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28. 03. 2009, 00:00 Uhr - Ärzte, die eine Praxis kaufen, erwerben oft auch die kassenärztliche Zulassung. Handelt es sich dabei um ein abnutzbares Wirtschaftsgut? Grundsätzlich gilt: Der Gesamtkaufpreis muss im Verhältnis der Teilwerte "Praxis" und "kassenärztliche Zulassung" aufgeteilt werden. Praxiskauf: Steuerliche Behandlung der Kassenzulassung. Die Zulassung ist selbstständiges immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Manchmal wird eine Praxis nur erworben, um die Kassenzulassung zu erhalten. Dann werden die Anschaffungskosten komplett dem Bereich "kassenärztliche Zulassung" zugeordnet. Handelt es sich um den Erwerb einer Praxis im zulassungsbeschränkten Planungsbereich, soll der immaterielle Praxiswert nach dem Ertragswertverfahren ermittelt werden. Der Kaufpreis wird im Verhältnis der Teilwerte "Praxis" und "kassenärztliche Zulassung" aufgeteilt; der "Goodwill" wird aufgeteilt in den Wert für die Zulassung und einen "Rest-Goodwill". Beim Praxiskauf in einem Planungsbereich ohne Zulassungsbeschränkung hat die kassenärztliche Zulassung keinen Wert.
Der Vorstand Merkblatt zum Praxisverkauf Flussdiagramm zur Praxisweitergabe Stellungnahme der Psychotherapeutenkammer Berlin zum Praxisverkauf Praxiswert-Empfehlungen Information: Was ändert sich durch das Versorgungsstrukturgesetz? Position des Ausschusses Berufsordnung, Ethik, Menschen- und Patientenrechte Bericht über die Veranstaltung zur Praxisabgabe Stellungnahme Ausschuss Berufsordnung Praxisverkauf
[7] Der Freibetrag kann vom Steuerpflichtigen nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden. [8] Er ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 136. 000 EUR übersteigt [9], für einen Veräußerungsgewinn ab 181. Kaufpreisraten/-renten / 2.1 Steuerliche Folgen beim Veräußerer | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. 000 EUR wird überhaupt kein Freibetrag mehr gewährt. Der nach Abzug des Freibetrags verbleibende steuerpflichtige Teil des Veräußerungsgewinns wird entweder progressionsbegünstigt nach der Fünftel-Regelung [10] oder auf Antrag bis zur Höhe von 5 Mio. EUR Veräußerungsgewinn mit 56% des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens mit 14% besteuert. [11] Voraussetzung für die Gewährung des auf 56% ermäßigten durchschnittlichen Steuersatzes ist, dass der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Die privilegierte Versteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz darf der Steuerpflichtige nur einmal in seinem Leben in Anspruch nehmen, gerechnet ab dem Jahr 2001 (Anträge vor 2001 werden nicht angerechnet).
Dies kann zu einem steuerlich ungünstigen Ergebnis führen, wenn der Veräußerungsgewinn aus einer solchen Beteiligung unterhalb von 45. 000 Euro liegt und demzufolge der Steuerfreibetrag nicht in vollem Umfang ausgeschöpft werden kann. Es bleibt zu empfehlen, dass der Arzt vor Praxis- beziehungsweise Mitunternehmeranteilsveräußerung den Rat eines auf Heilberufe spezialisierten Steuerberaters einholen sollte.
Zusammenhalt der Generationen Das Problem der hohen Preise beim Verkauf psychotherapeutischer Praxissitze mit KV-Zulassung ist in der Berliner Kammer schon seit vielen Jahren ein schwieriges Thema. Auf der einen Seite beschweren sich die jungen KollegInnen erbittert darüber, dass Ihnen für die Übernahme einer Praxis Preise zwischen 50. 000 und 70. 000 € abverlangt werden, wo sie doch schon die enorm hohen Ausbildungskosten mit dem meist unbezahlten Praktischen Jahr finanzieren müssen und die abgebende Generation selbst nichts für die Zulassung bezahlen musste. Auf der anderen Seite stehen die älteren KollegInnen, die ihre Praxen ganz oder teilweise aufgeben möchten, die sich damit etwas aufgebaut haben, die meist keine gute Altersvorsorge haben oder die einfach das Geld haben möchten, das sie am Markt erzielen können. Verkauf halber praxissitz psychotherapie einkommensteuer in center. Innerhalb der Profession liegen die Generationen an dieser Stelle im Krieg miteinander. Wer hat nun Recht? Wessen Argumente wiegen schwerer? Die Kammern sind zur Neutralität und zum Ausgleich gegenüber ihren Mitgliedern verpflichtet.
Der Arzt kann im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden. Dies ist jedoch im Bereich der Kassenpraxis nicht ohne Weiteres möglich, da hier Zulassungs-Verfahrensregeln der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beachtet werden müssen. Für die Finanzverwaltung ist ein angestellter Arzt in der bisher von ihm geführten Praxis – im Hinblick auf die angesprochenen Steuervergünstigungen – unproblematisch, denn er ist nicht mehr selbstständig tätig. Mitarbeit im Rahmen von Praxisvertretungen Hier wird der bisherige Praxisinhaber für die Vertretungszeit zwar selbstständig tätig, er arbeitet jedoch im Namen und auf Rechnung des neuen Praxisinhabers. Antrag auf Freibetrag für Praxisverkauf (halbe Niederlassung) bei niedergelassenen Psychotherapeuten nach §16 Absatz 4 - WISO Steuer-Sparbuch - Buhl Software Forum. Diese formelle Gestaltung ist ebenfalls steuerlich zulässig. Zu beachten sind jedoch auch hier die gesetzlichen Vorgaben im Kassenrecht, im Hinblick auf die zulässige Dauer der Vertretungszeit. Ausschluss der Steuervergünstigungen Kritisch ist die Tatsache zu sehen, wenn sich ein Praxisabgeber einen Teil der bisherigen Praxistätigkeit zurück behält. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Kassenpraxis verkauft/veräußert und die Privatpraxis zurück behalten wird.
Erster offizieller Beitrag #1 Ich suche gerade eine Eingabemöglichkeit in der WISO Steuer Software für den Antrag auf einen Freibetrag für die Abgabe einer halben Praxisniederlassung eines kassenärztlich tätigen Psychotherapeuten. Kann mir da jemand weiterhelfen. Im Gesetz steht was von einer Freigrenze bis 45000 Euro. Der Verkaufserlös liegt unterhalb dieser Grenze. MfG elaustroer #2 in der WISO Steuer Softwar Ich habe einmal unterstellt, dass Du das WISO steuer: Sparbuch nutzt und entsprechend verschoben. Ich suche gerade eine Eingabemöglichkeit Die Eingabemöglichkeit wird Dir seitens der Programmmasken in dem Moment automatisch gegeben, wo Du in den Grundangaben zu den Betriebsdaten entsprechende Angaben zur Veräußerung tätigst. Du bist aber sicher, dass Dir der Freibetrag zusteht? Ohne Infos zum Sachverhalt insgesamt kann man da keine Aussage treffen. Du hast das hoffentlich über einen Steuerberater vorab klären lassen. Wenn Freiberufler nach dem Praxisverkauf weiterarbeiten wollen - Quelle: