Internetkennwort ändern Wenn Sie das Kennwort für die Anmeldung bei Notes ändern möchten, klicken Sie unter Internetkennwort ändern auf Ändern. Befolgen Sie dann die Anweisungen in dem darauf hin angezeigten Dialogfeld. Sie müssen möglicherweise zwischen fünf Minuten und mehreren Stunden warten, bis die Änderung wirksam wird. Dies hängt von den Servereinstellungen ab, daher sollten Sie sicherstellen, dass Ihr altes Kennwort nicht mehr funktioniert, bevor Sie das neue verwenden. Anmerkung: Sie müssen der Besitzer der Maildatei sein, dessen Name im Vorgabenfenster Allgemein angezeigt wird. Notes-ID-Info Wenn Ihre Maildatei eine Notes-ID enthält, klicken Sie auf Notes-ID-Info, um Informationen zu Ihrer Notes-ID, dem zugehörigen Notes-Zertifikat und allen Internetzertifikaten anzuzeigen. Ibm notes zurücksetzen. Klicken Sie zum Anzeigen von Informationen zu Ihrem Notes-Zertifikat auf Details anzeigen. Informationen zur Verwendung von Internetzertifikate verwalten zum Importieren, Exportieren oder Löschen von Internetzertifikaten finden Sie in der letzten Zeile dieser Tabelle.
Klicken Sie dann auf Speichern und wählen Sie einen Speicherort für die exportierte Zertifikatsdatei aus. Klicken Sie auf Löschen. Wenn Sie nicht über die Berechtigung zum Löschen Ihres Internetzertifikats verfügen, wird eine Fehlernachricht angezeigt.
Rückgängig machen in Software-Programmen Die Tastenkombination für das Rückgängig machen, ist auch in Programmen hilfreich und wird in der Regel fast immer unterstützt. Habt ihr euch beispielsweise in Paint oder Photoshop vertan, könnt ihr den letzten Schritt damit schnell rückgängig machen. Allerdings kann es vorkommen, dass die Tastenkombination nicht funktioniert. Das Rückgängig machen findet ihr in Programmen oft unter "Bearbeiten". Ibm notes zurücksetzen 2019. Alternativ findet ihr den Befehl oft in der Menüleiste unter Bearbeiten. Hier steht dann Rückgängig oder Schritt zurück. Löschen rückgängig machen Was viele nicht wissen: Wenn ihr auf dem Windows-Desktop oder aus dem Windows Explorer heraus eine Datei gelöscht habt, könnt ihr das Löschen schnell rückgängig machen, indem ihr ebenfalls die entsprechende Tastenkombination auf der Tastatur drückt: Strg + Z. So müsst ihr die Datei nicht mühevoll im Papierkorb suchen und wiederherstellen. Dafür muss allerdings das Explorer-Fenster weiterhin aktiv ausgewählt sein.
Notes-ID importieren Stellen Sie sicher, dass Ihre Notes-ID nicht Smart Card-fähig ist. Klicken Sie auf Notes-ID importieren. Geben Sie den Pfad an, in den Sie Ihre Notes-ID importieren möchten, und geben Sie dann Ihr Kennwort ein. Klicken Sie auf OK. Suchen Sie Ihre Notes-ID-Datei und geben Sie bei der entsprechenden Aufforderung Ihr Notes-ID-Kennwort ein. Notes-ID löschen Klicken Sie zum Löschen Ihrer Notes-ID oder zum Aufheben der Importoperation auf Notes-ID löschen. Anmerkung: Diese Vorgabe ist nur verfügbar, wenn sie auf Ihrem Mail-Server aktiviert ist. Notes-ID exportieren Exportieren Sie Ihre ID, wenn Sie planen, Notes zu verwenden. Klicken Sie auf Notes-ID exportieren und speichern Sie die Datei lokal für die Verwendung mit Notes. Verwenden Sie die aktuelle, aktualisierte Kopie Ihrer Notes-ID. Anmerkung: Diese Vorgabe ist nur verfügbar, wenn sie auf Ihrem Mail-Server aktiviert ist. Notes-ID und Kennwörter verwalten. Kennwort der Notes-ID ändern Klicken Sie auf Ändern und geben Sie bei der entsprechenden Aufforderung Ihr altes und das neue Kennwort für die Notes-ID ein.
