Liebe Leserinnen und Leser, endlich erleben wir den nächsten, großen Schritt in Richtung Normalität. Aufgrund der zur Zeit geltenden Corona-VO gibt es ab sofort keine Einschränkungen mehr bzgl. Beerdigung corona niedersachsen aktuell 10. der Bestuhlung und Nutzbarkeit der städtischen Friedhofskapellen. Die Kapellen können wieder voll ausgelastet werden. Liebe Lesende, die Verordnungen ändern sich zZ. so schnell und häufig, dass man kaum mitkommt..... Die aktuellen Verordnungen und Verfügungen verlinken wir daher nur noch an dieser Stelle.
Auch in diesen schwierigen Zeiten wollen wir Ihnen, den Rahmenbedingungen entsprechend, einen bestmöglichen Abschied von Ihren Liebsten garantieren. Corona niedersachsen beerdigung aktuell. Der Bundestag hat mit der sogenannten Bundesnotbremse Verfügungen erlassen, die auch die maximale Personenanzahl bei Trauerfeiern und Bestattungen betreffen, an die wir uns für Ihre und unsere Sicherheit selbstverständlich halten werden. Da sich die Vorschriften durch variierende Inzidenzzahlen regelmäßig ändern, informieren wir Sie gerne über die aktuellen Vorschriften und stehen Ihnen für Fragen selbstverständlich während den allgemeinen Geschäftszeiten zur Verfügung. Die aktuellen Verordnungen des Landes Niedersachsen finden Sie hier.
Extrakosten für eine spätere Gedenkfeier müssen Angehörige wohl nicht fürchten, erklärt Nicole Rinder, die Leiterin des Bestattungsinstituts Aetas in München. "Wenn die Feier zum aktuellen Zeitpunkt entfällt, wird ja keine Halle benutzt oder Ähnliches. Dann fallen für die Feier selbst keine Kosten an, sondern sie verschiebt sich einfach nur. " RND/dpa
Voraussetzung: Sie sind alle geimpft oder genesen. Ab zehn Teilnehmern gilt dabei die 2G-plus-Regel, also eine zusätzliche Testpflicht. Außerdem müssen die Kontaktdaten erfasst und FFP2-Masken getragen werden – es sei denn, es ist eine private Weihnachtsfeier zu Hause. Sind Ungeimpfte dabei, gelten deren Beschränkungen. Restaurant-Besuche: Sind für Ungeimpfte nicht möglich. Für alle anderen gilt drinnen und draußen die 2G-plus-Regel (mit Testpflicht). Gastronomen können die Testpflicht umgehen, indem sie ihre Kapazität auf 70 Prozent reduzieren. Dann gilt 2G (ohne Testpflicht). Kontaktregeln bei Bestattungen werden gelockert. Ähnliches gilt auch für Kino, Theater oder Zoos. Veranstaltungen: Sind im kleinen Rahmen unter 2G-plus-Regel erlaubt. Untersagt sind hingegen Großveranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern. Auch Clubs und Diskotheken müssen schließen. Sonstige Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind generell in Warnstufe 3 und damit auch zwischen dem 24. Dezember 2021 und dem 15. Januar 2022 sowohl drinnen als auch draußen nur noch zulässig, wenn alle Teilnehmenden geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sind.
"Wenn die Feier zum aktuellen Zeitpunkt entfällt, wird ja keine Halle benutzt oder Ähnliches. Dann fallen für die Feier selbst keine Kosten an, sondern sie verschiebt sich einfach nur. " (dpa) Theresa Brückner ist Pfarrerin für Kirche im digitalen Raum im Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg. Sie macht derzeit viel Seelsorge über Instagram. Foto: Eike Thies/dpa Instagram-Account theresaliebt