In der nicht mehr ganz neuen DIN 14011 "Begriffe aus dem Feuerwehrwesen" wird an einer Stelle der Begriff "Brandschutzbeauftragter" definiert. Zitat aus der DIN 14011 Kapitel 3. 3. 4. 2: "Brandschutzbeauftragter: besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt ist. " Dazu werden auch noch die folgenden Begriffe in jeweils maximal zwei Zeilen aus dem organisatorischen Brandschutz definiert: - betrieblicher Brandschutz - Brandschutzordnung - Brandsicherheitswache - Brandsicherheitsschau - Brandschutzerziehung - Brandschutzaufklärung.
Konflikt, bewaffneter Vierter Gefahrenbericht - Band 4 der Reihe "Schriften der Schutzkommission" PDF, 1MB, Datei ist barrierefrei/barrierearm Beistandsverpflichtung (EU) Bestandteil des EU-Vertrags (EUV). Mit der Einführung der Beistandsklausel (Art. 42 Abs. 7 EUV) durch den Lissabonner Vertrag – neben dem → Bündnisfall (NATO) – besteht auch in der EU eine Beistandsverpflichtung im Falle eines militärischen Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats. Anmerkung: Mit der Beistandsklausel wurde eine kollektive Beistandspflicht im EU-Rahmen eingeführt, was den gewachsenen Zusammenhalt der EU-Mitgliedstaaten in Angelegenheiten der Sicherheits- und Verteidigungspolitik dokumentiert. Besondere Aufbauorganisation (BAO) Zeitlich begrenzte Organisationsform für umfangreiche und komplexe Aufgaben, insbesondere Maßnahmen aus besonderen Anlässen, die im Rahmen der AAO nicht bewältigt werden können. (Polizeidienstvorschrift (PDV) 100 "Führung und Einsatz der Polizei" – Anlage 20, S. 135) Anmerkung: vgl. → Führungsorganisation (Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 100 "Führung und Leitung im Einsatz", Ziff.
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