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Vor Beginn eines Haus- oder Straßenbaus wird zunächst die Bodenart beziehungsweise Bodenbeschaffenheit ermittelt. Das ist zum einen relevant, um die Tragfähigkeit und Stabilität des Bodens zu gewährleisten, zum anderen geht mit der Bodenbeschaffenheit auch die Frostempfindlichkeit des Bodens einher. Neben Aufschwemmungen durch Wasser, die das Fundament auf Dauer beschädigen können, ist auch die Eisbildung ein Kriterium bei der Bebauung des Bodens. Bindige und nicht bindige Böden Die Frostempfindlichkeit von Böden wird vor allem davon bestimmt, ob es sich um bindige oder nicht bindige Böden handelt. Nicht bindige Böden eignen sich grundsätzlich besser für das Bauvorhaben, da sie aus Sand, Kies, Steinen etc. Nicht bindige boden free. bestehen und damit nicht in der Lage sind, Wasser zu absorbieren beziehungsweise aufzuweichen. Zwar kann das Wasser in den Zwischenräumen, den Poren, zu Eis werden, auf die Anordnung und die Struktur der Körner hat dies aber kaum Einfluss. Entsprechend ändert sich die Bodenbeschaffenheit beziehungsweise Tragfähigkeit auch nicht, sobald das Eis wieder taut.
Die Lasten aus dem Bauwerk müssen zwangsläufig über den Baugrund abgetragen werden, daran führt kein Weg vorbei. Idealerweise steht hierfür möglichst oberflächennah tragfähiger Boden an, um die Gründungskosten gering zu halten. Ein tragfähiger Boden muss gewährleisten, dass der Boden nicht unter dem Fundament wegbricht und dass das Bauwerk keine unverträglichen Setzungen erfährt. Ersteres fällt unter den Begriff Standsicherheit, letzteres unter Gebrauchstauglichkeit. Ob ein Boden tragfähig ist, hängt nie nur allein vom Boden ab, denn für ein Einfamilienhaus gelten andere Anforderungen an den Boden als für ein Brückenwiderlager. Im Wesentlichen können Böden in bindige, nichtbindige und organische Böden unterteilt werden. Meistens sind nichtbindige Böden tragfähiger als bindige Böden. Nicht bindige boden die. Organische Böden sind für Gründungen nicht geeignet. Ebenfalls häufig ungeeignet sind aufgefüllte oder angeschüttete Böden.
Hierzu können Trägerbohlwände, Spundwände, Schlitzwände, Pfahlwände oder Spritzbeton verwendet werden. Bei Gräben mit geringen Abmessungen kommen zudem Grabenverbaugeräte infrage. Bei mindestens steifen, bindigen Böden kann der Verbau erst ab 1, 25m erfolgen. Bei wichen, nicht-bindigen Böden ist ein kompletter Verbau einzusetzen. Der Verbau ist in seinen auf seine Standsicherheit rechnerisch zu kontrollieren. Er darf erst entfernt werden, wenn der Graben wieder verfüllt oder anderweitig gesichert wurde. Vergleichen Sie bindige und nichtbindige Böden hinsichtlich. Die zulässigen Maße der jeweiligen Verbauarten sind den Tabellen aus DIN 4124 zu entnehmen. die Baugruben- oder Grabenwände abgeböscht werden (c) BG Bau C469 In DIN 4124 wird zudem die Mindestbreite von Gräben aufgrund des benötigten Arbeitsraums festgelegt. Hier wird zwischen Baugruben und -gräben differenziert. Die Arbeitsraumbreiten dienen der Sicherheit der Arbeiter, angemessenen Rettungswegen sowie einer angemessenen Bereitstellung von Arbeitsraum. Bei geböschten Baugruben muss ein Arbeitsraum von mindestens 0, 50m bereitgestellt werden, bei verbauten Baugruben mindestens 0, 60m.
Bindige Böden sind bei Wasserzugabe verformbar, zerbröckeln jedoch im trockenen Zustand bei erheblicher Krafteinwirkung. Beispiele hierfür sind Ton oder Lehm. Nicht-bindige Böden hingegen haben im trockenen Zustand bereits durch geringe Krafteinwirkung zu zerbröckeln und haben nach Wasserzugabe eine breiige Konsistenz. Beispiele hierfür sind Sand oder Kies.
Diese Maße werden von der Außenseite des Arbeitspunkts bis zur Wand der Grube beziehungsweise der Luftseite des Verbaus gemessen und müssen eingehalten werden. Als Außenseite des Arbeitspunkts gelten sowohl Abdichtungen, als auch Schutzschichten oder Schalungskonstruktionen. Bei bestimmten Arbeiten wie zum Beispiel Schweißarbeiten gelten die Vorschriften der entsprechenden Regelwerke. Baugruben- oder Grabenwände abgeböscht (c) BG Bau C469 Für Gräben gelten gesonderte Vorschriften, welche durch mehrere Faktoren beeinflusst werden. Diese müssen eine lichte Mindestbreite aufweisen. Nicht bindige boden der. Diese setzt sich aus der Breite der Leitung sowie den jeweiligen Arbeitsräumen zusammen. Auch hier wird das Maß von der Außenseite der Leitung beziehungsweise des Arbeitspunkts bis zur Wand der Grube oder der Luftseite des Verbaus gemessen. In DIN 4124 sind zur Bestimmung des Arbeitsraums mehrere Tabellen vorhanden. Mithilfe dieser Tabellen kann die Arbeitsraumbreite auf verschiedene Weise für verschiedene Gegebenheiten ermittelt werden.
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