In § 7 entfällt Abschnitt II zur Gänze. In §7 Abschnitt III entfallen in Pkt B die Z 1 – 3, in der bisherigen Z 4 entfällt die Bezeichnung "4". Der Abschnitt erhält als neue Bezeichnung "II. Höhe des Entgelts". § 8 Lohnberechnung und Lohnzahlung Die Höhe der Lenkzeitvergütung (§ 8 Z 1b) beträgt ab 1. Mai 2021 12, 10 € pro Stunde. § 9 Dienstreisevergütungen Die Sätze des Taggeldes (§ 9 Abschn I Z 4, 5, 5a und 6) werden laut nachstehender Tabelle festgesetzt: Betrag zum 30. 4. 2020 Betrag ab 1. 5. 2021 Betrag ab 1. 2022 Z 4 lit a 10, 90 11, 10 11, 30 Z 4 lit b 17, 50 17, 90 18, 30 Z 5, 5a und 6 29, 00 29, 60 30, 20 § 11 Verschiedenes In § 11 Z 3 wird folgende Ergänzung angefügt: Bis zur Umsetzung in der Bauarbeiterschutzverordnung wird folgende Regelung getroffen: Doppelbetten sind nicht zulässig. Gehaltsrechner Öffentlicher Dienst. Mehrfachschichtbelegungen von Betten sind ebenfalls unzulässig. Anhang VII Zusatzkollektivvertrag über die Entsendung und Ausbildung von Lehrlingen in zwischenbetriebliche(n) Ausbildungsstätten (Lehrbauhöfe) § 3 Dauer der Ausbildung in den Lehrbauhöfen lautet wie folgt: Das zeitliche Ausmaß der Ausbildung der Lehrlinge in den Lehrbauhöfen wird mit maximal 40 Stunden pro Woche (Montag bis Freitag) festgesetzt.
Wehrbeschäftigte, denen die Leitung des Betriebes auf einer kleinen verkehrsarmen Wehranlage obliegt. 3-03-10-04-03 Entgeltgruppe 3 Schleu s enbeschäftigte, Wehrbeschäftigte und Was s erbauarbei t er (Küsten- schutz-, Landgewinnungs- und Streckenunterhaltungsa r beiter). 3-03-10-03-01 P rotokollerklärungen Nr. 1 Zu hochwertigen elek t r onischen Messge r äten zählen z. elektronische Ta chymeter, elektronis c he Wellen- und Strömungsmessgeräte. 2 Die bei den Sees c h l eusen als Leinenverfahrer bezeichneten Beschäftigten gehören zu den Sees c hleusende c ksleuten. Entgeltgruppe 9a bg at home depot. 3 Eine regelmäßige Verwendung verschiedener Anbaugeräte liegtvor, wenn verschiedene Anbaugerä t e in ständiger Wiederkehr, jedoch ni ch t nur gelegentlich ve r w endet we r den. 4 Durch die Eingruppie r ung sind die Zuschläge nach § 29 MTArb - ausgenommen die Zuschläge nach Nr. A 20 Buch s t. c) und d) sowie Nrn. A 25 bis 28 und A 82 TVZ zum MTL II - im Zusammenhang mit der Verwendung der An- bau- und Anhängegeräte abgegolten.
Die Lehrbauhofentsendung kann in der gesamten Lehrzeit bei dreijähriger Lehrzeit bis zu neun Wochen betragen, bei vierjähriger Lehrzeit bis zu zwölf Wochen. In § 8 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt: § 11 Z 8 des Kollektivvertrags für Bauindustrie und Baugewerbe ist sinngemäß anzuwenden. Artikel 5 Zusatzkollektivverträge 1. Zusatzkollektivvertrag Wiener U-Bahn-Bauten vom 31. August 1970 in der Fassung vom 19. 3. 2020 § 2 Baustellenzulage lautet: "Alle Arbeitnehmer, die auf einer U-Bahn-Baustelle beschäftigt sind, erhalten eine Baustellenzulage in der Höhe von € 1, 59 je Arbeitsstunde. " 2. Zusatzkollektivvertrag Großwasserkraftwerksbauten in der Fassung vom 19. Entgeltgruppe 9a tvöd. 2020 § 3 Löhne lautet: "Es erhalten die Arbeitnehmer der Beschäftigungsgruppen I, II a), b), III a), b), c), d), e), IV und V des Kollektivvertrages für Bauindustrie und Baugewerbe eine Zulage in der Höhe von € 0, 45 je Arbeitsstunde. " § 14 Zulagen, Wegegelder und Fahrgelder Ziffer 1 lautet: "1. Arbeitnehmer, die im Stollen arbeiten, erhalten, wenn ihr Arbeitsplatz vom Stollenmund mehr als 2 km entfernt ist, eine Zulage von € 3, 17, wenn er mehr als 3 km entfernt ist € 3, 97 je Schicht. "