Hi, ich wollte von euch gerne wissen wie laut mein Auspuff sein darf. Habe einen Enox mit E-Prüfzeichen (entdrosselt) und Dämwolle für den ESD. Will ihn recht genau auf die maximale Lautstärke. Gilt immer noch der selbe wert wie im Typenschein? Messen kann ich das ganze recht genau, habe Zugang zu einer Mazda Fachwerkstätte. Was ich khört hab dürfen modellreihen die bis 1995 genehmigt wurden 82db haben. bearbeitet September 4, 2009 von Chef
SENDETERMIN Sa., 16. 11. 19 | 16:00 Uhr | Das Erste Starke Leistung = starker Sound. Diese Gleichung verkaufen Autohersteller seit Jahrzehnten – und ihre Kunden haben sie längst verinnerlicht. Was ein Auto kann, soll man auch hören können. Und Dank moderner Technik muss man Motor und Auspuff dafür nicht mal frisieren: Viele Modelle liefern das besondere Sounderlebnis dank Sporttaste, eingebauten Soundboxen und Lautsprechersystemen ab Werk. Völlig legal. Wie kann das sein? Gesetzliche Grenzwerte Die zulässigen Dezibel-Grenzwerte für Pkw sind nicht einheitlich. Schwere Autos mit leistungsstarkem Motor dürfen lauter sein als leichte. Die erlaubten Werte richten sich danach, wie viel Leistung ein Auto im Verhältnis zu seiner Masse mitbringt. Sie reichen von 72 Dezibel für die meisten Mittelklassewagen bis hin zu 75 Dezibel, etwa für besonders PS-starke Sportwagen. Die Einhaltung der Grenzwerte wird vor der Zulassung eines neuen Modells überprüft. "Typprüfung für Geräuschemissionen bei KFZ" heißt das Verfahren.
Dabei gibt es viel Spiel- raum nach oben. Bei tragbaren Audiogeräten, die der EU-Norm EN 60950 genügen, liegt die Obergrenze bei 85 dB (A).
Entsprechende Messgeräte bieten Elektronik-Discounter zu Preisen ab 30 Euro an. Geräuschmess-Apps fürs Smartphone sind zwar billiger aber auch nur bedingt genau. Auch Eigenbauanlagen sind eintragungsfähig Stellt sich der Eigen- oder Nachbauauspuff oder die Zubehöranlage bei der Eigenmessung als vorschriftsmäßig heraus, spricht nichts gegen eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen. Allerdings wird der zuständige Überwachungsverein eine Geräuschmessung durchführen. Dabei darf das Fahrzeug jene Grenzwerte nicht überschreiten, die bei seiner Erstzulassung laut StVZO gesetzlich vorgeschrieben waren. Bis vor kurzem galt noch, dass die fahrzeugspezifischen Werte nicht überschritten werden durften. So beträgt das Fahrgeräusch der zuvor erwähnten Honda 82 dB(A), der gesetzliche Grenzwert jedoch 84 dB(A). Zwei Dezibel Unterschied wirken marginal. Tatsächlich wird jedoch eine Verringerung um sechs dB(A) subjektiv als Halbierung der Lautstärke empfunden.
Hier haben wir gute Nachrichten für dich: In der Schweiz gelten keine besonderen Bestimmungen für Anhänger, sofern es sich um "normale Exemplare" handelt. e) bei einspurigen Motorfahrrädern darf der gezogene Anhänger nicht breiter sein als 80 cm; für das Ziehen von breiteren Anhängern gilt lit. Mofas füllen heute noch eine Marktnische, da Führerscheinfreiheit besteht und das Mindestalter zum Fahren bei nur 15 Jahren liegt. 1987/93 wurde in Deutschland die Klasse der Leichtmofas etabliert – für fahrradähnliche Mofas mit einem Leergewicht von bis zu 30 kg und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Die in der Schweiz Anwendung findende EU-Richtlinie 97/24 sieht hubraumabhängige Grenzwerte für den Geräuschpegel von Motorrädern vor. So gelten für einen Hubraum von 80 Kubikzentimetern oder weniger 75 dB, für einen Hubraum von 80 bis und mit 175 Kubikzentimeter 77 dB und für Maschinen ab 175 Kubikzentimeter 80 dB. 2. Aufnehmen: Motorräder werden am sichersten transportiert, indem sie mit Spanngurten weit in die Federn gezogen werden.