Sein Bruder Konrad folgte ihm nach. Berthold III. war verheiratet mit Sophie von Bayern, einer Tochter des Welfenherzogs Heinrich des Schwarzen. In Freiburg sind die zentrale Bertoldstraße und der Bertoldsbrunnen nach ihm benannt. Quellen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Ulrich Parlow: Die Zähringer. Kommentierte Quellendokumentation zu einem südwestdeutschen Herzogsgeschlecht des hohen Mittelalters (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe A. Bd. 50). Kohlhammer, Stuttgart, 1999, S. 125–156, Reg. 180–231. Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Gerd Tellenbach: Berthold III., Herzog von Zähringen. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 2, Duncker & Humblot, Berlin 1955, ISBN 3-428-00183-4, S. 160 ( Digitalisat). Georg von Wyss: Bertold III., Herzog von Zähringen. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 2, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 537 f. Thomas Zotz: Die Zähringer. Dynastie und Herrschaft (= Urban-Taschenbücher.
Und gegen das kaiserliche Kandidatenherzogtum Friedrich von Büren, den Bischof von Basel und der Bischof von Straßburg. Die Region erlangte jedoch Ende der 1080er Jahre ihre Ruhe zurück, als Berthold 1087 während eines vom Bischof von Basel durchgeführten Nachlassaustauschs als Zeuge auftrat. Die Spannungen ausbrechen wieder in 1090, nach dem Tod von Berthold I st Rheinfelden, als Berthold II ihre Erbrechte von Rheinfelden in proklamiert Burgund, aber er behauptet nicht, den Titel der Toten zu jüngeren Bruder Berthold Rückkehr ich äh, Otto Wetter (au) - Rheinfelden. Berhold II. Von Zähringen proklamiert auch seine eigenen Rechte gegenüber dem Herzogtum Schwaben. Berthold II Fan Welfen und das Papsttum, schließlich Herzog von Schwaben gegen Frederick gewählt I st in 1092. Im selben Jahr wurde er von denjenigen, die sich Heinrich III. Von Kärnten widersetzten, zum Herzog von Kärnten und Markgraf von Verona gewählt. Berthold wird, wie sein Vater vor ihm, in Kärnten letztendlich nie echte Macht ausüben.
Nachfolger von Berthold II. von Zhringen wurde sein Sohn Berthold III. von Zhringen, nachdem Berthold der II. von Zhringen im Jahr 1111 starb und in seinem Hauskloster St. Peter im Hochschwarzwald beigesetzt wurde.
Er unterstützte die Wahl Rudolfs zum Gegenkönig und wurde daher auf dem Reichstag in Ulm 1077 als Herzog abgesetzt und geächtet. Zum neuen Herzog von Kärnten wurde Markwarts Sohn Luitpold von Eppenstein ernannt. Berthold zog sich auf seinen schwäbischen Eigenbesitz zurück, der nach seiner Ächtung aber dem ständigen Angriff königlicher Truppen ausgesetzt war. Berthold starb am 6. November 1078 auf seiner Limburg bei Weilheim an der Teck und wurde im Kloster Hirsau beigesetzt, wo er den Bau der Klosterkirche maßgeblich unterstützt hatte. Berthold war in erster Ehe mit Richwara verheiratet. Die beiden hatten drei Söhne: * Hermann I., Begründer der Linie der Markgrafen von Baden * Berthold II., Herzog von Schwaben, später von Zähringen * Gebhard III., Bischof von Konstanz Seine erste Tochter Luitgard († um 1119) war verheiratet mit dem Markgrafen Diepold II. von Vohburg und Ernst I. von Grögling. Seine zweite Tochter Richinza war in erster Ehe mit einem (Rudolf) von Frickingen und in zweiter Ehe mit Ludwig von Sigmaringen verheiratet.
Vielmehr muss ein wichtiger Grund vorliegen. "Wenn die WEG mit der Arbeit des Verwalters berechtigterweise unzufrieden ist, muss sie zunächst eine Abmahnung aussprechen; ändert er sein Verhalten nicht, ist die Kündigung des Vertrags möglich", erklärt Rechtsanwalt Schönleber. Nur bei ganz massiven Vertragsverletzungen sei ausnahmsweise eine Abmahnung entbehrlich. Das verhalte sich ähnlich wie im Arbeitsrecht. Dem Verwalter eine Abmahnung zu erteilen, ist aber auch nicht einfach so möglich. "Das muss die WEG beschließen, ebenso die Abberufung des Verwalters und die Kündigung des Verwaltervertrages", fügt der Rechtsanwalt aus Köln hinzu. Das Prozedere sei deshalb etwas schwerfällig. Sowohl die Mahnung als auch die Kündigung müsse dann nach entsprechender Beschlussfassung entweder durch alle Wohnungseigentümer oder durch einen Beauftragten, meist der Verwaltungsbeirat, ausgesprochen werden. WEG-Verwalter: Abberufung und Kündigung häufig Hand in Hand Die Kündigung des Vertrags und die Abberufung des WEG-Verwalters – das Pendant zu Bestellung – des gehen häufig Hand in Hand.
Die Erstbestellung erfolgt in der Regel bereits in der Teilungserklärung oder im Teilungsvertrag. Sie darf zunächst auf höchstens drei Jahre vorgenommen werden, danach auf jeweils fünf Jahre. Die jederzeit mögliche Wiederwahl ist stets erneut zu beschließen. Als Verwalter kann jede natürliche Person, auch ein Wohnungseigentümer bestellt werden, ebenso eine juristische Person wie GmbH, UG, oHG oder KG. Der Verwalter muss wirtschaftlich zuverlässig sein, da seine Bestellung andernfalls ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht. Abberufung des Verwalters Die Abberufung des Verwalters kann auf wichtige Gründe beschränkt werden. Als wichtigen Grund bezeichnet § 26 I WEG ausdrücklich den Fall, dass der Verwalter die Beschluss-Sammlung nicht ordnungsgemäß führt. In Betracht kommt auch die Verurteilung des Verwalters wegen eines Vermögens- oder Eigentumsdelikt, auch wenn er als Verwalter einer anderen Wohnungseigentümergemeinschaft gehandelt hat (OLG Köln NZM 2002, 221). Die Vergütung des Verwalters wird im Verwaltervertrag geregelt.
Beschwerde über anderen Mieter Der Datenschutz bringt es mit sich, dass nicht nur der VIII. Zivilsenat etwas zum Verhältnis Mieter und Vermieter sagt, sondern diesmal der VI. Zivilsenat. Er ist für Datenschutz zuständig. Es geht um einen alltäglichen Fall. Ein Mieter beschwert sich über seinen Nachbarn. Dieser Nachbar erfährt von einer Beschwerde und will wissen, wer das war. Dieses Auskunftsbegehren macht er nicht mietrechtlich geltend, sondern beruft sich auf seinen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO. Mit Erfolg? mehr erfahren