Die besten Angebote & Preisvorteile erhalten Sie direkt von der Unterkunft! Frühstücken in kulmbach 10. Der Gastgeber freut sich auf Ihre Anfrage! Preise inklusive Frühstück Hinweis der Unterkunft: Alle Zimmerpreise sind ab Preise und richten sich nach Anreisedatum und Aufenthaltsdauer. Übernachtungsmöglichkeiten: Einzelzimmer ab 30 € ( 4x max. 1 Personen) Doppelzimmer ab 55 € 5x max. 2 Personen) Dreibettzimmer ab 75 € 1x max.
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Die Pension ist sehr zu empfehlen, wir haben uns rundum wohl gefühlt und sogar den Schlüssel zur gegenüberliegenden Kirche bekommen, deren Besichtigung durchaus lohnt. Nicht versäumen möchten wir schließlich, das Frühstück zu loben. Wo erhält man heute noch frisch gebrühten Kaffee und Frühstückseier, die Dank des Wimpernschlags von Herrn Pistor exakt den richtigen Härtegrad aufweisen? - Familie Mathieu Liebe Familie Pistor, nochmal ganz herzlichen Dank für die kurze, aber sehr schöne Zeit. Uns hat es sehr gefreut, Sie kennenzulernen. Gasthaus - Pension Pistor - Herzlich willkommen!. Wir haben uns sofort bei Ihnen wohlgefühlt. Wir hatten ein sehr schönes Zimmer, alles super sauber. Das Frühstück war wirklich hervorragend. Alles immer frisch; super die selbstgemachte Marmelade. Dass Sie sofort so offen waren, als würden wir uns schon viel länger kennen, hat uns total gefreut. Es war einfach "subba". Wir hoffen, Sie bald wieder besuchen zu dürfen. - Familie Sombeck Das gemütliche Gasthaus Pistor in Kirchleus erfreut uns schon seit über 11 Jahren mit Freundlichkeit, Gastfreundlichkeit und oberfränkischem Flair.