Sie stellen Hinweise für den beauftragten Arzt dar und entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin. Die DGUV 504-25 (bisher BGI/DGUV-I 504-25) ist daher als Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" formuliert. KomNet - Ist die G 25-Untersuchung für die Besatzungen von Rettungsfahrzeugen erforderlich oder zumindest zulässig?.. Nähere Informationen dazu sind den Leitfäden für Betriebsärzte, insbesondere dem " Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25" zu entnehmen. Maßgebliches Kriterium, ob ein Arbeitgeber den Untersuchungsempfehlungen des G 25 folgt, ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz. In dem "Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25" heißt es dazu (Auszüge): Sofern die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG eine erhöhte Gefährdung ergibt, die die Eignungsbeurteilung durch den Unternehmer selbst nicht ohne Weiteres ermöglicht, sollen die Beschäftigten nur bei betriebsärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung eingesetzt werden.
Das gilt auch für den Grundsatz "G 25, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Die Anwendung des Berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes G 25 ist jedoch nicht rechtsverbindlich. Um für Unternehmern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechtsicherheit zu schaffen wird in vielen Unternehmen, und insbesondere bei Feuerwehren und Rettungsdiensten, eine Betriebsvereinbarung geschlossen, die eine Durchführung der G 25 obligatorisch festlegt. Fahr- und Steuertätigkeit G 25 - Augenpraxis Weyhe. Dadurch entsteht eine verbindliche innerbetriebliche Verfahrensanweisung für das Unternehmen (siehe auch DGUV Information 250-009: Empfehlungen zur Gestaltung betrieblicher Vereinbarungen zur Anwendung des DGUV Grundsatzes G 25). Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk wird im Internet angeboten unter
Wirst du von einem Betriebsarzt untersucht, dann hat der auch Schweigepflicht, außer du befreist ihn davon. Gruß Hubertus Dabei seit: 20. 09. 2008 Beiträge: 16631 Zitat von Hubertus Beitrag anzeigen Wirst du von einem Betriebsarzt untersucht, dann hat der auch Schweigepflicht, außer du befreist ihn davon. Wobei der Betriebsarzt natürlich schon sagt: Geeignet, nicht geeignet. Was der Grund ist, sollte der AG nicht erfahren, ist dann aber wenn man abgelehnt wird auch egal. G25 Untersuchung was ist erlaubt? - arbeitsrecht.de Forum - Das Forum zum Arbeitsrecht und Sozialrecht. MfG Matthias Dabei seit: 06. 2011 Beiträge: 4854 Zitat von matthias Wobei der Betriebsarzt natürlich schon sagt: Geeignet, nicht geeignet.... nach der neuen ArbMedVV darf der Betriebsarzt das wohl nicht mehr sagen - es sei denn, der AN stimmt dem ausdrücklich zu. Ansonsten liegt es jedoch in der Hand des AN, den AG entweder zu informieren oder nicht. Da diese Vorschrift erst seit einigen Monaten gilt, bin ich allerdings nicht davon überzeugt, dass das schon überall so umgesetzt wird. Gruß, werner Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Hast du keine Rechtsschutzversicherung und bist kein Gewerkschaftsmitglied?
Bei meiner Antwort bin ich davon ausgegangen, dass es sich um eine Vorsorgeuntersuchung nach ArbMedVV handelt (was die G 25 dem Grunde nach ja auch ist). G25 untersuchung lkw fahrer 27. Nun wird die G 25 in der Tat auch als "Einstellungsuntersuchung " (außerhalb der ArbMedVV) gesehen. Die Frage, wie das aufgelöst werden kann, ist hier beantwortet - nicht unbedingt zufriedenstellend für den AN, aber mehr kann man dazu wohl nicht sagen: KomNet Dialog 10878: Muss bei einer durchgeführten G-25 Untersuchung keine Bescheinigung mehr für den Arbeitgeber ausgestellt werden? & Vielen Dank Werner!
