Hinzu kam, dass Karl V. in Herzog Moritz von Sachsen einen Verbündeten gewinnen konnte. Er übertrug ihm die Vollstreckung der über den Kurfürsten verhängten Reichsacht und versprach ihm bei Erfolg die Kurwürde. Der Zeitpunkt war günstig. Johann Friedrich befand sich mit seinen Truppen noch auf dem Feldzug, als Moritz in das ernestinische Sachsen einfiel. Mit großer Energie führte der Kurfürst seine 20. 000 Mann sofort zurück nach Thüringen, wo er von den Untertanen als Befreier gefeiert wurde. Nach anfänglichen Erfolgen bei der Rückeroberung seines Landes nahmen ihn aber am 24. April 1547 nach der Schlacht bei Mühlberg kaiserliche Truppen gefangen. Mannhaft habe er bis zuletzt gefochten - obwohl "am Backen verwundet", wie ein Chronist zu berichten weiß. Er verlor den "Schmalkaldischen Krieg". Am 10. Mai verurteilte ihn ein Kriegsgericht zum Tode. In der "Wittenberger Kapitulation" vom 19. Mai 1547 verzichtete Johann Friedrich auf die Kurfürstenwürde, die mit Urkunde vom 4. Juni an Herzog Moritz von Sachsen überging - wie vom Kaiser versprochen.
DOI: Schlagworte: Schloss Hartenfels (Torgau), Johann Friedrich I., Sachsen, Kurfürst, Dauerausstellung, Museumspolitik Literaturhinweise Dirk Syndram/Doreen Zerbe/Yvonne Fritz (Hrsg. ): Kurfürst Friedrich der Weise von Sachsen. Internationale Tagung 2014 auf Schloss Hartenfels Torgau. Dresden 2014. Winfried Müller/Martina Schattkowsky/Dirk Syndram (Hrsg. ): Kurfürst August von Sachsen. Beiträge zur wissenschaftlichen Tagung 2015 in Torgau und Dresden. Dresden 2017. Stefan Michel: Torgauer und Weimarer Reformation. Die Reformationsansätze der Brüder Friedrich und Johann von Sachsen. In: Armin Kohnle/Manfred Rudersdorf (Hrsg. ): Die Reformation. Fürsten - Höfe - Räume. Stuttgart 2012. August von Mörsperg: "Reisehandbuch" (1589). In: Johanniterchronik und Reiseberichte, Schlossmuseum Sondershausen. Andreas Klinger: Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen in der Erinnerungskultur der Ernestiner im 17. Jahrhundert. In: Volker Leppin/Georg Schmidt/Sabine Werfers (Hrsg. ): Johann Friedrich I.
06. -04. 09. 1994 Literatur: Kuka-Inventar 1659; fol. 2, Nr. 22 Kuka-Inventar 1721; fol. 159, Nr. 31 Kuka-Inventar 1733; fol. 169, Nr. 31 Kuka-Inventar 1764; fol. 184, Nr. 31 Gemälde-Gallerie, Gotha 1826; fol. 53f., Nr. 33 Schneider, H. J., Herzogliche Gemäldegalerie, 1868; Abt. V, Nr. 40 Aldenhoven, C., Herzogliche Gemäldegalerie, 1890; Nr. 369 Schuchardt 1851-71, L. Cranach d. Ä. ; Bd. 1, S. 245 Purgold, K., Das Herzogliche Museum, Gotha 1937; S. 163f. Bildende Kunst; 1930/1931, Heft 64, S. 104-110 Junius, Johann Friedrich der Großmütige, 1930; Folge XXII, 2. Juniheft, S. 328, Nr. 369 Weltschätze, Berlin 1985; S. 298, Nr. 343 A Schenk, Sammlung Herzogliches Museum Gotha, 1935; S. 2 (2. Oberlichtsaal) Inventar, Hinterlassenschaft des Herzogs Friedrich Wilhelm I. von Sachsen-Weimar (gest. 1602); Staatsarchiv Weimar, A. 551 a, Blatt 4, Nr. 222 a Schade-Schuttwolf, Gotteswort u. Menschenbild, SMG 1994; S. 56-57 Nr. 29 S. 82, Abb. Link zu dieser Seite: Datensatz von: Schlossmuseum Friedenstein Gotha
