Dem Betriebsrat stehen vielfältige Mitbestimmungsrechte zu. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich nun mit der eher seltenen Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG und Fragen des Gesundheitsschutzes zu befassen (BAG, Beschl. v. 18. 8. 2009 - 1 ABR 43/08). Der zuständige 1. Brandschutzbeauftragter mitbestimmung betriebsrat einigten sich. Senat hat - entgegen den Vorinstanzen - ein Mitbestimmungsrecht verneint. Die durchaus praxisrelevante Entscheidung möchten wir nachfolgend kurz vorstellen. Der Fall (verkürzt): Die Beteiligten streiten über Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Übertragung von Aufgaben nach § 13 Abs. 2 ArbSchG. Die Arbeitgeberin betreibt bundesweit Einrichtungshäuser. Antragsteller ist der für eine bestimmte Niederlassung gewählte Betriebsrat. Für diesen Betrieb beschloss im Dezember 2005 eine Einigungsstelle eine "Betriebsvereinbarung zur Regelung einer Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG". Diese enthält Regelungen u. a. über die Untersuchungsgegenstände, die Gefährdungspotentiale, die Beurteilungskriterien sowie das Verfahren der Gefährdungsbeurteilung.
W. A. F. Forum für Betriebsräte Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Welche Informations- oder sogar Mitbestimmungsrechte hat der BR bei Erlass einer betrieblichen Breandschutzordnung? Gibt es ggf. auch Urteile dazu? Dankeschön!!! br Drucken Empfehlen Melden 20 Antworten Erstellt am 12. 04. 2007 um 12:32 Uhr von waschbär betriebsratten, möglich ist eine mitsprache aber...... warum, wieso und weshalb sollte der BR dort mit machen wollen? Wo sind die Punkte welche Arbeitnehmer relevant sind? bzw wo könnte der AN nachteile bekommen? Erstellt am 12. 2007 um 12:42 Uhr von Heinz ich würde beim Brandschutz eine Mitbestimmung nach 87 (1) Nr. 1 + 7 sehen. KomNet - Kann ein Sicherheitsbeauftragter nur mit Zustimmung des Betriebsrates bestellt werden?. Erstellt am 12. 2007 um 13:20 Uhr von waschbär Heinz, meine frage war WARUM MBR bei einer B-VO? Erstellt am 12. 2007 um 15:45 Uhr von betriebsratten Hallo Waschbär, Frage der Ordnung des Betriebes z. B. Habe auch einen Hinweis in der BGI 560 - Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz gefunden, also einer Berufsgenossenschaftlichen Information.
Anlagentechnischer Brandschutz: Der anlagentechnische Brandschutz beinhaltet technische Maßnahmen zur Brandvermeidung, -erkennung oder -bekämpfung, wie z. Absaugeinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Löschanlagen und -geräte. KomNet - Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Immissionsschutzbeauftragten?. Organisatorischer Brandschutz: Der organisatorische Brandschutz beinhaltet alle administrativen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden und zur Brandbekämpfung und Rettung im Brandfall, wie z. Notfallpläne, Ausbildung der Mitarbeiter, Ablauf- und Verantwortungsstrukturen. Gefährdungsbeurteilung: Durchführung nach ASR V3 Für den Aufbau einer geeigneten Brandschutzorganisation müssen zunächst in einer Gefährdungsbeurteilung die branchen- und betriebsspezifischen Brandgefährdungen ermittelt und die damit verbundenen Risiken bewertet werden. Aufgaben des Brandschutzbeauftragten Der Brandschutzbeauftragte ist ein wesentlicher Unterstützer des Unternehmers bei dessen Erfüllung der Vorgaben im betrieblichen Brandschutz.
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