261. AUSSTELLUNG | transformer | Susanne Britz | Mia Hochrein | bis 04. 06.
21. Februar 2020 - 21. März 2020 Überdeutlich und mit versteckter Ironie transformieren die Künstlerinnen Susanne Britz und Mia Hochrein Alltagsobjekte in pseudowissenschaftliche und pseudofaktische Kontexte. Diese skulpturalen Behauptungen entpuppen sich bei näherer Betrachtung als surreale Bedeutungsverschiebungen. Transformers ausstellung berlin city. Mia Hochrein verwendet bevorzugt textiles Material: Die Vorhänge einer verlassenen Wohnung, abgelegte Arbeitskittel, die Schlafanzüge aus dem Erbe ihrer Mutter. Sie belauscht diese Stoffe eines Lebens, transformiert sie in eine neue Erzählung und rettet so ihren Wert und ihre Bedeutung. Susanne Britz installiert ihre Laboranordnungen in einem Crossover mit fotografischen und zeichnerischen Elementen mit dem für ihre Handschrift typischen Witz und verblüffender Poesie.
© Jüdisches Museum Berlin, Foto: Günter Schneider Platz 12: Jüdisches Museum Das Jüdische Museum Berlin gehört seit seiner Eröffnung 2001 zu den herausragenden Institutionen in der europäischen Museumslandschaft. © Deutsches Spionagemuseum Berlin Platz 12: Deutsches Spionagemuseum KGB, Stasi und CIA: Das Deutsche Spionagemuseum am Leipziger Platz in Mitte führt die Besucher in die Welt der Geheimdienste aus Ost und West. © dpa Platz 14: Alte Nationalgalerie Die Alte Nationalgalerie zeigt im Herzen der Museumsinsel eine der bedeutendsten deutschen Sammlungen der Kunst des 19. Transformers ausstellung berlin brandenburg. Jahrhunderts. © dpa Platz 15: Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen Die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen in der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt der Stasi informiert über die Formen und Folgen der politischen Verfolgung in der DDR. © dpa Platz 16: Berlinische Galerie Die Berlinische Galerie mit ihrem ikonischen gelben Buchstabenfeld auf den Boden vor dem Eingang sammelt in Berlin entstandene Kunst von 1870 bis heute.
Das sind zum Beispiel Räume wie ein Behandlungsraum, eine Werkstatt oder eine Kanzlei. In einem häuslichen Arbeitszimmer dürfen also überwiegend nur gedankliche, schriftliche oder organisatorische Arbeiten ausgeübt werden. Außerdem muss das Arbeitszimmer räumlich klar abgetrennt vom übrigen Wohnbereich sein – z. B. durch eine Tür. Eine Arbeitsecke in einem sonst überwiegend privat genutzten Raum oder ein Durchgangszimmer reichen für den Abzug der Aufwendungskosten nicht aus. Häusliches Arbeitszimmer: Vordruck muss ausgefüllt werden Um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen, muss in der Steuererklärung das "Steuerformular Anlage N – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit" ausgefüllt werden. Die Anlage N muss jeder Steuerzahler einreichen, der Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Arbeit mit Lohnsteuerabzug erzielt hat. Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen bei der Einkommenssteuer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Aufwendungskosten für Möbel in beruflich genutzten Räumen, die nicht als häusliches Arbeitszimmer gelten, werden ebenfalls grundsätzlich uneingeschränkt als Werbungskosten abgesetzt.
B. steht noch meine alte Mitbewohnerin im Mietvertrag mit drin, welche aber im Januar ausgezogen ist. Jetzt geht es weiter im Dschungel der Verwirrung: 2014 war ich Student, hatte eine Halbtagsstelle und darüber nebenberuflich Selbstständig: Selbstständig war ich das ganze Jahr über von 01'14 bis 11'14 war ich als Student immaktrikuliert von 01'14 bis 10'14 hatte ich eine 50%-Anstellung mit Telearbeitsvereinbarung, sodass ich an 2 von 5 Tagen von zuhause habe arbeiten können. Die qm-anteiligen Kosten belaufen sich monatl. für Kaltmiete (80, -€) Nebenkosten(8, -€) Strom/Gas(-heizung)(24, - €) also etwa auf 112, - € für mein häusliches Arbeitszimmer – jährlich also 1344, - EUR. Wie setzt sich das jetzt bzgl. der Abzugsfähigkeit genau zusammen? Telearbeit: 40% von der Hälfte der Kosten wären m. E. hierfür zu verbuchen => ~269, -€ die verbleibenden 50%, die ich nicht mit meinem Job, sondern als Student und meiner nebenberuflichen Selbstständigkeit zugebracht habe, dürften doch voll abzugsfähig sein, oder?
6. Personenbezogene Abzugsbeschränkung Der Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug ist zwar nicht auf den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer beschränkt, wohl aber auf den personenbezogenen Höchstbetrag von 1. 250 EUR begrenzt. Das bedeutet: Die betragsmäßige Beschränkung gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum nacheinander oder zeitgleich (in mehreren Wohnungen) zwei Arbeitszimmer genutzt hat (BFH 9. 17, VIII R 15/15). Arbeitszimmernutzung durch mehrere Steuerpflichtige Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein Arbeitszimmer, sind die Voraussetzungen des § 4 Abs. 6b EStG personenbezogen auf die einzelne steuerpflichtige Person zu prüfen (BFH 15. 16, VI R 53/12 und VI R 86/13). Beispiel Die Eheleute EM und EF nutzen ein häusliches Arbeitszimmer jeweils zu 50% (zeitlicher Nutzungsanteil) gemeinsam. Die Gesamtaufwendungen (5. 000 EUR) haben sie entsprechend dem Nutzungsanteil getragen. Für EM bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, sodass er 2.
Das Finanzamt darf nach dem konkreten Umfang der beruflichen Tätigkeiten im häuslichen Arbeitszimmer fragen. Eine private Mitnutzung von maximal 10 Prozent der Gesamtnutzung ist unschädlich. Die betroffene Flugbegleiterin befand sich im Streitjahr an 107 Tagen auf Flügen im Ausland; eine berufliche Nutzung des Arbeitszimmers an diesen Tagen war nicht möglich. In welchem Ausmaß die Flugbegleiterin das Büro privat genutzt hat, muss nun das Finanzgericht Düsseldorf prüfen.