AUTOR: Dörthe Binkert Dörthe Binkert, Dr. phil., war viele Jahre Cheflektorin und Programmleiterin in einem großen Verlagshaus. Heute lebt und arbeitet sie als freie Autorin von Romanen und Sachbüchern in Zürich. Ein Buch für »verlassene Mütter« - Ein munterer Leitfaden für eine aufregende Reise ins Ungewisse: zu neuen Freiheiten, neuen Möglichkeiten, einem neuen Selbst - Ein Geschenk für die beste Freundin Die Kinder verlassen das Nest - für Mütter beginnt damit ein neuer Lebensabschnitt. Was bleibt mir und wie fülle ich die plötzliche Leere? Wohin mit der neuen Freiheit? Wie vertreibe ich die Angst vor den ungeahnten Möglichkeiten? Den Schlüssel kannst Du ja behalten : was kommt, wenn die Kinder ausziehen by Dörthe Binkert. Und schließlich: Wie finde ich (m)ein neues Selbst? Dörte Binkert hat ein wunderbares Buch geschrieben, in dem sie so anschaulich und humorvoll von ihren eigenen Erfahrungen erzählt, dass jede »verlassene Mutter« davon profitieren wird. Ein munterer Leitfaden für eine aufregende Reise ins Ungewisse: zu neuen Freiheiten, neuen Möglichkeiten, einem neuen Selbst.
Bibliografische Daten ISBN: 9783579069739 Sprache: Deutsch Umfang: 173 S. Format (T/L/B): 1. 5 x 20 x 12. 7 cm kartoniertes Buch Erschienen am 17. 09. 2007 Beschreibung Ein Buch für »verlassene Mütter« Ein munterer Leitfaden für eine aufregende Reise ins Ungewisse: zu neuen Freiheiten, neuen Möglichkeiten, einem neuen Selbst Ein Geschenk für die beste Freundin Die Kinder verlassen das Nest - für Mütter beginnt damit ein neuer Lebensabschnitt. Den schlüssel kannst du ja behalten die. Was bleibt mir und wie fülle ich die plötzliche Leere? Wohin mit der neuen Freiheit? Wie vertreibe ich die Angst vor den ungeahnten Möglichkeiten? Und schließlich: Wie finde ich (m)ein neues Selbst? Dörte Binkert hat ein wunderbares Buch geschrieben, in dem sie so anschaulich und humorvoll von ihren eigenen Erfahrungen erzählt, dass jede »verlassene Mutter« davon profitieren wird. Pressestimmen Ein munterer Leitfaden für eine aufregende Reise ins Ungewisse: zu neuen Freiheiten, neuen Möglichkeiten, einem neuen SelbstEin Geschenk für die beste Freundin Auf die Wunschliste 14, 95 € inkl. MwSt.
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KG Bürgermeister-Wegele-Str. 12, 86167 Augsburg Amtsgericht Augsburg HRA 13309 Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltungs GmbH Amtsgericht Augsburg HRB 16890 Vertretungsberechtigte: Günter Hilger, Geschäftsführer Clemens Todd, Geschäftsführer Sitz der Gesellschaft:Augsburg Ust-IdNr. DE 204210010
Was das Lebenshilfe-Werk macht Das Lebenshilfe-Werk Kreis Waldeck-Frankenberg e. V. ist ein Träger der Eingliederungshilfe, der Leistungen zur Förderung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen bietet. Frühförderzentren, Familienzentren, eine Einrichtung zur beruflichen Bildung, Werkstätten, soziale Teilhabe in Form von Betreutem Wohnen sowie Besonderen Wohnformen, ein Familienentlastender Dienst, ein ambulanter Pflegedienst und eine Tagespflegeeinrichtung für Senioren stellen im Landkreis flächendeckend individuelle Dienstleistungen zur Verfügung. Unser Unternehmen besteht seit 1975 und bietet ca. Familienzentrum des Lebenshilfe-Werkes Kreis Waldeck-Frankenberg e.V. - Schule - Friedrich-Trost-Straße 6, 35066 Frankenberg (Eder), Deutschland - Schule Bewertungen. 700 Menschen mit Beeinträchtigung die Teilhabe am Arbeitsleben, begleitet ca. 500 Menschen in unterschiedlichen Wohnangeboten und unterstützt und fördert über 300 Kindern und deren Familien. Ziel ist es noch immer, den Betroffenen ein gleichberechtigtes Teilhaben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Hierfür engagieren sich 650 hauptamtliche Kolleginnen und Kollegen.
Der Verein kann als Stifter tätig sein, wenn dies den Vereinsinteressen entspricht. Der Verein kann mit allen öffentlichen und privaten, konfessionellen und wissenschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten. § 3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen. Aus Mitteln des Vereins darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Grundsätzlich soll die Vorstandsarbeit ehrenamtlich ausgeübt werden. Lebenshilfe werk kreis waldeck frankenberg ev.com. Auf Beschluss des Vorstands kann eine Tätigkeit für den Verein im Rahmen einer Ehrenamtspauschale entschädigt werden.
V. Vorsitzender Christoph Hille Am Stege 4 34497 Korbach Karte anzeigen Telefon: 05631 5006-0 Fax: 05631 5006-913 E-Mail schreiben Kontaktformular Adresse exportieren
§ 4 Mittel des Vereins Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter/innen des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch: Mitgliedsbeiträge, Geld- und Sachspenden, Zuschüsse, sonstige Zuwendungen § 5 Mitgliedschaft Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein. Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vorstand erworben. § 6 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch: Tod oder Verlust der Rechtspersönlichkeit Austritt Ausschluss Streichung von der Mitgliederliste Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Lebenshilfe werk kreis waldeck frankenberg ev 2. Der Austritt kann nur zum Ende des Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erfolgen. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.
§ 9 Vorstand Der Vorstand besteht aus: a. dem oder der Vorsitzenden und dessen Stellvertreter oder Stellvertreterin, b. dem Schriftführer oder der Schriftführerin, c. dem Kassierer oder der Kassiererin, d. bis zu zehn Beisitzer oder Beisitzerinnen, e. zwei Mitglieder, die vom Landkreis Waldeck-Frankenberg bzw. der Stadt Korbach mit je einer Person benannt werden. Als Vorstandsmitglieder können nur solche Personen gewählt werden, die in der Mitgliederversammlung, in der die Wahl stattfindet, anwesend sind oder ihr Einverständnis zur Wahl vorher schriftlich abgegeben haben. Sie müssen, mit Ausnahme der Vertreter des Landkreises Waldeck-Frankenberg und der Stadt Korbach, Mitglieder des Vereins sein. Lebenshilfe-Werk Kreis Waldeck-Frankenberg e.V. in Korbach. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Das Amt endet mit Ablauf der Mitgliederversammlung für das letzte Kalenderjahr der Amtszeit. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, kann der Vorstand für die Zeit bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitglied berufen.
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