Klicken sie hier um Ihre Einstellungen anzupassen. zum Seitenanfang KONTAKT Stadtgemeinde Haag Hauptplatz 4 3350 Haag +43 74 34 424 23 +43 74 34 424 23-21 ÖFFNUNGSZEITEN Amtszeiten Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Di, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Jetzt offen bis: 12:00 Uhr GEM2GO APP MEIN LOGIN Benutzername Passwort Neuer Benutzer Passwort vergessen? Hilfe zur Registrierung Impressum | Kontakt | Stadtplan | Inserate | Datenschutz | Inhaltsverzeichnis | Barrierefreiheit zum Seitenanfang
Der von der Gemeinde beschlossene Flächennutzungsplan und bestimmte Bebauungspläne bedürfen vor ihrem In-Kraft-Treten einer Genehmigung (vgl. hierzu "Bauleitpläne; Genehmigung" unter "Verwandte Themen"). Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam, der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Bei nicht genehmigungspflichtigen Bebauungsplänen wird der abschließende Satzungsbeschluss bekannt gemacht. Haag: Baulandentwicklung. Dem bekannt gemachten Bauleitplan ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bauleitplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit Planungsalternativen gewählt wurde. Flächennutzungsplan und Bebauungspläne sowie die genannte zusammenfassende Erklärung können bei der Gemeinde eingesehen werden. Flächennutzungsplan und Bebauungspläne sollen gemäß § 6a Abs. 2 bzw. § 10a Abs. BauGB mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.
Einen umfassenden Überblick über die Geodatendienste der Geodateninfrastruktur Bayern erhalten Sie im Geoportal Bayern