"Wir werden uns das ganz genau anschauen", verspricht Kreisbrandmeister Kätzmer, "und dann finden wir sicherlich einen guten Konsens. "
Dies war aber nicht der Fall: zumindest ein Teil der Bäume stand auf einem öffentlichen Grundstück, welches sich im Besitz der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr befindet. Das Amt machte auch prompt Schadensersatz geltend und wollte die Bäume ersetzt haben. Irrtümlich gefällte Bäume fallen in Zuständigkeit der Privathaftpflicht, nicht der Grundbesitzer- oder Betriebshaftpflicht Als sich der Grundstückseigentümer an seinen Privathaftpflichtversicherung wendete, wollte sie für den Schaden nicht aufkommen. Die Versicherung behauptete stattdessen, dass irrtümlich gefällte Bäume von einer Grundbesitzer- oder Betriebshaftpflichtversicherung reguliert werden müssten und man selbst nicht zuständig sei. Transportfahrzeug für gefällte baumes. Daraufhin zog der Grundbesitzer vor Gericht. Das Oberlandesgericht Oldenburg gab dem Mann schließlich in zweiter Instanz recht. Demnach habe sich beim Fällen der Bäume "ein Risiko des täglichen Lebens" verwirklicht, welches in die Verantwortlichkeit einer privaten Haftpflichtversicherung gehöre.
Es sei zudem davon auszugehen, dass der Grundbesitzer nicht vorsätzlich die falschen Bäume gefällt habe, sondern unwissentlich handelte. Die Privathaftpflichtversicherung muss also den Schaden ersetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (OLG Oldenburg, Az: 5 U 25/14).
Ilia Yefimovich/dpa Protest vor dem Französischen Krankenhaus am Freitag in Jerusalem mit Bild von Schirin Abu Akle Die Bilder sprechen Bände: Am Freitag mittag hat die israelische Polizei den Beginn der Trauerfeier für die bekannte Reporterin Schirin Abu Akle in Jerusalem angegriffen. Brutal hinderten schwerbewaffnete Einsatzkräfte die Menschen, einen Trauerzug zu bilden. Der Wagen mit dem Leichnam machte sich alleine auf den Weg zur römisch-katholischen Kirche in der Altstadt von Jerusalem. Die Journalistin des TV-Senders Al-Dschasira war am Mittwoch bei einer Razzia der israelischen Armee im Flüchtlingslager Dschenin im besetzten Westjordanland mit einem Kopfschuss getötet worden. Getötete Reporterin - Unruhen bei Trauerfeier für Journalistin in Jerusalem - News - SRF. Der Fernsehsender warf Israel einen gezielten Mord vor. Bereits als der Sarg gegen 13 Uhr in Anwesenheit von mehr als 100 Trauernden aus dem Französischen Krankenhaus in Jerusalem getragen wurde, kam es zu Provokationen der israelischen Besatzungsmacht. Palästinensische Fahnen und Gesänge waren während der Beerdigung verboten worden.
Die Polizei hatte die fünf Palästina-Demonstrationen am Freitag, Samstag und Sonntag in Kreuzberg, Neukölln und Mitte untersagt, weil die Gefahr bestehe, dass es zu volksverhetzenden, antisemitischen Rufen, Gewaltverherrlichung und Gewalttätigkeiten kommen könne. Antisemitische Straftaten sind in Deutschland im vergangenen Jahr um rund 15 Prozent gestiegen. Die Vorfälle beruhen aber nicht nur auf rechtsextremen Gruppen, auch Muslime leben Antisemitismus offen aus. Mehr Aufklärung soll helfen. Das vor israelische palästina 10. Beitragslänge: 2 min Datum: 27. 05. 2021 Polizei wird trotzdem Präsenz zeigen Diese Gefahrenprognose sei mit Blick auf den Verlauf früherer und ähnlicher Veranstaltungen gerechtfertigt, teilte das OVG mit. Man werde aber trotzdem am Samstag und Sonntag die Lage beobachten und mit Polizisten in Berlin präsent sein. Im vergangenen Jahr und im April dieses Jahres hatte es bei ähnlichen Demonstrationen von Palästinensern gegen Israel antisemitische Rufe und Flaschen- und Böllerwürfe auf Polizisten gegeben.
000 Menschen die Journalistin auf ihrem letzten Gang begleiten. Israelische Polizei war nicht mehr zu sehen. Nur ein Hubschrauber drehte seine Runden über dem Friedhof. In Dschenin begann der Tag der Beerdigung mit einem neuerlichen, mehrere Stunden dauernden Feuergefecht zwischen der israelischen Armee und palästinensischen Widerstandskämpfern. OVG-Entscheidung: Palästina-Demos bleiben verboten - ZDFheute. Laut der amtlichen palästinensischen Nachrichtenagentur WAFA zerstörten die Soldaten ein Gebäude mit Lenkraketen. Das Haus ging in Flammen auf. Darin hatten sich angeblich mehrere Mitglieder des »Islamischen Dschihad« verschanzt, der in Dschenin eine starke Basis besitzt. Nach Angaben der palästinensischen Nachrichtenseite Maan wurden mindestens 13 Palästinenser teilweise schwer verletzt. Einer befindet sich in einem kritischen Zustand. Die israelische Armee meldete einen verletzten israelischen Polizisten. Die israelischen Soldaten seien am Freitag morgen auch in Dschenin gewesen, um den Ort, an dem die Journalistin Abu Akle am Mittwoch tödlich getroffen wurde, nach Spuren zu untersuchen, hieß es von der Armeeführung laut der israelischen Tageszeitung Haaretz.
Palästina-Demos bleiben verboten Eine OVG-Entscheidung bestätigt das Verbot palästinensischer Demonstrationen am Wochenende in Berlin. Bei derartigen Veranstaltungen war es zuvor immer wieder zu Gewalt gekommen. Teilnehmer einer Nakba-Demo in Köln. (Archiv) Quelle: epa Die angekündigten palästinensischen Demonstrationen zum Vertreibungs-Gedenktag Nakba an diesem Wochenende bleiben verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) bestätigte am Freitag eine zuvor ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Das vorisraelische palästina. Dieses hatte ein Verbot der Berliner Polizei für rechtmäßig befunden und den Widerspruch eines Anmelders von drei Demonstrationen gegen die Politik Israels zurückgewiesen. Der Anmelder hatte daraufhin eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt, die nun zurückgewiesen wurde. OVG-Beschluss ist unanfechtbar Bei zwei weiteren verbotenen Demonstrationen gab es bislang noch keine Widersprüche der Veranstalter vor Gericht. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.