32. 2. 1 Stadtbüro / Wahlen Markt 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-2700 Telefax: 05121 301-2800 E-Mail: Besuchszeiten: Nur mit Terminreservierung Telefonische Erreichbarkeit: Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr Do. 07:30 – 18:00 Uhr Mi. Fr. 07. 30 – 12:00 Uhr Kontakt Stadtbüro zurück
Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen. Bearbeitungsdauer: 3 Tage § 15 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) Was sollte ich noch wissen? zurück
Eine Bevollmächtigung einer dritten Person zur Antragstellung ist nicht zulässig. Die Auskunft kann entweder direkt an den Betroffenen oder an eine Behörde übersandt werden. Eine Übersendung der Gewerbezentralregisterauskunft an eine Behörde ist nur dann zulässig, wenn sie für die Vorbereitung einer Entscheidung über den Antrag auf Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung bzw. auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 Sprengstoffgesetz bestimmt ist. Gewerbe Abmeldung | Stadt Hildesheim. In diesen Fällen müssen die genaue Bezeichnung und Anschrift der Behörde und die Geschäftsnummer bzw. der Verwendungszweck angegeben werden. Verfahrensablauf Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister direkt online beim Bundesamt für Justiz (siehe auch Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Beantragung im Onlineverfahren) oder schriftlich beziehungsweise persönlich bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen. Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten: Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesamtes für Justiz und folgen Sie den Anweisungen.
Ansprechpartner/in 32. 2. 1 Stadtbüro / Wahlen Markt 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-2700 Telefax: 05121 301-2800 E-Mail: Besuchszeiten: Nur mit Terminreservierung Telefonische Erreichbarkeit: Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr Do. 07:30 – 18:00 Uhr Mi. Stadt hildesheim meldebescheinigung in ny. Fr. 07. 30 – 12:00 Uhr Kontakt Stadtbüro Allgemeine Informationen Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an. Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbe-Abmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.