2004, 01:01 Knnen Guppys auch im Teich berleben??? Ich... von Gast4624 Letzter Beitrag: 19. 2003, 19:21 Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite: kleinbleibende kois, kleinbleibende koi, mini Koi, gibt es kleine kois, mini koi aquarium, Gibt es auch kleine Kois, kleinbleibender koi, gibt es kleinbleibende kois, gibt es kleine koi, mini kois aquarium, kleine koi arten, mini kois, gibt es kois die klein bleiben, koi kleinbleibend, kois die klein bleiben, mini koi arten, mini coys aquarium, Koi klein, koi klein bleibend, klein bleibende koi, gibt mini kois, gibt es mini koi, zwergkoi, zwerg koi, minikoi Stichworte Sie betrachten gerade Gibt es eigendlich kleinbleibende Koi?.
Kleine mini Koi Karpfen kann man allerdings auch dauerhaft im Aquarium halten, da die Fische ihre Größe nach der Umgebung anpassen. Das funktioniert aber nur beim Wachstum, eine einmal erreichte Größe kann nicht reduziert werden. Kleine Baby Fische wachsen im Aquarium also zu mini Koi´s heran trotz idealer Haltung, bestem Futter, Temperatur usw. Die Herkunft der Koi Karpfen ist übrigens nicht eindeutig geklärt. Man hat zwar immer einen Bezug eher zum asiatischen Raum, aber das liegt eher daran das dort ein richtiger Kult entstanden ist. Es gibt dort riesige Auktionen, und vor allem kommen von dort die meisten Fische auf den deutschen Markt, da die Preise dort absolut günstig sind. Mini-Koi??? | Hobby-Gartenteich. Theoretisch könnten die Fische also auch in Deutschland ihren Ursprung haben, genau weiß man es nicht. Futter für Baby Fische, Zucht, Haltung auf großen Fischfarmen Wie der normale Karpfen auch ist der Koi ein ziemlicher Allesfresser, der sich mit verschiedenstem Futter zufrieden gibt. Die kann teils aus pflanzlicher Nahrung bestehen, aber auch tierische Bestandteile verschmäht er nicht.
Zuletzt bearbeitet: 26. Okt. 2007 #3 Ich schätz mal sowas gibt es ganz schön oft:evil: arme Fische Dein Nachbar kann da nichts für denk ich mal bestimmt hat keine Ahnung von Kois oder von anderen Fischen und deren Haltung. Für mich sind die Leute schuld die Kois verkaufen oder abgeben und die jenigen nicht erzählt wie viel platz die eigentlich brauchen. Hoffentlich hast du ihn Aufgeklärt #4 AW: Minikoi im Miniminiteich:kopfkraz Die Nachbarn wollten ja keine Fische, wollten eigentlich nur so ne Minipfütze als Ruhepol!!!! Der Laich hing wohl an den Pflanzen!!! Mini koi fiche d'information. #5 AW: Minikoi im Miniminiteich:beeten: Ich habe unseren Nachbarn gesagt das sie wenn sie die Fische behalten wollen, den Teich um einiges vergrößern müssen! :evil: Na warten wir mal ab!!! Zur Not gebe ich ihnen mein Aquarium, das wäre sicherlich angebracht über den Winter!!! #6 Upss hab ich wohl falsch verstanden #7 Ist doch kein Problem!!! #8 Hallo bin neu hier denke es wäre gut wenn die koi in einem aquarium überwintern würden. LG Leopold #9 AW: Minikoi im Miniminiteich:kopfkraz Hallo, habe alles versucht die Fische zu bekommen, oder die Nachbarn zu überreden sie in einem Aquarium zu überwintern!
Bei der Strafbemessung fließen zudem weitere Gesichtspunkte wie vorhandene Vorstrafen oder Reue ein. Unerlaubte Fotos von Personen: So können sich Opfer wehren! Eine Straftat nach § 201a StGB ist ein Antragsdelikt. Erlangen Sie Kenntnis über eine Rechtsverletzung gemäß § 201a StGB, ist ein Strafantrag zu stellen. Denn bei einer Straftat nach § 201a StGB handelt es sich um Antragsdelikt, welches ansonsten nicht strafrechtlich verfolgt wird. Aus diesem Grund sollten Sie auch unbedingt Beweise sichern. Bei der Verbreitung und Veröffentlichung im Internet wie es zum Beispiel bei Cybermobbing der Fall sein kann eignet sich unter anderem ein Screenshot. Als Geschädigter können Sie neben einem Strafantrag bei der Polizei bei einem Vergehen nach § 201a StGB auch Ihren Anspruch auf Unterlassung geltend machen. 201a stgb urteile yellow. Dieser besteht nicht nur gegenüber der Person, welche das Foto gemacht bzw. hochgeladen hat, sondern auch gegen den Betreiber einer entsprechenden Internetplattform. Darüber hinaus können Sie bei einem Vergehen gemäß § 201a StGB auch Schmerzensgeld und Schadensersatz fordern.
