Die Sehleistung wird in unterschiedlichen Entfernungen (unendlich, Computerdistanz und Lesedistanz) geprüft, sowie das Zusammenspiel beider Augen – das binokulare Sehen – und das Farbensehen. G37 – Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung – Einfach zum gesunden Bildschirmarbeitsplatz. Ein Screening des zentralen Gesichtsfeldes wird ebenfalls durchgeführt. Gerade die Überprüfung der Zwischendistanz ist von entscheidender Bedeutung, da diese bei der Arbeit am Computer zwingend notwendig ist und mit einer reinen Nah- oder Fernbrille oft nur unzureichend abgedeckt wird. Gleitsichtbrillen sind meist auch nicht für intensive Tätigkeit am Computer nicht geeignet, da sie eine unnatürliche Kopfhaltung fördern, die zu Nackenbeschwerden führen kann.
G 37 ronja Beiträge: 2888 Registriert: Montag 15. April 2013, 10:52 Hallo Ihr, Es geht jetzt nicht speziell um die Brille, wusste aber nicht, wo es woanders besser passt. Ich wollte mir eigentlich in nächster Zeit einen Termin holen zur allgemeinen augenärztlichen Untersuchung. Bei dem Arzt (der mir u. a. auch hier im Forum empfohlen wurde) nehmen sie wohl angeblich keine Kassenpatienten mehr auf. G 37 (G37) – Bildschirmarbeitsplätze – Anna Szirniks – Fachaerztin fuer Innere Medizin, Kardiologie und Arbeitsmedizin. Ob das rechtlich ist mag ich zu bezweifeln. Da wir im Betrieb noch keinen Betriebsarzt haben, habe ich gefragt, wie es denn mit der augenärztlichen Voruntersuchung aussieht, da wir ca. 90 bis 100% am Bildschirm arbeiten. Ich kann nun diese Untersuchung auf Firmenkosten machen lassen. Termin habe ich komischerweise nun auch innerhalt eines Monats in o. g. Praxis bekommen (Privatzahler sind halt immer gern gesehen). Ist damit die normale ärztliche Untersuchung auch abgedeckt? Habe ich eine Chance, dass die Netzhaut im Rahmen dieser Untersuchung mitgemacht wird aufgrund der doch höheren Kurzsichtigkeit?
Vorsorgeuntersuchung nach G37 für Firmen und Behörden Anamnese: Zunächst erfolgt ein Vorgespräch über den Arbeitsplatz mit Sehabstand zum Monitor, Größe des Monitors, Publikumsverkehr. Funktionsprüfungen: Danach werden die Sehfunktionen – zentrale Sehschärfe, Farbensehen, Stereosehen und das zentrale Gesichtsfeld – überprüft. Morphologie: Die anschließende Spaltlampenuntersuchung ergibt weitere Hinweise auf mögliche Augenerkrankungen und Sehbeeinträchtigungen. Abschließend erfolgt dann noch die Tauglichkeitseinstufung, ggf. mit Brillenglasempfehlung. Eine Wiederholung sollte alle 5 Jahre, ab dem 40. Lebensjahr alle 3 Jahre erfolgen. G37 untersuchung optiker 3. Bildschirmarbeitsplatzbrillen (BSAB) BSAB sind Brillen mit Gläsern für den erweiterten Nahbereich, die speziell auf die Bildschirmarbeit abgestimmt sind. Benötigt wird diese zusätzliche Sehhilfe für die Arbeit vor einem Monitor, wenn die privat verwendete Alltagsbrille kein deutliches Sehen am Arbeitsplatz ermöglicht und/oder Beschwerden auftreten. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Beschäftigte privat auf die Verwendung einer Gleitsicht- oder Zweistärkenbrille (Bifokalbrille) angewiesen ist.
Die Untersuchung soll die ausreichende Sehfähigkeit des Mitarbeiters insbesondere im Nahbereich (Bildschirmabstand 55-75cm und Leseabstand 30-35cm) mit vorhandener oder auch ohne Sehhilfe dokumentieren und ggf. Empfehlungen zur Korrektur geben. Durchführung der Untersuchung: Anamnese (im Hinblick auf die Tätigkeit) Sehschärfe (Ferne, Bildschirm- und ab 40. Lj. zusätzlich Leseabstand) beidäugiges und räumliches Sehen Farbsehen ggf. Beratung zur Sehhilfe und Ergonomie des Büroarbeitsplatzes Anm. : Diese Untersuchung kann auch von einer geschulten arbeitsmedizinischen Assistentin durchgeführt werden. Es ist nicht möglich, durch diese Untersuchung ggf. vorliegende Augenkrankheiten zu diagnostizieren bzw. G 37 - Optiker-Forum. die Stärke einer ggf. erforderlichen Augenkorrektur zu bestimmen. Zuständig ist in diesem Fall der Augenarzt bzw. der Optiker, wobei die Kosten für die weitere Untersuchung und ggf. Anschaffung bzw. Anpassung der Sehhilfe zu Lasten der GKV, PKV bzw. des Mitarbeiters gehen. Sollte sich durch die Untersuchung und/oder Nachuntersuchung beim Augenarzt bzw. Optiker die Notwendigkeit für eine spezielle Sehhilfe für den Bildschirmarbeitsplatz (sog.