Aber der Nachtrag beschreibt bereits bestehende Schäden, als Grund dafür sollten diese Beschädigungen in Zukunft erfolgen, muss der Mieter diese Teile teure Teile neu kaufen. 02. 2022, 16:24 Vielen Dank! Hätte der Mieter also Anspruch auf einen Mietvertrag mit original Unterschrift des Vermieters? Oder kann der Vermieter dieses verweigern und sagen eine Kopie muss IHnen reichen? WeisWas 02. 2022, 17:32 6. August 2016 4. 156 Geschlecht: männlich 741 Das ist doch zum Vorteil des Mieters. mayerei 02. 2022, 17:37 15. August 2012 26. 568 2. 227 Ein Mietvertrag kann auchmundlichgeschlossenen werden. Unterlagen für Notar bei Hausverkauf: Welche Unterlagen benötigt der Notar? - ImmoScout24. Ich sehe keinen Anspruch des Mieters auf eine eigene Kopie. Moldypartment Star Mitglied 02. 2022, 20:10 12. Januar 2020 788 31 Ich schon, wenn der MV schriftlich geschlossen wurde und wie so üblich die Klausel behinhaltet nebenabreden sind nur Schriftlich möglich wäre das schon eine Benachteiligung wenn der VM nur ein Exemplar hat. Dann kann wie bereits geschehen der Vm jeden mist hinzu schrieben und der M kann es nicht beweisen.
UPDATE 13. Juli 2018: Die nachfolgenden Aussagen gelten nach hiesiger Auffassung auch nach Erlass der DSGVO weiter. Der Hintergrund hat sich nicht geändert. In der Gesetzesnovelle der Bundesregierung wird dies auch bestätigt und für den Verwaltungsbeirat auch nochmals ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen werden. Ich möchte Unterlagen beim Verwalter einsehen. Darf ich das? Als Wohnungseigentümer besteht gegenüber dem Verwalter das Recht, Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen zu nehmen. Davon umfasst sind Unterlagen über Verträge, Kontoauszüge, Hausgeldrückstände und Ähnliches. Bekommt die Hausverwaltung Kopie vom Kaufvertrag ?. Rechtsgrundlage sind hier die §§ 675, 666 BGB i. V. m. dem Verwaltervertrag (vgl. BGH, Urteil vom 11. 02. 2011 – V ZR 66/10 –). Es bedarf weder eines rechtlichen Interesses, noch kann die Einsichtnahme durch den Verwalter grundlos verweigert werden. Ein Ausschluss ist nur gegeben, wenn die Einsichtnahme rechtsmissbräuchlich ist oder dem Schikaneverbot widerspricht. Dies ist in der Regel nicht der Fall, weil die Einsichtnahme dem Wohnungseigentümer zu Überprüfung der Verwaltung dient.
Die Rechte des Eigentümers erstrecken sich allerdings nicht darauf, vom Verwalter die Übersendung von Kopien bestimmter Verwaltungsunterlagen zu verlangen. Das gilt selbst dann, wenn der Eigentümer die dafür anfallenden Kosten übernehmen will. Ist im Verwaltervertrag nichts anderes bestimmt ist, ist der Leistungsort der Einsichtnahme nach der Grundregel des § 269 BGB der Geschäftssitz des Verwalters. Denn am Geschäftssitz liegt der Schwerpunkt der Verwaltertätigkeit, da dort die überwiegenden Tätigkeiten des Verwalters erfolgen. Ist der Leistungsort danach der Geschäftssitz, können die Eigentümer auch nur dort eine Einsichtnahme verlangen. Der Verwalter braucht also keine Unterlagen an die Eigentümer zu versenden (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 11. 02. Notarieller Kaufvertrag: Ist es damit schon getan? - ImmobilienScout24. 2011, Az. : 11. : V ZR 66/10). Nicht entschieden haben die Karlsruher Richter dabei, ob der Verwalter vor oder bei einer Wohnungseigentümerversammlung die Unterlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung stellen muss (herrschende Meinung, so etwa Oberlandesgericht (OLG) Köln, Beschluss vom 11.
Eigeninitiative des Verwalters ist gefragt Steht fest, dass ein Eigentümerwechsel stattfindet und ist der Erwerber bekannt, sollte der Verwalter von sich aus tätig werden und sich mit Veräußerer und Erwerber in Verbindung setzen. Der Erwerber sollte in einem Begrüßungsschreiben kurz auf die rechtlichen Grundlagen der Gemeinschaft (WEG, Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung, Hausordnung und Beschlüsse) hingewiesen werden. Ferner sollte ihm ein Formular zur Erfassung seiner Stammdaten, der aktuelle Wirtschaftsplan und ein Formular zur Einzugsermächtigung der Hausgelder übersandt bzw. die Bankverbindung der Gemeinschaft mitgeteilt werden. Bewährt hat sich auch, Veräußerer und Erwerber um eine "Gemeinsame Erklärung" zu bitten, in der diese verbindlich erklären, ab wann die Zahlung der Hausgelder und die Rechte und Pflichten übergehen sollen. Auch hier ist ein vom Verwalter übersandter Vordruck hilfreich. Ein Muster für eine solche Gemeinsame Erklärung von Veräußerer und Erwerber finden Sie auf Haufe VerwalterPraxis Professional: Vorlage Gemeinsame Erklärung Hat der Verwalter den Verdacht, dass ein Eigentümer seine Wohnung veräußert hat, ohne ihn zu informieren, sollte der Verwalter diesen zu einer kurzfristigen Erklärung und Übersendung eines Grundbuchauszuges auffordern.
Denn die Entlastung bezieht sich auch auf die Rechnungslegung für die betreffenden Jahresabrechnungen. Aufgrund der Entlastung braucht der Verwalter daher dafür keine Rechnungslegung mehr zu erteilen. Beendet ein Verwalter seine Tätigkeit, muss er unverzüglich Rechnung legen. Dies hat in geordneter Form übersichtlich und nachvollziehbar unter Herausgabe sämtlicher Unterlagen zu erfolgen. Weitere Auskunftsansprüche Gegen den Verwalter bestehen weitere allgemeine Auskunftsansprüche aus §§ 675, 666 BGB in Verbindung mit dem Verwaltervertrag. So hat er etwa jederzeit Auskunft über den Stand der Verwaltungshandlungen zu geben. Von den allgemeinen Auskunftsansprüchen ist auch das Recht eines jeden Eigentümers erfasst, auf dessen Verlangen Auskunft über die derzeitige Zusammensetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft und eine Eigentümerliste zu erhalten. Diese Angaben werden speziell dann benötigt, wenn ein gerichtliches Verfahren gegen die Eigentümergemeinschaft angestrengt werden soll. Werden Kopien – auch von dem Abrechnungsunterlagen oder der Beschluss-Sammlung – auf Wunsch erteilt, darf der Verwalter dafür Kostenersatz verlangen.