Der Gläubiger einer Forderung gegen den Betreuten wird eine Forderung in der Regel nur gegenüber dem Betreuten geltend machen können. Ausnahmsweise kommt auch eine Eigenhaftung des Betreuers in Betracht. Darüber hinaus kommt eine Haftung des Betreuers z. B. bei Überschreiten der gesetzlichen Vertretungsmacht gemäß allgemeinen Grundsätzen in Betracht. Betreuer im Ferienlager haften für Fehler. Ferner kann der Gläubiger gegenüber dem Betreuer im Wege der Pfändung und Überweisung einer ggf. vorhandenen Forderung des Betreuten gegenüber dem Betreuer vorgehen. 1. Haftung des Betreuers gegenüber dem Betreuten Gegenüber dem Betreuten haftet der Betreuer für Schäden, die aus der schuldhaften Pflichtverletzung im Rahmen der Amtsführung resultieren, § 1833 Haftung des Vormunds (1) Der Vormund ist dem Mündel für den aus einer Pflichtverletzung entstehenden Schaden verantwortlich, wenn ihm … (Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt) § 1833 Abs. 1 S. 1 BGB. § 1833 BGB erfasst nicht die Haftung des Betreuers gegenüber Dritten. Grundlage der Haftung des Betreuers gegenüber dem Betreuten ist eine Kausalität der Pflichtverletzung für den entstehenden Schaden.
Das Wichtigste in Kürze Wenn Eltern pflegebedürftig werden und die Pflege nicht aus eigenen Mitteln zahlen können, sind die Angehörigen gefordert. Seit 2020 müssen Kinder nur noch Elternunterhalt zahlen, wenn sie ein Bruttoeinkommen von über 100. 000 € im Jahr haben. Die Kosten für Pflege sind hoch und werden nur zum Teil von der gesetzlichen Pflegeversicherung gedeckt. Der verbleibende Teil kann mit einer privaten Pflegezusatzversicherung abgedeckt werden. Wann müssen Angehörige für Pflegekosten aufkommen? ᐅ Haftung der Eltern für Schulden der Kinder - Familienrecht - Tipps - AnwaltOnline. Die soziale Pflegepflichtversicherung kommt im Pflegefall nur zu einem sehr begrenzten Teil für die anfallenden Kosten der ambulanten oder stationären Betreuung auf. Diese Kosten sind schon dann enorm, wenn lediglich eine ambulante Versorgung benötigt wird und beispielsweise ein Pflegedienst nur von Zeit zu Zeit erforderlich ist. Wie hoch diese Zuschüsse sind, hängt vom Pflegegrad und der Art der Pflege ab. Den restlichen Teil müssen Betroffene selbst zahlen. Sozialhilfeträger kontaktiert die Angehörigen Ist der Pflegebedürftige finanziell dazu nicht in der Lage, müssen sie sich an das Sozialamt wenden.
Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 07. 08. 2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrte Fragestellerin, zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung: 1. Wenn Ihr Bruder kein Testament (oder Erbvertrag) errichtet hat, stellt sich die Frage, wer gesetzlicher Erbe geworden ist. Hat Ihr Bruder Kinder, wären diese Erben geworden. Sind keine Kinder vorhanden, leben aber die Eltern noch, würden die Eltern zu gesetzlichen Erben berufen. Anwaltsverschulden - Institut für Betreuungsrecht. Leben die Eltern nicht mehr, kommen Sie (und ggf. weitere Geschwister) als Erben in Betracht. 2. Die Erben haben die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. Die Frist für die Ausschlagung beträgt sechs Wochen. Bei gesetzlicher Erbfolge beginnt der Lauf dieser Frist mit dem Tag, an dem Sie vom Tod Ihres Bruders Kenntnis erlangt haben. Diese Frist könnte allerdings nach Ihrer Schilderung bereits verstrichen sein.
