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Ein Vermächtnis könnte auch als Ankaufsrecht auf ein Grundstück lauten: Selbst ein Ankaufsrecht für eine bestimmte Immobilie kann in einem Vermächtnis angeordnet werden. Zur Einräumung dieses Rechtes ist der Erbe auch wiederum verpflichtet. Dieses Vorkaufsrecht könnte dazu dienen, eine in den Nachlass zählende Immobilie im Familienbesitz zu halten. Was ist zu tun, wenn das Vermächtnis nicht übergeben wird? Wenn der Erbe nicht von selbst die Vorgaben des Erblassers erfüllt, wird es schwierig. Normalerweise achten die Angehörigen den letzten Willen des Verstorbenen. Mitunter könnten jedoch persönliche Dinge (eine Geliebte usw. Wann wird ein erbe ausgezahlt. wurde begünstigt) hier auch eine Rolle spielen. Sollte der Erbe absolut nicht bereit sein, das Vermächtnis zu erfüllen, wäre es ratsam, wenn der Vermächtnisnehmer zunächst einmal eine schriftliche Mahnung sendet. Wenn auch daraufhin die Herausgabe des Vermächtnisses nicht erfolgt, kann auch eine Klage erhoben werden. Die Klage auf Herausgabe eines Vermächtnisses ist eine Leistungsklage.
Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte: Ich gehe in meiner Antwort mangels anderer Angaben Ihrerseits davon aus, dass deutsches Recht anwendbar ist. Sofern ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde, obliegt diesem allein die Auseinandersetzung des Nachlasses. Miterben haben gegen den Testamentsvollstrecker lediglich einen Anspruch auf Bewirkung der Auseinandersetzung. Offenbar hat Ihre Mutter bereits ein Nachlassverzeichnis aufgestellt, da nach Ihren Angaben bereits Steuern und sämtliche Kosten gezahlt wurden. Wann ist die Auszahlung eines Vermächtnisses fällig?. Es ist entsprechend (sofern nicht irgendwelche Anordnungen im Testament getroffen wurden) kein Grund ersichtlich, warum die Auszahlung hinausgeschoben wird. Grundsätzlich findet keine gerichtliche Beaufsichtigung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht statt. Insbesondere kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auch nicht mit Zwangsmitteln dazu anhalten, seine Pflichten gegenüber den Erben zu erfüllen.
Das ist nämlich die aktuelle Begründung dafür, dass die entgültige Abrechnung erst frühestens Anfang Dezember erfolgen kann. Danke für alle Antworten. Gruß, Axel # 1 Antwort vom 23. 2005 | 09:42 Von Status: Unbeschreiblich (42496 Beiträge, 15191x hilfreich) Solche Fristen gibt es nicht. Eine Gebühr, die jetzt noch anfällt, könnte z. B. noch die Grundsteuer sein. Grundsteuerpflichtig für das gesamte Jahr ist derjenige, der am Jahresanfang Eigentümer war. Außerdem haben wir doch schon fast Anfang Dezember. # 2 Antwort vom 23. 2005 | 12:02 @hh: Danke für die Antwort. Wann wird erbe ausgezahlt. Das es solche Fristen nicht gibt, hatte ich ehrlich gesagt befürchtet. Es ist zwar bereits fast Anfang Dezember, insofern hast Du Recht. Allerdings sind mir in den vergangenen Wochen immer wieder neue Termine genannt worden, so dass ich an den Termin Anfang Dezember eben auch nicht so recht glauben mag. Mir scheint, dass hier immer wieder neue Gründe für Verzögerungen gesucht werden. Bezüglich der Grundsteuer: Wird diese dann aber nicht auch Anfang des Jahres für das ganze Jahr fällig und bezahlt, oder wird die tatsächlich in Teilbeträgen beZahlt?
Der Testamentsvollstrecker ist dem Erben gegenüber zur Auskunft verpflichtet Über 900 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht Anwalt für Erbrecht Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels Gründer des Erbrecht-Ratgebers Maximilianstraße 2 80539 München Mit Ihrer umsichtigen Hilfe haben wir die Dinge in die richtige Richtung lenken können; entscheidend war dabei vor allem Ihr erstklassiges schriftsätzliches Vorbringen vor dem Nachlassgericht und Ihre zielgerichteten Verhandlungen mit den anderen Parteien zur Beilegung von festgefahrenen Gegensätzen. G. v. U. Erbteil wird nicht ausgezahlt - Erbrecht - frag-einen-anwalt.de. aus Feldafing Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen. D. K. aus Augsburg Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken.
Ihnen bleiben vorliegend zwei Möglichkeiten: 1. Sie können zunächst gem. § 2218 BGB in Verbindung mit § 666 BGB regelmäßig Auskunft verlangen - der Testamentsvollstrecker ist zur Rechenschaft verpflichtet. Wird keine Auskunft erteilt und die Auszahlung weiterhin verweigert, haben Sie dann die Möglichkeit, gem. § 2227 BGB beim Nachlassgericht einen Antrag auf Entlassung Ihrer Mutter als Testamentsvollstreckerin zu stellen. Die Nichtauszahlung ohne triftigen Grund kann wohl eine grobe Pflichtverletzung im Sinne dieser Vorschrift darstellen. Auch das Verweigern jeglicher Auskunft zählt zu solch wichtigem Grund, aber auch eigennütziges Verhalten oder Bevorzugung einzelner Erben. Wann zahlt Testamentsvollstrecker Geld an die Erben?. Aus Ihren Angaben geht nicht hervor, ob Ihre Mutter lediglich Ihnen die Auszahlung verweigert, oder ob allen Miterben ihr Erbteil vorenthalten wird. Antragsberechtigt ist jeder, der durch die Testamentsvollstreckung unmittelbar betroffen ist. Im Antrag müssen Sie zwar Gründe benennen, die nach Ihrer Ansicht für eine Entlassung sprechen.