Harsewinkel-Greffen (gad) - In Rekordzeit ist gestern der neue König des Greffener Schützen- und Heimatvereins ermittelt worden: Um 15. 39 Uhr entschied Alfried Thies den Wettstreit unter der Vogelstange mit dem 323. Schuss für sich. Erste Gratulanten waren seine drei Mitbewerber um die Königswürde. Das Schützenvolk begrüßte den neuen Regenten mit großem Jubel. Alfred Thies ist 54 Jahre alt und Angestellter bei einem Automatenvertrieb in Steinhagen. Zur Königin erwählte er sich seine Ehefrau Karin. Viele Greffener waren beeindruckt vom raschen Ende des Vogelschießens. In den vergangenen Jahren hatten sie stets mehrere Stunden bis zum letzten Schuss ausharren müssen. Schütz und thies den. Das Königsschießen, die von 1200 Gästen besuchte karibische Nacht am Freitag und der Heimatabend am Samstag waren Höhepunkte des viertägigen Fests im Schützen-Busch. Krönungen, Ehrungen, Musik, Tanz sowie jede Menge Partystimmung und Geselligkeit sorgten über Pfingsten für ein fröhliches Miteinander. Am Samstag waren mehr als 900 Besucher beim Heimatabend im Festzelt dabei.
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200 Tage Für 1. 200 Tage (= 40 Monate) besteht kein Anspruch auf eine Familienversicherung. In diesem Beispiel ist die Familienversicherung für die Zeit vom 01. 02. 2021 bis 31. 05. 2024 ausgeschlossen.
Ein gerichtlicher Vergleich ist als wichtiger Grund anerkannt, aber auch der ärztliche Rat zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein wichtiger Grund sein. Auch hier gilt aber: Äußerste Vorsicht und möglichst nicht ohne spezielle sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Beratung eine Beendigungsvereinbarung schließen. Abfindung und Krankenversicherung – Vorsicht bei freiwilliger Krankenversicherung Im Normalfall hat die Abfindung keinen besonderen Einfluss auf die krankenversicherungsrechtliche Situation. Freiwillige krankenversicherung abfindung fur. Insbesondere gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Sperrzeit wie beim Arbeitslosengeld. Gefährlich wird es aber, wenn nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses eine freiwillige Versicherung entsteht. Bei der freiwilligen Versicherung wird nämlich die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten für die Beitragsbemessung berücksichtigt (§ 240 SGB V). Dabei wird auch die Abfindung mit als Einkommen herangezogen. Wer also eine hohe Abfindung erhält, muss davon Krankenversicherungsbeiträge zahlen, wenn er freiwillig krankenversichert ist.
Beispiel: Kapitalleistung in Höhe von 7. 665 Euro geteilt durch 120 Monate gleich 99, 01 Euro Monatliche Bezugsgröße 2017: 2. 975 Euro mal 1/20 gleich 148, 75 Euro Ergebnis: Der Betrag in Höhe von 99, 01 Euro liegt unterhalb der Beitragspflichtgrenze und ist aufgrund der Geringfügigkeit beitragsfrei. Sozialrecht Aktenzeichen L 1 KR 67/15 Marlen Holnick