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Shop Akademie Service & Support Entgelttabelle S (Leiterinnen von Kindertagesstätten) in EUR (Stand: 1. 4. 2019–29. 2. 2020) Entgeltgruppe Berufsgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 (1 Jahr) Stufe 2(3 Jahre) Stufe 3(4 Jahre) Stufe 4(4 Jahre) Stufe 5(5 Jahre) Stufe 6(Endstufe) S 9 Leiterinnen von Kindertagesstätten (bis 39 Plätze) 2. 848, 64 3. 072, 64 3. 317, 55 3. 673, 81 4. 007, 79 4. 263, 85 S 13 Leiterinnen von Kindertagesstätten (mind. 40 Plätze) 3. 216, 63 3. 454, 00 3. 771, 57 4. 027, 25 4. 346, 89 4. 506, 69 S 15 Leiterinnen von Kindertagesstätten (mind. 70 Plätze) 3. 322, 52 3. 579, 77 3. 835, 51 4. 129, 57 4. 602, 60 4. 807, 14 S 16 Leiterinnen von Kindertagesstätten (mind. 100 Plätze) 3. 452, 63 3. 720, 44 4. 001, 70 4. 730, 45 4. 960, 57 S 17 Leiterinnen von Kindertagesstätten (mind. 130 Plätze) 3. 531, 38 3. 803, 54 4. 219, 03 4. 474, 77 4. 986, 13 5. 286, 59 S 18 Leiterinnen von Kindertagesstätten (mind. Sozial- und Erziehungsdienst / 10.4.1 Übersicht | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. 180 Plätze) 3. 856, 63 3. 963, 34 4. 858, 30 5. 433, 63 5.
Allerdings tragen Arbeitnehmer*innen in solch einem Verfahren die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Voraussetzungen der höheren Entgeltgruppe bzw. -stufe. Im Übrigen ist entsprechend aber auch eine Rückgruppierung nach allgemeiner Rechtsprechung möglich. Stellt der oder die Arbeitgeber*in also fest, dass der oder die Arbeitnehmer*in irrtümlich zu hoch eingruppiert wurde, kann er ab diesem Zeitpunkt nach der richtigen Gruppe abrechnen. TVöD Sozial- und Erziehungsdienst: Seminar zu Eingruppierungsregelungen - Werum Consulting. von Rechtsanwältin Nele Trenner Sie haben Fragen zum Kitarecht oder zum Datenschutz? Rufen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage. Das könnte Sie auch interessieren: ➡️ Arbeitsvertrag für Erzieher – Achtung: mündlich reicht schon! ➡️ Datenschutz und der §8a SGB VIII ➡️ Wenn sich Eltern allen Gesprächen in Kita, Kindergarten oder Hort entziehen Folgen Sie uns bei:
Für die Eingruppierung der Leiterin einer Kindestagesstätte in die Entgeltgruppen des TVöD-BT-V/VKA ist allein die Anzahl der tatsächlich belegten Plätze maßgebend. Eine Mehrfachzählung von Kindern bestimmter Gruppen sieht die Tarifregelung nicht vor. Nach dem Tarifwortlaut knüpft die Entgeltstaffelung bei der Leitung von Kindertagesstätten – wozu nach der Protokollerklärung Nr. 8 des Anhangs zur Anlage C TVöD-BT-V/VKA der Kindergarten S ohne weiteres gehört – ausschließlich an die Zahl der vergebenen Plätze an, nämlich an die Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen. Zur Ermittlung dieser Durchschnittsbelegung zieht die Protokollerklärung Nr. 9 des Anhangs zur Anlage C TVöD-BT-V/VKA für das jeweilige Kalenderjahr die Zahl der gleichzeitig belegbaren Plätze im Referenzzeitraum vom 31. 12 des vorangegangenen Jahres, also des letzten Quartals des Vorjahres, heran. Eingruppierung tvöd kita leitung english. Dabei haben die Tarifvertragsparteien in der Protokollerklärung Nr. 9 des Anhangs zur Anlage C TVöD-BT-V/VKA die "je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze" für die Berechnung zugrunde gelegt.
