Ansonsten wären entsprechende Gesellschafterbeschlüsse zur Befreiung der Geschäftsführer unwirksam. Falls auch für den Fall der Liquidation eine solche generelle Befreiung möglich sein soll, muss dies ebenfalls in der Satzung verankert werden. Während ersteres zum Standardinhalt der meisten Satzungen gehört, gibt das Urteil des OLG Brandenburg Anlass zur Überprüfung, ob auch der Fall der Liquidation in der Satzung hinreichend berücksichtigt ist. Weitere News zum Thema: Zur Anwendung von § 181 BGB bei Gesellschafterbeschlüssen Die Tücken des Insichgeschäfts
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, gebietet § 181 BGB das Verbot des Selbstkontrahierens und das der Mehrvertretung. Soweit dem Vertreter nichts anderes gestattet ist, soll er als Vertreter weder Geschäfte mit sich selbst schließen dürfen, noch mit einem Drittem, dessen Vertreter er ebenfalls ist. Damit umfasst die Regelung zwei unterschiedliche Verbote. Eben weil es sich um zwei unterschiedliche Verbote handelt, ist es wichtig, die Befreiung von diesen Verboten genau zu formulieren. Wer dies nicht tut, läuft Gefahr, sein Ziel, die Befreiung seines Vertreters von den Zwängen des § 181 BGB, nicht zu erreichen. Dies zeigt auch eine Entscheidung des OLG Nürnberg ( Beschluss vom 12. Februar 2015 · Az. 12 W 129/15) zur Frage, wie ein Gesellschafterbeschluss zu verstehen ist, der bei der Anmeldung zum Handelsregister vorgelegt wird. Im entschiedenen Fall beantragte e ine GmbH die Eintragung eines Gesellschafterbeschlusses in das Handelsregister, der die Befreiung des Geschäftsführers von der Beschränkung des § 181 BGB erklärte.
3) vor, dass die Gesellschafterversammlung Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien kann. Das geschieht auch bei der Berufung eines Geschäftsführers. Kurz darauf beruft die Gesellschafterversammlung einen weitern Geschäftsführer. Ihm wird ebenfalls Einzelvertretungsbefugnis erteilt, und er wird "mit allen Rechten und Befugnissen dem ersten Geschäftsführer gleichgestellt". Das Registergericht beanstandete, dass der zweite Geschäftsführer nicht ausdrücklich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit worden sei. Dem widersprach das Oberlandesgericht: Dass die Gesellschafter den Geschäftsführer "gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages" beschlossen haben, führe zu demselben Ergebnis. Es komme auf den erklärten Willen an, der auch ausgelegt werden könne (OLG Hamm, 22. 12. 2010, Az: I-15 W 512/10). So lassen Sie mit der Anmeldung keine Zweifel offen Die ausdrückliche Erteilung der Einzelvertretungsbefugnis ist also nicht notwendig, wenn sie sich aus dem Zusammenhang ergibt.
Der Wortlaut des Gesellschafterbeschlusses ließ hier weder erkennen von welcher der beiden Alternativen der Geschäftsführer befreit werden sollte, noch, ob beide Beschränkungen aufgehoben werden sollten. Mithin war unklar, was die Gesellschafter eigentlich beschlossen haben. Unklare Beschlüsse sind aber nicht eintragungsfähig. Dem entsprechend heißt es in den amtlichen Leitsätzen: 1. § 181 BGB enthält mit dem Verbot des Insichgeschäfts sowie mit dem Verbot der Mehrfachvertretung zwei verschiedene Verbote des Selbstkontrahierens. 2. Die Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister sowie ein entsprechender Gesellschafterbeschluss bezüglich der Befreiung des Geschäftsführers einer GmbH von "der Beschränkung" des § 181 BGB müssen erkennen lassen, ob von den Beschränkungen beider Verbote des Selbstkontrahierens, lediglich vom Verbot des Insichgeschäfts oder nur vom Verbot der Mehrfachvertretung Befreiung erteilt wird. Eine Anmeldung bzw. ein entsprechender Gesellschafterbeschluss, in der/dem – ohne weiteren Hinweis – nur eine Befreiung von "der Beschränkung" des § 181 BGB angeführt wird, ist insoweit unzureichend und kann nicht Grundlage einer Handelsregistereintragung sein.
Gemäß § 181 BGB ist es einem Vertreter einer anderen Person untersagt, in dieser Eigenschaft mit sich selbst Geschäfte abzuschließen, die so genannten Insichgeschäfte. Entscheidend ist somit die Personenidentität auf beiden Seiten. Hierdurch sollen mögliche Interessenkollisionen verhindert werden. In bestimmten Konstellationen ist allerdings eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot notwendig. Im Gesellschaftsrecht bestehen zwei Möglichkeiten, um eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot herbeizuführen. Zum einen kann dies durch eine generelle Befreiung und zum anderen durch eine Einzelfall-Befreiung geregelt werden. Für die Möglichkeit der generellen Befreiung bedarf es einer entsprechenden Regelung in der Satzung oder eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Nach herrschender Meinung ist allerdings für die Möglichkeit der Befreiung durch Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung eine entsprechende Eröffnungsklausel in der Satzung ebenso notwendig. Zudem muss beachtet werden, dass soweit eine generelle Befreiung in der Satzung geregelt ist, dies im Handelsregister einzutragen ist.