Der 4. Senat orientiert sich maßgeblich am Wortsinn und am Schutzzweck der Norm des § 201a StGB, indem er Folgendes ausführt: "Was das Gesetz mit dem Begriff "Hilflosigkeit" meint, wird in § 201a Absatz 1 Nummer 2 StGB nicht näher erläutert. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird darunter ein Zustand verstanden, in dem eine Person sich – objektiv und im weitesten Sinne – selbst nicht helfen kann und auf Hilfe angewiesen ist, ohne sie zu erhalten (…). Aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift und dem in ihr zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Willen ergeben sich weder Anhaltspunkte noch Kriterien für eine nähere Eingrenzung dieses Tatbestandsmerkmals. 201a stgb urteile ford. Die Begehungsvariante des § 201a Absatz 1 Nummer 2 StGB in ihrer jetzigen Fassung ist erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens in die Vorschrift eingefügt worden, weshalb die Gesetzesmaterialien im Hinblick auf die aufgeworfene Frage wenig aussagekräftig sind. Der entsprechenden Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Dr. 18/3202) ist aber unter Berücksichtigung des mit der Vorschrift insgesamt beabsichtigten umfassenden Schutzes des höchstpersönlichen Lebensbereichs vor Bildaufnahmen auch außerhalb von Wohnungen oder sonstigen besonders geschützten Räumen – der ursprüngliche Gesetzentwurf erfasste insoweit lediglich bloßstellende Aufnahmen (vgl. dazu BT-Dr. 18/2601, 36) – zu entnehmen, dass der Gesetzgeber einen eher weiten Begriff der Hilflosigkeit vor Augen hatte.
Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen dieser Vorschrift auch Bildaufnahmen unterfallen, die allein aus sich heraus eine Individualisierung der abgebildeten Person nicht ermöglichen (vgl. Bosch in Satzger/ Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. 5; Altenhain in Matt/Renzikowski, StGB, § 201a Rn. 2; Koch, GA 2005, 589, 595; Kargl, ZStW 2005, 324, 340; Ernst, NJW 2004, 1277, 1278; aA Hoyer in SK-StGB [Stand: Oktober 2005], § 201a Rn. 12; Kühl in Lackner/Kühl aaO, Rn. 4), braucht der Senat nicht zu entscheiden. Tatbestandlich erfasst werden jedenfalls solche Bildaufnahmen, die – wie hier vom Landgericht in den der Verurteilung zugrunde liegenden Fällen festgestellt – aufgrund hinreichend vorhandener Identifizierungsmerkmale von den jeweiligen Tatopfern der eigenen Person zugeordnet werden können (vgl. Valerius in LK, 12. 11; Kargl in NK-StGB, 4. 6; Fischer aaO, Rn. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, § 201a StGB, § 184k StGB/Antragsrücknahme und Vorladung. 5; auf grundsätzliche Identifizierbarkeit abstellend vgl. Lenckner/Eisele aaO, Rn. 4; Heuchemer in Heintschel/Heinegg, StGB, § 201a Rn.
Der djb sieht für ein solches Vorgehen, das insbesondere, aber nicht nur das Upskirting erfasst, mehrere mögliche Anknüpfungspunkte: Das ungewollte Fotografieren des Intimbereichs (oder des Ausschnittes) ist einerseits als Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung anzusehen und stellt gleichzeitig eine Belästigung der Betroffenen dar, ohne dass dabei in der Regel eine körperliche Berührung erfolgt. Anknüpfungspunkt einer neuen Regelung kann demnach § 184i Abs. 1 StGB sein. 201a stgb urteile package. Der Tatbestand wäre dafür auf Belästigungen ohne körperliche Berührungen auszudehnen. Eine derartige Änderung entspräche auch der Forderung in Art. 40 der Istanbul-Konvention [5], der staatliche Maßnahmen vorsieht zur Verhinderung von sexuell bestimmtem verbalem, nonverbalem sowie körperlichem Verhalten. Darüber hinaus stellt die ungewollte Fotografie einen Übergriff dar, der eng an die Tatbestände der Verletzung des höchstpersönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs (15. Abschnitt des Besonderen Teils des StGB) anknüpft.