Johann Friedrich I. während seiner Gefangenschaft in Brüssel mit einem spanischen Hauptmann seiner Bewachung Schach spielend. Der Kurfürst in Dreiviertelfigur nach rechts gewandt, den Blick dem Betrachter zugewandt, mit schwarzem Wams, Pelz und goldverziertem Barett bekleidet, legt beide Hände auf den Tisch. Ihm gegenüber steht der Spanier im schwarzen Wams und Barett mit gelber Stickerei, roten Ärmeln und Hosen. Er hat den Blick ins Leere gerichtet, ist aber noch beim Spiel, legt die Linke an den Schwertgriff und fasst mit der Rechten eine Schachfigur. Links dunkelgrauer, rechts hellgrauer Grund. Bezugsobjekte: dokumentiert in: Kuka-Inventar 1659, fol. 2, Nr. 22 (lit/13850023) dokumentiert in: Kuka-Inventar 1721, fol. 159, Nr. 31 (lit/13850024) dokumentiert in: Kuka-Inventar 1733, fol. 169, Nr. 31 (lit/13850025) dokumentiert in: Kuka-Inventar 1764, fol. 184, Nr. 31 (lit/13850026) dokumentiert in: Gemälde-Gallerie, Gotha 1826, fol. 53f., Nr. 33 (lit/13850019) dokumentiert in: Schneider, H. J., Herzogliche Gemäldegalerie, 1868, Abt.
Und am 24. April 1547 gelang es diesem wirklich, in der Schlacht von Mühlberg beide weltlichen Protestantenführer, gegen die er schon ein Jahr zuvor die Reichsacht erlassen hatte, gefangenzunehmen. Wegen Rebellion verurteilte er den Landgrafen Philipp von Hessen und den Kurfürsten Johann Friedrich zum Tode, begnadigte sie dann jedoch zu lebenslanger Haft. In der Wittenberger Kapitulation, am 19. Mai 1547, mußte Johann Friedrich zugunsten Moritz von Sachsen (Abb. 199) auf die Kurwürde und den Kurkreis verzichten und seine thüringischen Erblande um Jena, Weimar, Eisenach und Gotha an seine drei Söhne, Johann Friedrich II. den Mittleren (1529-1595), Johann Wilhelm (1530-1573) und Johann Friedrich III. den Jüngeren (1538-1565), abtreten (Abb. 200). Den größten Teil Sachsens bekam somit sein Konkurrent Moritz zugesprochen. Johann Friedrichs männliche Nachfahren, die sich fortan nur noch Herzöge von Sachsen nennen durften, hatten sich mit dem thüringischen Territorium zufriedenzugeben. Abb. 199: Kurfürst Moritz von Sachsen Abb.
Damit ist gleichzeitig der Standort, den der Maler für sein Reiterbildnis gewählt hat, erkennbar: Johann Friedrich reitet über den Schauplatz der Schlacht bei Jena von 1806, einen der bedeutendsten Gedächtnisorte der jüngeren deutschen Geschichte, an die mit dieser anachronistischen Darstellung erinnert werden soll. In der Tradition des klassischen Herrscherbildnisses dominiert die zentrale Gruppe aus Ross und Reiter die im Vergleich nur miniaturhaft gezeigte Landschaft, die vom Betrachter aber dennoch als Heimat unter aufgehender Sonne wieder erkannt wird. Ebenso rekurrieren Kleidung und Physiognomie der Figur klar auf historische Darstellungen des sächsischen Herrschers und sichern so das Wiedererkennen. Als 'gemaltes Reiterstandbild' setzt die großformatige Darstellung Johann Friedrich gleichsam ein Denkmal als Landesvater und Licht - und Lehrbringer in seiner Rolle als Gründer der Hohen Schule, für das - und damit auch für seinen Maler - ein Ehrenplatz an zentraler Stelle in der Aula des Universitätsneubaus reserviert war.
