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Frage vom 21. 10. 2009 | 17:12 Von Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich) Fremdes Eigentum verkaufen bzw. verschenken Hallo liebe Anwälte. Ich habe folgendes Problem (hoffentlich bin ich in der richtigen Abteilung): Vor ca. 2 Jahren hat ein Bekannter von mir bei einem Besuch in Köln für einen seinerseits Bekannten Sachen bei mir untergestellt. Diese sollten in den nächsten Tagen abgeholt werden. Dabei handelt es sich um Kleidung, ein Fahrrad und eine Schallplattensammlung. Ich persönlich kenne diese Person nicht. Auf mehrmaliges Nachfragen meines Bekannten hin, hat sich der Eigentümer trotz Zusagen nicht bei mir gemeldet. Jetzt bin ich es langsam leid und will die Sachen verschenken oder verkaufen. Wie lange hat denn der eigentliche Eigentümer einen Anspruch darauf, seine Sachen einzufordern? Ich möchte nämlich nicht, dass er sich plötzlich doch meldet und seine Sachen oder Schadensersatz oder Ähnliches verlangt. Vielen Dank für die Hilfe! # 1 Antwort vom 21. Fremdes Eigentum verkaufen bzw. verschenken Strafrecht. 2009 | 21:09 Von Status: Student (2858 Beiträge, 1114x hilfreich) quote:
Wie lange hat denn der eigentliche Eigentümer einen Anspruch darauf, seine Sachen einzufordern?
Das alles regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Paragraf 965. Danach ist der Finder zunächst verpflichtet, "dem Eigentümer unverzüglich Anzeige zu machen" (§ 965 Abs. 1 BGB). Konkret heißt das: Finden Sie ein Portemonnaie, eine Brieftasche oder gar eine ganze Handtasche und befinden sich darin Name und Kontaktdaten des Eigentümers, müssen Sie sich mit ihm in Verbindung setzen und ihn über den Fund informieren. Fremdes eigentum wird nicht abgeholt was passiert. Anders sieht es dagegen aus, wenn sich der Fundsache nicht entnehmen lässt, wem sie gehört, wie das in der Regel bei Geld, Schmuck oder Ähnlichem der Fall ist. Dann müssen Sie Ihren Fund laut Gesetz der zuständigen Behörde abgeben und alle Umstände, die der Auffindung des Eigentümers dienen können, dort anzeigen (§ 965 Abs. 2 BGB). Davon ausgenommen sind nur Sachen mit einem Wert von weniger als zehn Euro. Zuständige Behörde ist in der Regel das Fundbüro, das je nach Gemeinde beim Ordnungs- oder Bürgeramt angesiedelt sein kann. Zur Person Tobias Klingelhöfer ist Rechtsanwalt und seit vielen Jahren als Rechtsexperte für die ARAG tätig.
Wenn der Eigentümer sich nicht meldet… Und was geschieht mit der Fundsache, wenn sich der Eigentümer nicht beim Fundbüro meldet oder er nicht ermittelt werden kann? Fremdes eigentum wird nicht abgeholt werden. Das Gesetz legt insoweit eine Frist von sechs Monaten ab der Anzeige beim Fundbüro fest. Sind die um, erwirbt der glückliche Finder das Eigentum an der Sache. Einige Bilder werden noch geladen. Bitte schließen Sie die Druckvorschau und versuchen Sie es in Kürze noch einmal.
Juristen leben gut davon, dass die Dinge nicht so einfach sind, wie es der billig und gerecht denkende Mensch gerne hätte. Und die Standard-Antwort lautet: Es kommt sehr auf den Einzelfall an. Deshalb ist anwaltliche Unterstützung da eigentlich unerlässlich, falls eine Fristsetzung zuvor nicht,, gefruchtet" hat. Im Zuge einer Ehe und eines zuvor gemeinamen Haushalts (wem auch immer die Wohnung selbst zuzuordnen ist), gibt es die Möglichkeit eines familiengerichtlichen,, Auseinandersetzungsverfahrens". Bei zuvor,, loser Partnerschaft" kann die Sache komplizierter, aber auch einfacher sein. Erfolgt die Fristsetzung nicht,, anwaltlich", ist selbst,, per Einschreiben / Rückschein" nicht,, sicher" genug. Die,, saubere" Alternative führt über den für die ladungsfähige Anschrift des Ex zuständigen Gerichtsvollzieher. Es geht aber auch,, preiswerter", indem das Schreiben mit der Fristsetzung nicht selbst, sondern von einem Dritten zur Post gegeben wird, der auf einer zuvor erstellten Kopie des Schreibens unterschreibt:,, Habe das Original zu dieser Kopie am... GFSWA Auto verkauft, aber wird nicht abgeholt - Blabla - GSF - Das Vespa Lambretta Forum. an die Anschrift... per Einschreiben / Rückschein persönlich zur Post gegeben".