Auf den ersten Blick ist § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ausgesprochen unscheinbar: Nach dieser Vorschrift aus dem Allgemeinen Teil des BGB darf ein Vertreter grundsätzlich keine Rechtsgeschäfte zwischen dem Vertretenen und sich selbst, sowie keine Rechtsgeschäfte zwischen dem Vertretenen und einem von dem Vertreter ebenfalls vertretenen Dritten schließen. Da dieses Verbot des In-sich-Geschäfts auch für jeden Vorstand einer Aktiengesellschaft und jeden Geschäftsführer einer GmbH gilt, hat diese Regelung eine erhebliche praktische Bedeutung: Bei jeder Bestellung eines Vorstandes oder Geschäftsführers entscheidet der Aufsichtsrat oder die Gesellschafterversammlung über eine etwaige Befreiung von diesem Verbot. Wobei bei der AG eine Befreiung für Abschlüsse von Rechtsgeschäften mit sich selbst von vornherein unzulässig ist. Zitat zum Gerichtshof "In den Gerichtshöfen sollen die Gesetze sprechen und der Herrscher schweigen. " Zitat von Friedrich II., "der Große", König von Preußen (1740 -1786)
Es gibt viele Seiten im Internet und in Büchern zum Thema Hochbegabung und auch zur Hochsensibilität. Bei uns können Sie auf unseren nächsten Seiten gerne mehr zu den Themen erfahren, wenn sie möchten... Hier möchten wir allerdings zuerst etwas anders starten und ihnen zunächst näher bringen, was uns wichtig ist und warum wir Schlaukopf & friends gegründet haben. Vor fast 20 Jahren haben wir mit dem Thema Hochbegabung begonnen. Eigentlich schon viel früher, aber damals hat uns noch keiner gesagt, wie wir selber durch die Welt gelaufen sind. Erst durch unsere Kinder (Andreas Kaltwasser hat drei Töchter und Birgit Ketzenberg hat zwei Töchter), wurden wir auf das Thema Hochbegabung aufmerksam. Hochbegabt und hochsensibel buch. Es folgten viele Aus- und Weiterbildungen sowie viele persönliche Erfahrungen. Später kam der Bereich Hochsensibilität dazu, denn auch das ist ein wichtiger Bereich. Denn viele überdurchschnittlich oder hochbegabte Menschen sind gleichzeitig auch hochsensibel. Gerade das Zusammentreffen beider Begabungen stellt nicht selten eine hohe Herausforderung dar.
Hochbegabung und Hochsensibilität sollten als Stärke gesehen werden. Nur so kann sich dein volles Potential entfalten. Foto: CC0 / Pixabay / Sponchia +1 Bild Hochsensibilität und Hochbegabung kurz erklärt Hochbegabung: Die verschiedenen Intelligenzen Wie hängt Hochsensibilität und Hochbegabung zusammen? Wer gilt wirklich als hochbegabt? Tipps, um besser im Alltag damit umzugehen Hochbegabte oder hochsensible Menschen treffen oft auf Widerstand. Mitmenschen können sie nicht immer verstehen oder nachvollziehen, was in ihnen vorgeht oder warum sie sich verhalten, wie sie es eben tun. Hochbegabungen und Hochsensibilität liegen nah beieinander - und sollten geschätzt werden. Hochbegabt und hochsensibel kind. Was es mit beidem auf sich hat. Hochsensibilität und Hochbegabung kurz erklärt Zwischen Hochsensibilität und Hochbegabung liegt bei Weitem nicht so ein großer Unterschied, wie es viele vermuten. Unter Hochsensibilität versteht man eine besonders ausgeprägte Begabung zu feiner, intensiver und empfindlicher Wahrnehmung mit allen fünf körperlichen Sinnen.
Hier ist eine große Ähnlichkeit zur klassischen Hochbegabung zu sehen. Dazu findest du bei Elternleben viele Artikel, z. Tipps für Eltern hochbegabter Kinder Intellektuelle Sensibilität zeigt sich oft in leidenschaftlichem Lesen, in detailliertem Planen und vorausschauendem, gedanklichem Verarbeiten von Handlungen oder Ereignissen. Häufig beobachtet man die Fähigkeit zu ausgedehnten intellektuellen Anstrengungen wie beispielsweise dem "Denken über das Denken". Diese Eigenschaften sind nicht mit denen schnelldenkender Normalbegabter zu verwechseln, denn das Denken geht bei hochbegabten oder intellektuell hochsensiblen Kindern nicht nur schneller, sondern auch tiefer. Eine hohe intellektuelle Sensibilität schließt moralische und intuitive Aspekte ein und geht somit auch über das Konstrukt von "kognitiver Intelligenz" hinaus. Hier lohnt auch ein Blick auf die verschiedenen Formen von Intelligenz von Howard Gardner: IQ bei Kindern ist nicht alles: Begabungen sind bunt! Klett-Cotta :: Hochbegabung und Hochsensibilität - Theres Germann-Tillmann, René Treier, Renée Vroomen-Marell, Karin Joder (Hrsg.). Imaginäres Empfindungsvermögen bei Hochsensibilität Diese hohe Sensibilität ist eng verbunden mit Kreativität.
Ebenso kann es Zusammenhänge und Kopplungen dieser Richtungen geben. Wenn Sie Fragen zum Thema Hochsensibilität haben, rufen Sie einfach an unter 0049 2302 3952919, oder schreiben Sie uns eine Mail. Klett-Cotta :: Jenseits der Norm - hochbegabt und hoch sensibel? - Andrea Brackmann. Hochbegabung und Hochsensibilität gehen oftmals einher, da auch die Symptome sehr ähnlich sind. Deshalb ist es durchaus wahrscheinlich, dass Sie sowohl hochbegabt, als auch hochsensibel sind. Und das trifft auch schon auf die Kinder zu und beginnt nicht erst im Erwachsenenalter.