Leitern und Tritte 13. Januar 2014 Jährliche Prüfpflicht für Leitern und Tritte In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft und das Ergebnis dokumentiert wird. Einsatzprüfung der Leitern und Tritte Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Bei einer hohen Beanspruchung der Leitern und Tritte kann das eine täglich durchzuführende Prüfung der Betriebsmittel bedeuten. Prüfsiegel für leitern und tritte excel. Die Prüfintervalle durch eine beauftragte Person (Mitarbeiter) werden auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung ermittelt und festgelegt. Prüfung durch befähigte Person Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden.
Fehlen Bauteile? Funktionieren alle Verbindungselemente? All das untersuchen wir wenn wir Ihre Leitern prüfen – fachgerecht, so wie in der BetrSichV und DGUV Information 208-016 vorgeschrieben. Und welche Leitern und Tritte prüfen wir? Zum Beispiel Anlegeleitern, Schiebeleitern mit und ohne Seilzug, Rollleitern, Glasreiniger- und Etagenleitern, mehrteilige Mehrzweckleitern, Mehrzweckleitern mit Gelenken, Stehleitern mit Plattformen, beidseitig begehbare Stehleitern, fahrbare Stehleitern, Saal- und Montageleitern, höhenverstellbare Stehleitern, Treppenleitern und Leitern-, Treppen- und Rolltritte. Einige Ihrer Leitern und Tritte sind beschädigt? Keine Panik! Dann tauschen wir diese direkt aus, wenn Sie es wünschen. So können Sie keine Unfälle mehr verursachen. Ihre Leitern und Tritte sind in einem tadellosen Zustand? Perfekt! Prüfplaketten Leitern, Tritte & Tore - Jetzt online kaufen. Dann erhalten sie ein Prüfsiegel mit dem Zeitpunkt der nächsten Prüfung. Alle Ergebnisse unserer Leiterprüfung dokumentieren wir für Sie – zur Übersicht und als Nachweis, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben.
Jährlich nach den aktuellen Vorschriften die Prüfung von Leitern und Tritten durchführen! Im Betrieb verwendete Leitern müssen gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 regelmäßig auf ihre Sicherheit und lesbare Sicherheitshinweise geprüft werden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Auch die Gebrauchsanweisung muss auf Lesbarkeit geprüft und ggf. erneuert werden. Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter und weisen Sie den Nutzer auf den einwandfreien Zustand der Leitern hin. Unsere Empfehlung: Prüfen Sie jährlich nach den aktuellen Vorschriften mit Hilfe unserer Checkliste und erfahren Sie mehr über die professionelle Leiterprüfung - denn regelmäßige Prüfung ist Pflicht! Prüfsiegel für leitern und tritte vorschriften. Checkliste zur Überprüfung von Leitern & Tritten Eine regelmäßige Prüfung von gewerblich genutzten Leitern und Tritten sollte gemäß der Betriebssicherheitsverordnung von einer hierfür befähigten Person durchgeführt werden.