Welche Nutzungen erlaubt die Regelung zum Pressespiegelrecht nach der Reform? Zulässig ist nach dem Gesetzt die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von einzelnen Rundfunkkommentaren und Zeitungsartikeln in anderen Zeitungen und Informationsblättern, soweit diese Artikel politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen. Weitergehende Nutzungsrechte bestehen zugunsten der Wiedergabe durch Presse und Funk bereits veröffentlichter vermischter tagesaktueller Nachrichten. Die einzelnen Artikel dürfen in dem Pressespiegel als Volltext abgebildet werden. Neu ist, dass auch Abbildungen wie beispielsweise Bilder, die im Zusammenhang mit dem Artikel veröffentlicht wurden, in Pressespiegeln aufgegriffen werden dürfen. UrhG: 2. Korb - Entwurf, Stellungnahme und Gegenäußerung - Recht-Steuern-Wirtschaft - Verlag C.H.BECK. Bislang beschränkte sich die gesetzlich gestattete Nutzung auf den bloßen Text. Die fehlende Aufnahme des elektronischen Pressespiegels in der gesetzlichen Regelung bedeutet aber nicht, dass der Betrieb elektronischer Pressespiegel grundsätzlich urheberrechtswidrig ist.
Das geht. Mit rückverfolgbaren Kautschuklieferketten. " Urheberrecht © BMZ Hinweis zum Datenschutz Das angeforderte Video wird über YouTube bereitgestellt. Bei der Bereitstellung werden Daten (unter anderem Ihre IP-Adresse) an YouTube übermittelt. Nähere Infos dazu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Kommentar der Electronic Frontier Foundation (EFF) dazu: Added EFF staff attorney Jason Schultz, "The RIAA and MPAA […] Lesen Sie diesen Artikel: US-Unterhaltungsindustrie geht wegen P2P vors oberste Gericht Soviel zum Thema "Filesharing-Zahlen gehen zurück". Wie ich hier schonmal geschrieben habe, gehen nur die Zahlen von Kazaa zurück. Nicht weil die Musikindustrie gegen Kazaa klagt, sondern weil es mittlerweile einfach bessere Software gibt. Bittorrent ist dabei der grosse Gewinner. Die ganze Studie kann übrigens hier nachgelesen werden. Schulen ans Netz e.V. fordert ein bildungsgerechtes Urheberrecht. Lesen Sie diesen Artikel: Rückgang von P2P? Hab auf den internationalen IFPI-Seiten ein "visionäres" Zitat (eher ein Testimonial) von Geoff Sutton, seines Zeichen Regional General Manager von MSN Europe gefunden: "It's crucial people fully understand the dangers of sharing music illegally. MSN fully supports the IFPI's campaign to raise awareness of these dangers, and of the benefits of legal digital music services […] Lesen Sie diesen Artikel: Unterstützung der Klagewelle durch Microsoft Und schon wieder meldet sich der deutsche Phonoverband mit einer weiteren Klagewelle zu Wort.
Soweit Werke nicht kopiergeschützt sind, bleibt die private Vervielfältigung erlaubt. Bisher bezog sich ein Verbot jedoch ausschließlich auf Kopien einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage, die gesetzliche Neuregelung weitet das Verbot nun auch auf unrechtmäßig zum Download angebotene Vorlagen aus. Ist für den Nutzer eines P2P - Netzwerkes (Fußnote) offensichtlich, dass es sich bei einem online gestellten Werk um ein rechtswidriges Angebot handeln muss, ist ihm die Herstellung einer Privatkopie untersagt. Geräteabgabe Um zu einem Interessenausgleich zwischen Urhebern und der Allgemeinheit zu kommen, wird eine mit der erlaubten Privatkopie untrennbar verbundene pauschale Vergütung auf Geräte und Speichermedien erhoben, die über die Verwertungsgesellschaften an die Urheber gelangt. Die pauschale Vergütung bleibt auch durch die Novelle erhalten, jedoch wird die Methode zur Bestimmung der Vergütung verändert. Rechtsausschuss beschliesst 2. Korb des Urheberrecht. Die Vergütungssätze richteten sich bisher nach einer dem Urheberrechtsgesetz beigefügten die Liste, die jedoch 1985 zuletzt geändert wurde und viele später eingeführten Geräte gar nicht mehr enthält.