Auf diese Weise werden die Erben geschützt, und zwar davor, dass sie mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schulden des Verstorbenen haften. Denn das ist die zweite Aussage des Erbrechts: Wer erbt, erbt alles, auch die Schulden. Die Erben haften für die Schulden des Erblassers. Das kann für sie den finanziellen Ruin bedeuten. Sind die geerbten Schulden zu hoch, enden sie mitunter selbst in der Schuldenfalle und müssen Privatinsolvenz anmelden. Muss man Schulden erben? Nein! Möglichkeiten der Hinterbliebenen Die Hinterbliebenen können die Erbschulden auch ablehnen, indem sie das Erbe ausschlagen. Hat ein Verstorbener nur oder überwiegend Schulden zu vererben, so stehen den Hinterbliebenen verschiedene Möglichkeiten offen, z. : Sie können das Erbe ausschlagen. Sie können ihre Haftung für die Erbschulden beschränken, entweder indem eine Nachlassverwaltung angeordnet oder ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wird. Der Erbe kann aufgrund der Dürftigkeitseinrede nach § 1990 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Befriedigung der Nachlassgläubiger verweigern.
Dadurch wird vermieden, dass der Erbe für Schulden aufkommen muss, ohne von diesen bei Annahme des Erbes zu wissen. Einerseits steht dem Erben die sogenannte Dreimonatseinrede gemäß § 2014 BGB zu. Diese berechtigt den Erben während der ersten drei Monate nach der Annahme der Erbschaft, aber höchstens bis zum Zeitpunkt der Errichtung des Inventars, die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten zu verweigern. Diese Einrede wirkt sich allerdings nicht auf den Bestand der Verbindlichkeiten aus, so dass er die Verbindlichkeiten später begleichen muss, wenn er seine Haftung nicht durch besondere Maßnahmen beschränkt. Diese Einrede verhindert auch nicht, dass der Erbe in Verzug gerät, so dass der Erbe gegebenenfalls Verzugszinsen zahlen muss. Die Verjährung wird ebenfalls nicht gehemmt. Andererseits steht ihm die Aufgebotseinrede gemäß § 2015 BGB zu. Danach ist der Erbe, der innerhalb eines Jahres nach der Annahme der Erbschaft den Antrag auf Erlassung des Aufgebots der Nachlassgläubiger gestellt hat und dessen Antrag zugelassen wurde, berechtigt, die Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten bis zur Beendigung des Aufgebotsverfahrens zu verweigern.
Das Amtsgericht Dortmund (Urteil 125 C 1227/05 vom 14. 2. 2006) hat eine Betreuerin persönlich zur Zahlung der Kosten eines Pflegedienstes für den Betreuten verurteilt, weil es in dem Pflegevertrag eben nicht unmissverständlich zum Ausdruck gekommen war, dass sie nur als gesetzliche Vertreterin handeln wollte. Normalerweise muss ein Betreuer nicht für finanzielle Verpflichtungen des Betreuten einstehen. Wenn er Verträge in Vertretung für den Betreuten abschließt, tut er das gem. § 164 BGB üblicherweise nur mit Wirkung "für und gegen den Vertretenen". Unterläuft ihm dabei ein Fehler und ist deswegen die Finanzierung der eingegangenen vertraglichen Verpflichtung nicht gegeben (z. B. : Der Betreuer schließt für den Betreuten einen Heimvertrag ab und übersieht es anschließend, die für die Bezahlung notwendigen Sozialleistungen zu beantragen), muss er gegenüber dem Vertragspartner dafür im Regelfall nicht persönlich einstehen. Gem. § 1833 BGB haftet der Betreuer nämlich nur gegenüber dem Betreuten, eine darüber hinausgehende Haftung gegenüber dem Vertragspartner kommt nur in wenigen Ausnahmefällen in Frage (Beispiele: Der Betreuer hat ausdrücklich erklärt, persönlich für die Verpflichtungen des Betreuten einstehen zu wollen oder der Betreuer hat den Vertragspartner bewusst über die Zahlungsfähigkeit des Betreuten getäuscht).