Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde Pressemitteilung vom 06. 07. 2000 6. Juli 2000 Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde Info-Telefon hilft Ab 8. Juli gilt auch in der Hansestadt Rostock strikter Leinen- und Maulkorbzwang für Kampfhunde und aggressiv aufgefallene Vierbeiner außerhalb eines eingezäunten oder ummauerten Grundstücks. "Hundebesitzer müssen bereits ab Sonnabend mit verstärkten Kontrollen rechnen", kündigte Rostocks Senatorin für Umwelt und Ordnung, Karina Jens, an. Wer sich nicht an die Regelungen der Landeshundehalterverordnung hält, wird mit Geldstrafen bis zu 10. 000 Mark empfindlich zu Kasse gebeten. Ratsuchende Hundehalter, die Fragen zur neuen Verordnung haben, können sich ab sofort von Montag bis Donnerstag zwischen 9. 00 und 16. 00 Uhr und am Freitag zwischen 9. 00 und 13. Leinen und Maulkorbzwang | kampfschmuser.de. 00 Uhr an ein Info-Telefon der Stadtverwaltung unter der Rufnummer 0381- 381-3243 wenden. "Wir bitten die Tierbesitzer um Verständnis, dass möglicherweise nicht alle Fragen sofort beantwortet werden können.
Bei der demnach unabhängig von den Erfolgsaussichten der Klage vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegt trotzdem das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Ordnungsverfügung das private Aussetzungsinteresse des Antragstellers. Dies gilt deshalb, weil bei dem zugrunde liegenden Vorfall vom 14. Leinen und maulkorbzwang den. 2014 ein Mensch verletzt wurde, ohne dass dies zur Verteidigung gegen eine strafbare Handlung geschah, und damit die Voraussetzungen für eine Gefährlichkeit des Hundes nach dem NRWLHundeG vorlagen. Zudem hat die Amtsveterinärin in ihrem Gutachten einen fehlenden Grundgehorsam und unzureichende Leinenführigkeit des Hundes festgestellt. Weiter ist der Antragsteller der geltenden Anzeigepflicht für so genannte große Hunde nach Aktenlage über mehrere Jahre nicht nachgekommen, weshalb zumindest Anhaltspunkte für eine fehlende Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen. Die Beachtung des angeordneten Leinen- und Maulkorbzwangs bis zur Entscheidung in der Hauptsache dient schließlich der sicheren Vermeidung weiterer Beißvorfälle und ist andererseits mit relativ geringfügigen Einschränkungen der Hundehaltung verbunden, zumal für große Hunde ohnehin nach dem NRWLHundeG eine weitreichende Leinenpflicht besteht.
Der Einwand der Antragsteller, es sei nicht geklärt, ob der Tod von "Foxel" auf einen "Beißvorfall" oder auf ein "buchstäbliches Herausreißen aus dem Fang der Dogge seitens dessen Herrchen" zurückzuführen sei, geht an der Argumentation des Verwaltungsgerichts vorbei, wonach entscheidend sei, dass "Gustav" den Foxterrier unstreitig mit seinem Fang zu fassen bekommen habe. Dieses Zufassen sowie die Aufnahme im Maul der Dogge sei ursächlich für den Tod gewesen, was auch durch die ärztliche Bescheinigung der Tierklinik Potsdam vom 5. Juni 2014 bestätigt werde, der die Feststellung des Todes "nach Hundebiss" zu entnehmen sei. Rostock - Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde. War damit nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts zumindest ein kurzfristiges Zubeißen von "Gustav" kausal für den Tod von "Foxel", liegt es auf der Hand, dass die Antragsteller die daraus resultierende Gefährlichkeit ihres Hundes weder durch das beschriebene Verhalten des Halters von "Foxel", welches sich im Übrigen als nachvollziehbarer, wenn auch vergeblicher Versuch zur Rettung des Foxterriers darstellt, noch durch eine angeblich bei "Gustav" bestehende Beißhemmung zu entkräften vermögen.