9 G. W. 1 Vgl. C. Schuchardt, Lucas Cranach des Aeltern Leben und Werke, 3 Bde., Leipzig 1851-1871, Bd. 1, S. 89 f., und D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe, hrsg. v. J. K. F. Knaake [u. a. ], 61 Bde., Weimar 1883-1983, Bd. 35, S. 587-590. 2 Siehe Ausst. -Kat. Hamburg 1842, S. 8, Nr. 41. Der Besitzer ist vermutlich ein jüngerer Verwandter des 1814 gestorbenen Martin Hinrich Cords. 3 Staatsarchiv Weimar, Reg. Bb. 4361, Bl. 44a; zit. in: Schuchardt 1851-1871 (wie Anm. 1), Bd. 88. 4 Meist nicht bei Friedländer/Rosenberg 1979; die bislang vollständigste Auflistung in Christensen 1992, S. 40, Anm. 10. 5 Vgl. Pauli 1920, S. 35 f. 6 Eine von Peter Klein durchgeführte dendrochronologische Untersuchung der Tafeln ergab 1531 als frühestes Fälldatum (Mitteltafel); bei einer von Klein für andere von Cranach benutzte Holztafeln ermittelten Lagerzeit von mindestens einem bis sieben Jahren ergibt sich durch den materiellen Befund keine präzisere Angabe (siehe Klein 1994, S. 197). 7 Zur Werkstattpraxis Cranachs vgl. W. Schade, Die Malerfamilie Cranach, Dresden 1974, S. 45-47; I. Sandner, I. Ritschel, Arbeitsweise und Maltechnik Lucas Cranachs und seiner Werkstatt, in: Ausst.
Der Wirtschaftsverband Gartenbau Norddeutschland (WVG) Nord und die IG BAU haben am 16. September 2021 für den Gebietsteil West mit Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen analog zum Abschluss Gartenbau Nordrhein-Westfalen eine Einführung der Entgeltgruppen und Steigerung der Entgelt um 3, 0% vereinbart. Die Laufzeit ist vom 1. Oktober 2021 bis 30. Juni 2022. Für den Gebietsteil Mecklenburg-Vorpommern wurden Entgelte von 9% unter WEST vereinbart. Die Steigerung in den EG 4 bis EG 7 erfolgen überproportional. Ziel ist eine baldige Angleichung der Entgelte in den WVG-Gebietsteilen West und MV. Den Tarifparteien sei es gelungen, den alten Lohntarifvertrag und den alten Gehaltstarifvertrag in das neue Entgeltgruppengefüge des Rahmentarifvertrages zu übertragen. Damit würden zukünftig alle Beschäftigte des Erwerbsgartenbaus den sieben Entgeltgruppen im Rahmentarifvertrag zugeordnet. Die Beschreibung der Entgeltgruppen sind in den Rahmentarifverträgen definiert. Rahmentarifvertrag garten und landschaftsbau in de. Für die Einreihung in eine Entgeltgruppe sind in erster Linie die nachgewiesene Qualifikation und die überwiegende Tätigkeit des Beschäftigten maßgebend.
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. Alexander-von-Humboldt-Straße 4 53604 Bad Honnef Telefon: +49 (2224) 77070 Telefax: +49 (2224) 770777
Aufgrund von Fragen bezüglich des Tariflohns im GaLaBau haben wir uns bei Christoph Lau, Rechtsanwalt und stellvertretender Geschäftsführer des Verbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen, erkundigt: Danach muss Tariflohn unbedingt gezahlt werden, wenn der Betrieb Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband ist, die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter in der zugehörigen Gewerkschaft IG BAU organisiert ist (Verband und Gewerkschaft sind Tarifpartner) und im Arbeitsvertrag eine Bezugnahmeklausel vorhanden ist. Lau weist darauf hin, dass der Bundesrahmentarifvertrag für alle Betriebe, die vom Geltungsbereich des Tarifvertrags umfasst werden, allgemeinverbindlich erklärt ist. Im Rahmentarifvertrag sind Regelungen zu Arbeitsbedingungen wie Urlaub, Kündigungsfristen und Jahresarbeitszeit geregelt. Ferner sind hier die einzelnen Lohngruppen und deren Bedeutung festgelegt. Rahmentarifvertrag garten und landschaftsbau in online. Der Entgelttarifvertrag wird regelmäßig zwischen den Tarifvertragsparteien neu ausgehandelt. Entscheidend für die Höhe des Entgelts ist dabei stets der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Arbeitsvertrag, der individuell geprüft werden muss.