Die Mitteilung ist an den Vorstand zu richten. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt. Der Mitgliedsbeitrag deckt keine Kosten (z. Kursgebühren, Eintrittsgelder usw. ) für Sonderveranstaltungen des Vereins ab.
Rückwirkend können keine Ermäßigungen berücksichtigt werden. 3 Eine Familienmitgliedschaft besteht aus mind. drei Personen. Zu einer Familie zählen mindestens ein/e Erziehungsberechtigte/r sowie alle Kinder bis 18 Jahre, wohnhaft im gleichen Haushalt wie die Eltern. Familienmitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, werden automatisch auf eine Einzelmitgliedschaft (Vollzahler) umgestellt.
Dies gilt auch dann, wenn einem Mitglied Rechte, die sich aus seiner Mitgliedschaft ergeben, vorenthalten werden (OLG Brandenburg, Urteil vom 1. 7. 2011, Az. 3 U 147/09, Abruf-Nr. 113549).