Die Übertragung erfolgt kraft Gesetzes (BAG, Urteil vom 09. 08. 1994, Aktenzeichen: 9 AZR 346/92; in: AP Nr. 65 zu § 7 BUrlG Abgeltung). Arbeitgeber-Tipp: Liegt kein Übertragungsgrund vor, so bleibt es dabei, dass der Urlaub Ihres Mitarbeiters mit dem 31. verfällt. In diesem Fall kann sich aber ein Schadenersatzanspruch Ihres Mitarbeiters ergeben (BAG, Urteil vom 19. 04. 1994, Aktenzeichen: 9 AZR 478/92; in: AP Nr. 3 zu § 1 BUrlG Treueurlaub; BAG, Urteil vom 31. 05. 1990, Aktenzeichen: 8 AZR 296/89; in: AP Nr. 14 zu § 5 BUrlG). Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie die Gewährung des Urlaubs unter Hinweis auf angebliche, dann tatsächlich aber doch nicht vorliegende dringende betriebliche Erfordernisse verweigert haben. Urlaub / 6.3 Übertragung bis zum 31.5. | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe. Wird der Urlaubsanspruch Ihres Mitarbeiters auf das Folgejahr übertragen, so ist er in den ersten 3 Monaten zu beantragen und zu nehmen. Der übertragene Urlaub muss innerhalb des Übertragungszeitraums so rechtzeitig gewährt und genommen werden, dass er noch vor dem 31. des folgenden Jahres vollständig abgewickelt werden kann, andernfalls verfällt er, § 7 Absatz 3 Satz 3 BUrlG.
Kann ich meinen Urlaub auch auf einen neuen Arbeitgeber übertragen? Eine Übertragung vom Urlaubsanspruch auf einen neuen Arbeitgeber ist in der Regel nicht möglich, er kann allenfalls anteilig mit dem Urlaubsanspruch im neuen Unternehmen verrechnet werden. Infos dazu erhalten Sie hier. Wann können Sie Resturlaub ins Folgejahr übertragen? Wird ein Antrag auf Übertragung des Urlaubs ins folgendes Kalenderjahr gestellt, muss dieser bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Grundsätzlich kann Urlaub nur dann übertragen und im Folgejahr genommen werden, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe es verhindert haben, dass dieser den Urlaub schon im laufenden Kalenderjahr antritt. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Arbeitgeber wegen eines krankheitsbedingten Personalmangels keinen Urlaub vor Ablauf des Jahres gewähren konnte. Auch wenn ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis erst in der zweiten Jahreshälfte begonnen hat und er aufgrund der sechsmonatigen Wartezeit seinen Urlaubsanspruch nicht geltend machen konnte, kann er seinen Urlaub ins Folgejahr übertragen.
Hier müssen zwei verschiedene Fälle betrachtet werden: Arbeitnehmer erwerben für jeden Monat, den sie arbeiten, ein Zwölftel ihres jährlichen Urlaubsanspruchs. Endet Ihr altes Arbeitsverhältnis in der ersten Hälfte des Kalenderjahres, steht Ihnen nur so viel Urlaub zu, wie Sie bis dahin in diesem Kalenderjahr "erarbeitet" haben. Diesen Anspruch müssen Sie bei Ihrem alten Arbeitgeber geltend machen und können den Urlaub nicht übertragen. Bei ihrem neuen Arbeitgeber erwerben Sie dann ebenfalls für jeden vollen Monat ein Zwölftel Ihres Jahresurlaubsanspruch. Endet Ihr Arbeitsverhältnis in der zweiten Hälfte des Jahres und waren Sie bei Ihrem alten Arbeitgeber länger als 6 Monate beschäftigt, steht Ihnen ab dem 1. Juli Ihr gesamter Jahresurlaub zu. Haben Sie dann sämtliche Urlaubstage verbraucht, wenn Sie die neue Stelle antreten, steht Ihnen für dieses Kalenderjahr auch von Ihrem neuen Arbeitgeber kein Urlaub mehr zu. Haben Sie nicht alle Urlaubstage verbraucht, wird Ihr Anspruch anteilig verrechnet.