0 of the Guidance. An updated version 5. 0 is available but in English only. The changes concern mainly clarifications and correction of minor errors. The reader can still refer to the available translations. Helpdesk - Kennzeichnung und Verpackung - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. The translation of Version 5. 0 are under preparation and will be made available once ready. Weitere Informationen auf der ECHA-Website Mehr dazu Leitlinien zur Anwendung der CLP-Kriterien Die vorliegenden Leitlinien sind ein umfassendes technisches und wissenschaftliches Dokument über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung). Damit werden ausführliche Anleitungen zur Anwendung der Kriterien der CLP-Verordnung zu physikalischen Gefahren sowie zu Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zur Verfügung gestellt. Vollständiges PDF-Dokument herunterladen (4. 7. 2017) Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung Diese Leitlinien enthalten Anleitungen zu den in der CLP-Verordnung genannten Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, oder kurz CLP (Classification, Labelling and Packaging), ist eine Chemikalienverordnung der EU. Wie die Abkürzung schon vermuten lässt, regelt sie die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von bestimmten Stoffen. Leitlinien zur kennzeichnung und verpackung in online. Die detaillierten Leitlinien zur CLP-Verordnung findet ihr auf hier auf der Website der ECHA (European CHemicals Agency) bzw. direkt in diesem PDF-Dokument (Stand 11/2020: nur auf Englisch).
Ein Stoff oder Gemisch, der/das als gefährlich eingestuft und in einer Verpackung enthalten ist, muss mit einem Gefahrenkennzeichnungsetikett gemäß den Vorschriften der CLP -Verordnung versehen sein. Der Inhalt des Kennzeichnungsetiketts und die Anordnung der verschiedenen Kennzeichnungselemente sind in deer CLP -Verordnung festgelegt. Durch die einheitliche Kennzeichnung sollen die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei Herstellung, Transport und Verwendung von Chemikalien bzw. Leitlinien zur CLP-Verordnung - ECHA. Gefahrstoffen reduziert werden. Die Kennzeichnung ist neben dem Sicherheitsdatenblatt das wichtigste Mittel zur Gefahrenkommunikation. Die CLP -Verordnung stellt auch bestimmte Anforderungen an die Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen, sowie an die Aufmachung. nach oben
Mit der neuen Leitlinie zur Produktmeldung nach Anh. VIII der CLP-Verordnung sollte sich jeder auseinandersetzen, der ab 1. 1. 2020 seine gefährlichen Gemische melden muss. Zum einen erläutert die Leitlinie sehr ausführlich die generellen Anforderungen an eine Produktmeldung und enthält darüber hinaus 23 Anwendungsbeispiele für unterschiedlichste Varianten zur Produktmeldung, z. Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 - Publications Office of the EU. wie erfolgt eine Produktmeldung für ein Gemisch, welches in verschiedenen EU Länder vertrieben werden soll. Grosser Abstand 03/19: Die ECHA hat eine neue Version 4. 1272/2008" und eine erste Version "Guidance on harmonised information relating to emergency health response – Annex VIII to CLP" veröffentlicht.
Sobald die gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes oder eines Gemischs festgestellt worden sind, sind diese entsprechend einzustufen. Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Distributoren sowie Hersteller und Importeure bestimmter spezieller Erzeugnisse müssen die festgestellten Gefahren den anderen Akteuren der Lieferkette, einschließlich den Verbrauchern, mitteilen. Leitlinien zur kennzeichnung und verpackung und. Dies erfolgt durch Kennzeichnung eines Stoffes oder eines Gemischs vor dessen Inverkehrbringen gemäß CLP-Verordnung, wenn: der Stoff oder das Gemisch als gefährlich eingestuft wurde. ein Gemisch einen oder mehrere als gefährlich eingestufte Stoffe über einem bestimmten Schwellenwert enthält. das Erzeugnis explosive Eigenschaften besitzt. In der CLP-Verordnung sind der Inhalt des Kennzeichnungsetiketts und die Anordnung der verschiedenen Kennzeichnungselemente festgelegt. Das Kennzeichnungsetikett ist auf einer oder mehreren Flächen der Verpackung fest anzubringen und muss folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten Nennmenge des Stoffes oder Gemischs in den Verpackungen, die der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, sofern diese Menge nicht auf der Verpackung anderweitig angegeben ist Produktidentifikatoren wo zutreffend Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise, Sicherheitshinweise und ergänzende Informationen, die nach Maßgabe anderer Rechtsvorschriften erforderlich sind.
Für einen wirksameren und effizienteren Umweltschutz müssen die Verpackungen ordnungsgemäß gekennzeichnet werden. Das Kennzeichnungssystem für Verpackungen besteht aus einem System von Nummern und Abkürzungen zur Angabe der Art aller verwendeten Verpackungsmaterialien (Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen). Diese Informationen müssen gemäß den Bestimmungen der Entscheidung 97/129/EG der Europäischen Kommission angebracht werden. Die genannten Verpflichtungen, die bereits im Jahr 2021 und dann bis 2022 ausgesetzt wurden, werden nun bis zum 31. Dezember 2022 weiter ausgesetzt. Verpackungen, die die Anforderungen an die Umweltkennzeichnung nicht erfüllen und am 1. Leitlinien zur kennzeichnung und verpackung die. Jänner 2023 bereits in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiterhin vermarktet werden. Ab dem 1. Jänner 2023 gelten außerdem die Kennzeichnungspflichten für Verpackungen hinsichtlich der Informationen, die den Verbrauchern für die getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen zur Verfügung gestellt werden müssen.