"Lass sie doch, Chloe. Sie freuen sich über das gute Essen. So etwas bekommen sie doch nicht alle Tage. " Tante Chloe brach in Tränen aus. "Ich bin einfach so durcheinander. Nun esst, es ist doch unser bestes Huhn. " Schließlich saßen alle am Tisch und ließen sich das Frühstück schmecken. Als die Mahlzeit beendet war, räumte Chloe den Tisch ab und sagte: "Ich muss nun die Kleider einpacken, obwohl er sie dir sicherlich wegnehmen wird. Hier ist deine Flanelljacke gegen den Rheumatismus und deine Hemden. Gib gut auf alles Acht. Fremdes Eigentum bei nicht Abholung wegschmeißen? (Rechtslage, Aufbewahrung, fremdes-eigentum). Frische Strümpfe und Wolle zum Stopfen habe ich dir auch eingepackt. Oh, Gott. Wer wird dich hegen und pflegen? Wie soll ich das alles bloß aushalten? " Tante Chloe weinte bitterlich und Onkel Tom blickte sie kummervoll an. Die Kinder, die ihr Frühstück beendet hatten, begannen nun ebenfalls zu weinen. Nur das kleinste Kind saß auf Onkel Toms Schoß und stieß ab und zu ein helles Juchzen aus. "Warte nur, an dich kommt die Reihe auch noch. Dir nehmen sie vielleicht auch einmal den Mann weg oder verkaufen dich selbst irgendwohin. "
Freunde meines verstorbenen Vaters haben bei mir Sachen gelagert, wollten diese schon längst abgeholt haben, tun dies aber nicht. Allerdings soll das Haus verkauft werden und wird gerade nach und nach leergeräumt. Was kann ich machen, wenn die Sachen trotz Aufforderung weiter nicht geholt werden? Hinbringen ist keine Option, ich habe kein Auto und es ist eine Menge Kram. Vereinbart war eigentlich eine Zwischenlagerung bis sie umgezogen sind, aber das ist nun auch schon über ein Jahr her. Fremdes eigentum wird nicht abgeholt rechtslage. Kann ich rechtlich irgendetwas machen, wenn sie der Aufforderung weiter nicht nachkommen? Ich gehe davon aus, dass ich die Sachen nicht einfach wegwerfen kann, weil sie mir nicht gehören, aber sie können ja auch nicht im Haus bleiben, wenn dieses verkauft werden soll. Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Blöderweise hat der Gesetzgeber es versäumt, hier klare Verhältnisse zu schaffen. Hinbringen wäre die Option gewesen. Und das auch nur, wenn Du sicher bist, dass die Person zu Hause ist. Du kannst zwar einlagern lassen, aber da Du der Vertragspartner bist, müsstest Du das auslegen.
Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 17. 11. 2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrte Fragestellerin, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Zunächst bietet die Formulierung "kurzfristig einlagern" häufig Streitpotential bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, da eben kein konkreter Zeitpunkt bestimmt ist. Ein schriflticher Einlagerungs- bzw. Mietvertrag ist nicht erforderlich. Die mündlichen Abreden genügen für das Zustandekommen einen Vertrages. Vorliegend ist zunächst genauer zu spezifizieren, ob ein Miet- oder Verwahrungsvertrag als geschlossen anzunehmen gilt. Auf Grundlage Ihres Sachvortrags gehe ich von einem Verwahrungsvertrag aus. Die Regelungen finden sich in den §§ 688 ff. BGB. Da eine konkrete Zeit für die Beendigung der Aufbewahrung nicht vereinbart wurde, kann der Verwahrer die Rücknahme der verwahrten Gegenstände jederzeit verlangen, vgl. § 696 BGB.