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Sie bedeutet quasi, dass der Unternehmer verpflichtet ist, seine Mitarbeiter bezogen auf ihr Aufgabenfeld und die Arbeitsmittel auf dem aktuellen Stand zu halten. Hingegen sind dem Geräteführer bei der arbeitsmittelbezogenen Ausbildung/Unterweisung nach 12 ArbSchG die rechtlichen und technischen Grundlagen in Bezug auf das Arbeitsmittel MitgängerFlurförderzeug in Theorie zu vermitteln und durch praktische Übungen mit diesem Gerät die Sicherheit lernen zu lassen, die der Fahrzeugführer bei der täglichen Arbeit mit ihm benötigt. Sinnvoll ist nach Abschluss der Ausbildung/Unterweisung eine Prüfung in Theorie und Praxis an diesem Arbeitsmittel vorzunehmen. Dies gewährleistet für den Arbeitgeber, dass er den Nachweis erbringen kann, auch die "richtige" Person an diesem Arbeitsmittel einzusetzen. Vom sicheren Umgang mit wertvollen Rohstoffen - Informationssicherheit nach ISO 27001 - Competence Site. Wird ein Mitgänger-Flurförderzeug ohne diese Voraussetzungen gesteuert, so wird es nicht bestimmungsgemäß verwendet. Die bestimmungsgemäße Verwendung gibt der Hersteller der Maschine vor. Dieser verlangt in seiner Betriebsanleitung, dass "sein" Fahrzeug nur von daran geschulten/ausgebildeten Bedienern benutzt wird, im Falle eines Unfalles anderenfalls eine Haftung daraus resultieren kann.
Erfüllt der Arbeitgeber die für ihn aufgestellten Vorgaben nicht, muss er mit einer Haftung rechnen, wenn ein Unfall geschieht. Bezogen auf den konkreten Fall hier heißt das: Eine 10 - minütige "Einweisung" in das Gerät allein reicht in keinem Fall für einen sicheren Einsatz aus. Alles paletti vom sicheren umgang mit mitgänger flurförderzeugen mi. Unterstellt man eine "richtige" und gewissenhafte Ausbildung/Schulung des hier verletzten Mitarbeiters, so wäre naheliegend gewesen, dass er die Tragfähigkeit seines Arbeitsmittels richtig beurteilt hätte und es derart, wie es zum Unfall geführt hat, nicht eingesetzt hätte. Vorgaben für Ausbildungslänge oder -inhalte gibt z. der DGUV Grundsatz 308-001 vor (früher BGG 925, "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand"), auch wenn dieser vom Titel her suggerieren könnte, er richte sich nur an die Ausbildung von Bedienern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder -stand, also z. dem klassischen Fronstapler, kann eine sicherheitsgerechte Ausbildung/Unterweisung von Bedienern von Mitgängerflurförderzeugen aus diesem Grundsatz sehr wohl auch abgeleitet werden.
Insbesondere Staplerfahrer sollten zu besonderer Vorsicht und Umsicht, gerade in der Nähe von Fußgängern, angehalten werden. An Toren oder anderen unübersichtlichen Stellen sollte langsam gefahren und gegebenenfalls die Hupe als Warnsignal eingesetzt werden. Ausreichende Sicht muss gegeben sein und nötigenfalls ein Einweiser eingesetzt werden. Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege müssen freigehalten werden. Fahrzeuge gehören nach Arbeitsende – mit abgesenkter Gabel, angezogener Feststellbremse und gezogenem Schlüssel – auf dafür vorgesehene Abstellflächen. Was gilt es bei der Anschaffung von Flurförderzeugen zu beachten? Sicherheitstechnisch müssen Flurförderzeuge und sämtliche Zubehörteile, wie beispielsweise Lasthaken, mindestens den Anforderungen der EU-Maschinenrichtlinie entsprechen (bei Kauf nach 31. Alles paletti vom sicheren umgang mit mitgänger flurförderzeugen der. 12. 1995) und mit einer deutschen Betriebsanleitung, sowie einer Konformitätserklärung vom Hersteller oder Lieferanten ausgeliefert werden. Anforderungen an die technische Ausrüstung regelt außerdem die DIN EN 1726 Teil 1 "Sicherheit von Flurförderfahrzeugen".
Um ein solches (oder ähnliches) Mitgänger-Flurförderzeug (sog. deichselgeführter Mitgängerhochhubwagen) drehte es sich bei dem Unfall. Die Rechtslage Bei mitgängergeführten Flurförderzeugen handelt es sich um mobile Arbeitsmittel. Wie bei allen Arbeitsmitteln dürfen an ihnen nur die Personen arbeiten, die daran auch geschult sind. Nur diese Personen dürfen vom Unternehmer/Arbeitgeber eingesetzt werden. Das geht schon aus § 12 ArbSchG hervor. Danach darf der Arbeitgeber auf den konkreten Arbeitsplatz und das konkrete Arbeitsmittel bezogen nur die Personen einsetzen, die ausreichend und angemessen unterwiesen sind. Nu-Star stellt ein neues Mitgänger-Flurförderzeug vor: MUV-Electric Wheelbarrow. Unter dem Begriff "Unterweisung" nach § 12 ArbSchG ist eine Ausbildung zu verstehen. Der Begriff darf nicht verwechselt werden mit der sog. Einweisung in eine Maschine oder der regelmäßigen jährlichen Unterweisung. Beide sind zusätzlich zu einer Ausbildung erforderlich. Die Einweisung ist immer vor der erstmaligen Bedienung eines "neuen" Gerätes vorzunehmen. Die mind. 1x jährlich durchzuführende Unterweisung ist nach § 4 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (frühere BGV A1) geforderter Sicherheitsstandart zur Unfallverhütung für jedes Unternehmen anzusehen.