Dieses Tätigkeitsmerkmal ist in den Entgeltgruppen S 9 Fallgruppe 5, S 13 Fallgruppe 2, S 15 Fallgruppe 2, S 16 Fallgruppe 2, S 17 Fallgruppe 2 aufgeführt. Es ist eine ausdrückliche Bestellung erforderlich. Durch die Protokollerklärung Nr. 4 ist klargestellt, dass eine Abwesenheitsvertretung nicht ausreicht. Mit Änderungstarifvertrag Nr. 20 zum TVöD-BT-V bzw. Nr. Eingruppierung tvöd kita leitung dan. 9 zum TVöD-BT-B ist mit Wirkung zum 1. 7. 2015 die Protokollerklärung um einen neuen Satz 2 ergänzt worden. Danach soll je Kindertagesstätte eine ständige Vertreterin der Leiterin bestellt werden. Von dieser Soll-Vorschrift, die ein gebundenes Ermessen enthält, kann nur aus nachvollziehbaren Gründen abgewichen werden. Die Bestellung erfolgt durch den Arbeitgeber. Die einzelne Beschäftigte hat keinen Anspruch, als ständige Vertreterin bestellt zu werden. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich TVöD Office Professional 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Eine Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD (nur) auf Antrag ist vorgesehen für Leiterinnen von Kindertagesstätten, Leiterinnen von Kindertagesstätten für Menschen mit Behinderung i. S. v. § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten und Leiterinnen von Erziehungsheimen sowie deren ständige Vertreterinnen. Von der Regelung nicht erfasst sind Leiterinnen von Kindertagesstätten (unter 40 Plätze) und ständige Vertreterinnen von Leiterinnen von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen. Diese werden von Amts wegen einer höheren Entgeltgruppe stufengleich zugeordnet (s. oben unter Punkt 10. 3). Im Falle einer Höhergruppierung erfolgt diese mit Wirkung zum 1. Eingruppierung tvöd kita leitung e. 7. 2015. Eingruppierung am 30. 6. 2015 Höhergruppierung in Entgeltgruppe S 9 Fallgruppe 2 (st. Vertreter) S 11a S 10 Fallgruppe 1 (Leiterin einer Kita mit mind. 40 Plätze) S 13 Fallgruppe 1 S 10 Fallgruppe 2 (st. Vertreter) S 13 Fallgruppe 2 S 13 Fallgruppe 1 (Leiterin einer Kita mit mind.
Im hier entschiedenen Fall erfüllte die Tätigkeit der Kindertagesstättenleiterin die Voraussetzungen der Entgeltgruppe S 15 TVöD-BT-V/VKA nicht. Die von ihr geleitete Kindertagesstätte L zählte im maßgebenden Referenzzeitraum vom zum 31. 12 2009 auch unter Berücksichtigung des Abweichungsspielraums nach Nr. Sozial- und Erziehungsdienst / 18.1 Ständige Vertreterinnen von Kitaleiterinnen | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. 9 Satz 2 der Protokollerklärung des Anhangs zur Anlage C TVöD-BT-V/VKA mit einer durchschnittlichen Auslastung von 91 Plätzen nicht mehr zu den Kindertagesstätten iSd. Entgeltgruppe S 15 TVöD-BT-V/VKA. Nach den tariflichen Vorgaben 2 ist allein die Anzahl der tatsächlich belegten Plätze maßgebend. Eine Mehrfachzählung von Kindern bestimmter Gruppen sieht die Tarifregelung nicht dem Tarifwortlaut knüpft die Entgeltstaffelung bei der Leitung von Kindertagesstätten – wozu nach der Protokollerklärung Nr. 8 des Anhangs zur Anlage C TVöD-BT-V/VKA die Kindertagesstätte in der L ohne Weiteres gehört – ausschließlich an die Zahl der vergebenen Plätze an, zB für die Entgeltgruppe S 15 TVöD-BT-V/VKA an die durchschnittliche Belegung von mindestens 100 Plätzen.